Nach ersten bekannt gewordenen Details soll die geplante TKG-Novelle einen rechtlichen Anspruch auf schnelles Internet vorsehen - wie bewerten Sie das?
Wir halten das angesichts der vermutlichen Finanzierung durch Zwangsumlagen für Unternehmen und des damit für alle Beteiligten einhergehenden bürokratischen Aufwandes für absolut kontraproduktiv.
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Summary für Ihr Top-Management
Für mangelnde Bandbreiten sollen Verbraucher künftig ein Minderungsrecht erhalten - was schätzen Sie dieses Vorhaben ein?
Wie viele Planstellen werden zur Bearbeitung der Beschwerden bei der BNetzA zusätzlich geschaffen? Die Berliner Bürokratenfantasie kennt keine Grenzen und wird es schaffen, die Regelungsdichte so aufzublähen, dass mittelständische und kommunale Netzbetreiber aufgeben und die Duopolisten werden endlich ungestört und von Bürokraten gestützt, den Verbrauchern die Preise, ungestört von Wettbewerbern vor Ort, diktieren können. Erfolgreiche Wettbewerbspolitik sieht anders aus!
Im Gespräch ist eine Befristung der Laufzeiten von Mobilfunkverträgen auf zwölf Monate - was halten Sie davon?
Nichts!
Das Gesetz soll auch Impulse für Ko-Investitions- und Open-Access-Modelle beim Breitbandausbau setzen - welche Rolle kann das beim Breitbandausbau in der Fläche spielen?
Die Frage ist erst beantwortbar, wenn die gesetzlichen Grundlagen verabschiedet vorliegen und man abschätzen kann, welche Konsequenzen die im Einzelnen ausformuliert vorliegenden Verwaltungsbestimmungen haben werden. Grundsätzlich ist gegen die Idee nichts einzuwenden. Bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber ein erneutes Bürokratiemonster kreiert oder praxisnahe lokale und regionale Initiativen nicht behindert sondern flankierend unterstützt werden.
Allerdings sind wir aufgrund bisheriger Regulierungs- und Fördererfahrungen hinsichtlich der zu erwartenden Ergebnisse nicht übermäßig optimistisch, insbesondere wenn es um die Interessen mittelständischer und kommunaler Netzbetreiber geht, die in Glasfaserinfrastrukturen investieren.