Radio und Audio sind echte Erfolgsformate und wichtige gesellschaftliche Treiber. Wie stark beeinflussen die Negativschlagzeilen rund um den Verkauf der UKW-Netze den ganzen Radiomarkt?
Für Hörerinnen und Hörer hat sich nichts verändert, natürlich spricht die Branche darüber: 32 Radioveranstalter haben sich im UKW-Streit zusammengeschlossen, um sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zu wenden, da sie ihre Existenz durch die Marktliberalisierung bedroht sehen. Die Bundesnetzagentur hält nach eigener Prüfung eine Marktregulierung für möglich. Für die SPD ist klar, dass sowohl die Weiterverbreitung der UKW-Signale als auch der Wettbewerb möglich bleiben soll.
Wie sollten Bund und Länder jetzt helfen, die Liberalisierung der UKW-Netze im Sinne der Radioveranstalter umzusetzen? Was sollte ggf. die Bundesnetzagentur tun?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur sei intensiv geprüft worden, ob nach dem Verkauf der Antennen auf den UKW-Märkten die Erwerber dieser Antennen - insbesondere die Finanzinvestoren - künftig einer telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung unterworfen werden könnten. Dies ist nach eingehender rechtlicher Bewertung aus Sicht der BNetzA grundsätzlich möglich. Im nächsten Schritt will sie jetzt zügig klären, ob und welche Anbieter über beträchtliche Marktmacht für Antennenvorleistungen in ihrem jeweiligen Verbreitungsgebiet verfügen und daher einer Regulierung zu unterwerfen wären. Hierzu wollen sie zeitnah Auskünfte von den Akteuren auf den entsprechenden Märkten anfordern. Beim weiteren Vorgehen hat die BNetzA im Blick, dass die Media Broadcast angekündigt hat, für den Zeitraum nach dem 30.06.2018 keine Übergangsvereinbarungen mehr anbieten zu wollen.
Bund und Länder sind gemeinsam in der Verantwortung die Empfangsmöglichkeiten sicherzustellen. Hierzu bedarf es vermutlich wieder gesetzlicher Absicherung wie vor der Liberalisierung. Bund und Länder sollten gemeinsam rechtliche Rahmen setzten. Wir appellieren an die Betreiber den Empfang nicht aus kurzsichtiger Strategie zu gefährden.
Wäre jetzt nicht ein günstiger Zeitpunkt den „Aktionsplan für die Transformation der Hörfunk-verbreitung in das digitale Zeitalter" zügig umzusetzen und ebenso eine Interoperabilitätsverpflichtung für die Hersteller zum Einbau digitaler Empfangsmöglichkeiten?
Wie im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart soll angesichts der veränderten Anforderungen an den digitalen Hörfunk die Interoperalität in § 48 TKG weiter entwickelt, um das Digitalradio als niedrigschwelliges Medium zu stärken. Wir werden unter Einbeziehung aller Akteure im Digitalradio Board Maßnahmen entwickeln, um die Digitalisierung des Hörfunks weiter voranzutreiben.
Sollte die Bundesregierung in der aktuellen Legislatur einen Vorstoß für ein Übergangsszenario von UKW auf DAB+ wagen?
In dieser Legislaturperiode soll es nicht um eine UKW-Abschaltung gehen, konkret geht es um Maßnahmen, die die DAB+ Verbreitung und die Marktdurchdringung stärken sollen. In ganz Europa wird mittelfristig der analoge Empfang von Radioprogrammen über UKW durch den digitalen Radiostandard DAB+ und das Internetradio ersetzt. Deutschland kann und sollte nicht auf einen Standard setzen, in dem keine weiteren, neuen Radioprogramme möglich sind, denn die UKW-Frequenzbelegung ist eng. Auch mit Blick auf die Weiterentwicklung von Radioprogrammen oder dem Verkehrsfunk hat das Digitalradio letztlich Vorteile.
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