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Die Bezahlbarkeit von Reparaturen als entscheidender Punkt

Warum die vorgeschlagenen EU-Regeln für die Deutsche Umwelthilfe nicht weit genug gehen

Andrea Kostrowski - Projektmanagerin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe Quelle: DUH Andrea Kostrowski Projektmanagerin Kreislaufwirtschaft Deutsche Umwelthilfe 25.05.2023
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Die Reparatur hat für den Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz eine entscheidende Bedeutung", erklärt Andrea Kostrowski von der Deutschen Umwelthilfe. Sie nennt Zahlen, warum auf diesem Gebiet dringender Handlungsbedarf besteht und formliert Erwartungen an entsprechende EU-Regeln.







Die EU-Kommission will ein Recht auf Reparatur von Waren über den Garantie-Zeitraum hinaus einführen. Wie wichtig ist ein solches Recht aus Ihrer Sicht ganz grundsätzlich?
Die Reparatur hat für den Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz eine entscheidende Bedeutung. Denn insbesondere während der Herstellung von Produkten werden eine große Menge an Ressourcen und Energie verbraucht und diese Umweltbelastungen können durch eine lange Nutzung abgemildert werden. Derzeit werden leider sehr wenige Produkte repariert und oft vorzeitig entsorgt, obwohl sie noch reparierbar wären. Bei Elektrogeräten werden derzeit beispielsweise nur 24 % der Geräte repariert. Etwa ein Drittel der Verbraucher (34 %) gibt an, dass die Reparaturkosten zu hoch seien und sie sich deswegen gegen eine Reparatur entscheiden. Gründe für schlechte Reparaturbedingungen sind oft hohe Kosten für Reparaturen und Ersatzteile, ein reparaturunfreundliches Design, fehlende Softwareupdates oder nicht mehr vorhandene Ersatzteile.

Ein Regelwerk für das sogenannte "Recht auf Reparatur" ist vor diesem Hintergrund dringend notwendig, um durch mehr Reparaturen die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Länder wie Frankreich haben bereits vielversprechende Initiativen ergriffen, um die Reparierbarkeit von Produkten zu fördern. Nun müssen aber endlich auch EU-weit dringend die richtigen Rahmenbedingungen für eine verbesserte Reparatur für alle Produkte geschaffen werden. Der bisherige Vorschlag für ein „Right to Repair“ enthält einige gute Ansätze, geht aber in vielen wesentlichen Punkten nicht weit genug und kann daher eigentlich nicht als „Recht auf Reparatur“ bezeichnet werden. Siehe Frage 4 bzgl. unserer Kritik am aktuellen Entwurf.

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Reparaturen sollen nur verpflichtend sein, wenn der Ersatz nicht teurer ist. Wie bewerten Sie diese Einschränkung?
Dies bedeutet, dass in einem Gewährleistungsfall der Hersteller nicht verpflichtet wäre, das defekte Produkt zu reparieren, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Preis für ein neues Produkt. Eine solche Regelung lässt Herstellern fälschlicherweise einen Spielraum machbare Reparaturen zu umgehen, z.B. durch hohe Reparaturkosten oder ein reparaturunfreundliches Design. Zudem bewirkt diese Regelung keine Anreize für Hersteller, die Reparaturbedingungen für ihre Produkte zu verbessern. Wichtig sind daher unbedingt auch gesetzliche Vorgaben, die die Reparaturkosten senken und ein verbindliches reparaturfreundliches Design für Produkte vorgeben. Dazu braucht es erschwingliche Ersatzteile, ein Erleichtern der Verwendung gebrauchter Ersatzteile sowie die Informationsbereitstellung für Drittanbieter wie unabhängige Reparateure. Insbesondere sollten Hersteller im Gewährleistungsfall nicht nur allein die Reparatur durchführen dürfen, sondern Verbraucher:innen wahlweise auch eine kostenlose Reparatur bei einem unabhängigen Reparaturbetrieb ermöglichen, was oft günstiger ist. Zudem könnten Herstellern Höchstquoten vorgegeben werden, zu denen sie Produkte im Gewährleistungsfall durch Neugeräte austauschen dürfen.

Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet soll Reparaturen vor Ort vermitteln. Was halten Sie von diesem Instrument?
Matchmaking-Reparaturplattformen, die lokale Reparaturstrukturen ermöglichen, sind grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung zu bereits vorhandenen Möglichkeiten der Reparaturvermittlung. Durch die Nutzung von Online-Plattformen können Verbraucher:innen einfacher und schneller Reparaturdienstleistungen finden und in Anspruch nehmen. Eine solche Plattform sollte zusätzlich auch unabhängigen Reparaturbetrieben Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen ermöglichen. Dies würde dazu beitragen, Reparaturen noch erschwinglicher zu machen. Zusätzlich ist es wichtig, dass solch eine Reparaturplattform benutzerfreundlich ist und ausreichend beworben wird, damit sie häufig genutzt wird.

Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt noch in einer endgültigen Richtlinie stehen - und was keinesfalls?
Bei einem echten Recht auf Reparatur sollten günstige herstellerunabhängige Reparaturen für alle Produkte auch deutlich über den Gewährleistungszeitraum hinaus ermöglicht werden (z.B. mindestens 10 Jahre). Hierfür sind verschiedene Aspekte wichtig:

Ein ganz entscheidender Punkt ist die Bezahlbarkeit von Reparaturen. Möglichkeiten Reparaturen zu vergünstigen, bieten die Förderung unabhängiger Reparaturbetriebe und -netzwerke sowie der universelle Zugang zu günstigen Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Diagnosewerkzeugen. Insbesondere die Kosten von Ersatzteilen werden im aktuellen Entwurf nicht berücksichtigt. Auch fehlt es an einem Verbot von reparaturbeeinträchtigenden Praktiken (wie Serialisierung von Bauteilen) durch die Hersteller.

Ein universelles Recht auf Reparatur muss unbedingt auch unabhängige Reparaturbetriebe mit einbeziehen, um die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen und den Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt zu fördern und den Verbraucher:innen eine einfache Reparatur in ihrer Nähe zu ermöglichen. Eine vermehrte Reparatur im Gewährleistungsfall sollte durch den Einbezug unabhängiger Werkstätten und entsprechende Quotenvorgaben umgesetzt werden (siehe oben), die aktuellen Formulierungen im Gesetzestext hierzu sind aus Umweltsicht nicht zielführend.

Letztlich muss das Recht auf Reparatur für alle Produkte gelten und nicht nur für solche, für die bereits Ökodesignanforderungen vorherrschen. Eine Reparaturquote pro Mitgliedstaat könnte ebenfalls dazu beitragen, Reparaturinfrastrukturen zu stärken. Auch Reparaturanreize wie Förderprogramme, Reparaturboni oder –gutscheine sind zielführend, sollten aber durch die Hersteller finanziert werden und nicht durch öffentliche Mittel.

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