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Verbraucherschützerin fordert Verlängerung der Gewährleistung

Wie Recht auf Reparatur ausgestaltet werden sollte

Elke Salzmann - Referentin Ressourcenschutz, Team Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Quelle: vzbv/ Gert Baumbach Elke Salzmann Referentin Ressourcenschutz, Team Mobilität und Reisen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 01.06.2023
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Die Politik muss dafür sorgen, Produkte haltbarer und reparierbarer zu machen", mahnt Elke Salzmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Sie hat genaue Vorstellungen, wie dies EU-weit geschehen könnte.







Die EU-Kommission will ein Recht auf Reparatur von Waren über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus einführen. Wie wichtig ist ein solches Recht aus Ihrer Sicht ganz grundsätzlich?
Wir hören immer wieder von Verbraucher:innen, die sich darüber ärgern, dass Produkte nicht so lange halten wie früher. Hinzukommt, dass sich defekte Produkte oft nicht oder nur schwer reparieren lassen. Wenn Produkte nicht repariert werden können, landen sie im Müll. Eine Studie im Auftrag der Wertgarantie von 2021 zeigt, dass nur 22 Prozent der Geräte, die in Deutschland kaputt gehen, derzeit repariert werden. Eine kurze Nutzungsdauer ist nicht nur schlecht für den Geldbeutel der Verbraucher:innen, sondern belastet auch die Umwelt.

Verbraucher:innen sollten deshalb das Recht haben, ihre Produkte reparieren zu lassen. Die Politik muss dafür sorgen, Produkte haltbarer und reparierbarer zu machen. Es ist gut, dass die Europäische Kommission die Reparierbarkeit von defekten Produkten vereinfachen will, damit Verbraucher:innen Produkte länger nutzen können.

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Eine Reparatur soll künftig verpflichtend sein, wenn sie günstiger oder gleich teuer wie der Ersatz ist. Wie bewerten Sie diese Einschränkung?
Die EU-Kommission plant das Wahlrecht der Verbraucher:innen im Gewährleistungsfall einzuschränken. Das führt aus unserer Sicht nicht dazu, die Produktion haltbarer und leichter zu reparierender Waren anzuregen und die Reparatur zu fördern. Bisher können Verbraucher:innen bei einem defekten Produkt im Gewährleistungsfall zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen. Nun soll die Entscheidung weitestgehend beim Unternehmen liegen. Alle relevanten Informationen darüber, wie teuer eine Reparatur wird, liegen beim Unternehmen und das kann damit vorgeben, ob das Produkt repariert wird oder ob Ersatz beschafft wird. Verbraucher:innen können diese Entscheidung kaum überprüfen. Dadurch würde sich an der aktuellen Lage kaum etwas ändern, denn schon jetzt können Unternehmen reparieren, wenn ein Ersatz ökonomisch nicht vertretbar ist.

Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet soll Reparaturen vor Ort vermitteln. Was halten Sie von diesem Instrument?
Solche Vermittlungsplattformen auf nationaler Ebene wären sinnvoll. Auch weil über die Online-Plattformen überholte, also refurbished Waren miteinbezogen werden sollen. Verbraucher:innen können jetzt schon erheblich sparen, wenn sie auf wiederaufbereite Produkte zurückgreifen. Das zeigt unter anderem ein Test, den die Stiftung Warentest im Frühjahr 2023 zu Smartphones veröffentlicht hat. Dieser belegt, dass bis zu 50 Prozent Ersparnis gegenüber einem Neukauf möglich sind. Geeignete Reparaturbetriebe zu finden, ist für einige Verbraucher:innen allerdings ein Problem. Bei einer Umfrage im Auftrag des vzbv im Juli 2022 zu Smartphone-Reparaturen gaben 11 Prozent der Befragten an, keine geeignete Reparaturmöglichkeit zu kennen.

Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt noch in einer endgültigen Richtlinie stehen - und was keinesfalls?
Reparaturen werden aktuell vor allem wenig genutzt, weil sie oft zu teuer sind. Ein Marktcheck des vzbv aus dem Jahr 2022 zu Handy-Reparaturen hat gezeigt, dass Verbraucher:innen vor allem bei günstigeren Modellen oft hohe Preise zahlen müssen. Der Austausch des Displays kostete zum Beispiel 42 bis 73 Prozent des Neupreises. Im Extremfall betrugen die Reparaturkosten bis zu 107 Prozent des Neukaufpreises. Der aktuelle Gesetzentwurf versäumt es, das Problem zu hoher Reparaturkosten wirklich anzugehen. Das Recht auf Reparatur muss Maßnahmen enthalten, die Reparaturen zu angemessenen Kosten ermöglichen.

Dazu müssen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Systeme zur finanziellen Förderung von Reparaturen zu etablieren. Frankreich und Österreich machen es bereits vor. Dort werden Reparaturen über ein Bonussystem gefördert. In Frankreich zahlen Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung in so einen Topf ein. Das wäre auch für Deutschland denkbar.

Außerdem muss die Gewährleistung verlängert werden. Sie sollte an die Lebensdauer der Produkte gekoppelt werden. Bisher gilt die Gewährleistung in Deutschland nur zwei Jahre. Eine Verlängerung der Gewährleistung mit gleichzeitiger Verlängerung der Beweislastumkehr wäre ein starker Hebel. Dann würde es sich für Hersteller lohnen, haltbare Produkte auf den Markt zu bringen, bei denen sich eine Reparatur auch finanziell für die Verbraucher:innen lohnt.

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