Künftig verfügen alle Neuwagen über einen digitalen Radioempfänger. Wie sieht es mit der Empfangbarkeit von digitalen Sendern in Tunneln auf Fernstraßen in Bayern derzeit aus?
In fast allen relevanten Straßentunneln (Autobahnen, Bundesfernstraßen) sind DAB-Signale zu empfangen: mindestens der landesweite Block 11D (Antenne Bayern und Programme des Bayerischen Rundfunks) sowie die Regional- und Lokalmultiplexe des Bayerischen Rundfunks und der Bayern Digital Radio, oft auch der bundesweite Multiplex im Block 5C (1. bundesweite Bedeckung). Aktive DAB-Einspeisungen gibt es in 24 Tunnelanlagen; weitere Einspeisungen sind geplant.
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Welche Rolle können DAB+ Programme und moderne TPEG-Services für die Sicherheit in Tunnel spielen?
Mit dem Empfang von TPEG (Transport Protocol Experts Group) über DAB sind – unabhängig vom Audiosignal – auch im Tunnel alle Verkehrsinformationen technisch verfügbar, also auch Falschfahrermeldungen und andere Gefahrenhinweise. Durchsagen zur Sicherheit im Tunnel (z.B. bei Brand) werden grundsätzlich über Einsprechsysteme realisiert. Derzeit läuft das in Bayern noch überwiegend über UKW. Erste Tunnel wurden jedoch bereits mit einem sogenannten „Break-In-System“ für DAB ausgestattet, so der Felderhaldetunnel bei Isny im Allgäu.
Bislang ist lediglich der Empfang von mindestens einem UKW-Sender in längeren Tunnel vorgeschrieben. Inwieweit sehen Sie da Änderungsbedarf?
Die aktuell gültige Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) schreibt nur die Einspeisung eines UKW-Programms durch den Tunnelbetreiber vor. In sehr vielen Tunneln sind jedoch mehrere öffentlich-rechtliche wie private UKW-Programme eingespeist. Mehr Programme bedeuten mehr Verkehrssicherheit: denn sie werden auch für Notfalldurchsagen im Tunnel genutzt.
Im Freistaat wurden diese in der Regel durch die Programmanbieter finanziert bzw. durch die Landeszentrale gefördert. Ebenso wurden alle DAB-Tunneleinspeisungen durch die DAB-Sendernetzbetreiber finanziert. Auch hier hilft die Landeszentrale durch Förderung.
Es ist schade, dass sich aufgrund der Vorgabe der RABT 2006 die Tunnelbetreiber derzeit kaum an der Einspeisung weiterer UKW- und DAB-Signale in die Tunnel beteiligen, obwohl die Tunnelsicherheit dadurch wesentlich erhöht wird. Eine Beteiligung an den Einspeisekosten für DAB wäre angebracht. Katastrophenschutz ist eine öffentliche Aufgabe und kann nicht allein zu Lasten der Rundfunkveranstalter gehen.
Wer soll für etwaige Mehrkosten bei einem künftigen Ausbau des DAB+ Angebotes in Tunneln oder beim Betrieb von Notfall-Einsprechsystemen aufkommen?
Das Einsprechsystem bei DAB ist technisch wesentlich komplexer und deshalb auch erheblich teurer als bei UKW. Es verbessert aber auch die Verkehrssicherheit im Tunnel wesentlich. Deshalb sollte auch der für die Verkehrssicherheit im Tunnel Zuständige, also der Tunnelbetreiber, die Kosten übernehmen und nicht der Hörfunkanbieter. Eine entsprechende Anpassung der RABT ist dringend erforderlich.