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Interview30.05.2023

Verband fordert Mehrwertsteuersatz "0" für Reparaturen

Wie mehr Reparaturfreundlichkeit die Nachhaltigkeit stärken kann

Franz J. Grömping - Geschäftsführer, Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V. (AGEV) Quelle: AGEV Franz J. Grömping Geschäftsführer Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V. (AGEV)
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Der Anspruch auf Reparatur über den Garantiezeitraum hinaus ist ein Basisrecht des Verbrauchers", betont Franz J. Grömping von der Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie (AGEV). Für die Regeln zu einem geplanten Recht auf Reparatur hat er klare Vorstellungen.





Die EU-Kommission will ein Recht auf Reparatur von Waren über den Garantie-Zeitraum hinaus einführen. Wie wichtig ist ein solches Recht aus Ihrer Sicht ganz grundsätzlich?
Der Anspruch auf Reparatur über den Garantiezeitraum hinaus ist ein Basisrecht des Verbrauchers. Er trägt zu seiner Zufriedenheit und der Identifikation mit dem gekauften Produkt bei. Eine Entsorgung möglicherweise noch funktionierender Bauteile ist ökonomisch, ökologisch und psychologisch unbefriedigend.

Tendenziell sinken die Gesamtkosten des Produktes mit der Reparaturfreundlichkeit. Die Nachhaltigkeit der Konsumentscheidung wird dadurch in aller Regel verbessert. Transportwege werden reduziert, Produktion an möglicherweise wenig geeigneten Standorten reduziert, die lokale Wirtschaft wird gestärkt.

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Reparaturen sollen nur verpflichtend sein, wenn der Ersatz nicht teurer ist. Wie bewerten Sie diese Einschränkung?
Solange es keine wahren Preise für die Güterproduktion, also externe Kosten nicht internalisiert sind, ist diese Einschränkung nicht sinnvoll.

Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet soll Reparaturen vor Ort vermitteln. Was halten Sie von diesem Instrument?
Wir gehen davon aus, dass solch eine Plattform keine fundamentalen Verbesserungen mit sich bringt.

Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt noch in einer endgültigen Richtlinie stehen - und was keinesfalls?
Wir sind überzeugt, dass kurzfristig nur finanzielle Anreize eine signifikante Verbesserung für das Recht auf Reparatur bewirken können. Daher muss die Richtlinie unbedingt den Mitgliedsländern ermöglichen, eine Spreizung der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Wir halten den Mehrwertsteuersatz „0“ für Reparaturen für zwingend geboten. Dieser Anreiz ließe neue Geschäftsmodelle entstehen bzw. macht die bestehenden tragfähig. Diese Steuerspreizung könnte sukzessive auf weitere Dienstleistungen ausgedehnt und damit zur Blaupause für die Schaffung von dringend notwendigen Anreizen für eine zirkuläre Wirtschaft werden.

Kreislaufwirtschaft ist die Basis für die ökologische Umgestaltung der Weltwirtschaft und kann vor allem Deutschland dazu verhelfen, mit seinem technischen und logistischen Know-how Vorreiter zu werden und damit gesellschaftlichen Wohlzustand zu erhalten.

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