Viele Millionen Radiohörer können aufatmen, die UKW-Abschaltung ist vom Tisch. Wie bewerten Sie die Einigung und den Erfolg?
MEDIA BROADCAST begrüßt die von Herrn Kanzleramtsminister a.D. Bohl und der Bundesnetzagentur vorangetriebene Einigung zwischen den fünf Antenneneignern und den Sendernetzbetreibern Divicon und Uplink. Für die Gewährleistung eines reibungslosen UKW-Sendebetriebs müssen alle Parteien in der Kette, vom Antenneneigner über den Sendernetzbetreiber, den Standortbetreiber bis hin zum Programmanbieter wirtschaftlich agieren können. Alle Beteiligten haben sich entscheidend aufeinander zubewegt, um das zu gewährleisten.
Die Media Broadcast unterstützt die Einigung wirtschaftlich. Wie sieht diese Unterstützung konkret aus?
Obwohl selbst seit dem 1. April 2018 schon keine Vertragspartei mehr, hat MEDIA BROADCAST bereits durch den Übergangsbetrieb bis zum 30. Juni und jetzt noch einmal dazu beigetragen, dass die Verhandlungsparteien sich geeinigt haben. MEDIA BROADCAST kommt den Antenneneignern bei den zukünftigen Wartungs- und Instandhaltungsservices entgegen.
Ist mit der Einigung jetzt auch der Weg für DAB+ endgültig frei, nachdem einige Sendeanstalten einen Investitionsstopp infolge des UKW-Antennenstreits angekündigt hatten?
Zu den Investitionsplänen öffentlich-rechtlicher Programmanbieter äußern wir uns grundsätzlich nicht. Wir gehen davon aus, dass UKW und DAB+ noch mindestens 8-10 Jahre parallel koexistieren werden. Wie schnell DAB+ wächst, hängt von vielen Faktoren ab: den Investitionsplänen der öffentlich-rechtlichen Programmanbieter, den politischen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene, der Nachfrage privater Radioanbieter nach Sendeplätzen, dem steigenden Interesse der Verbraucher und der Investitionsbereitschaft von Plattformdienstleistern wie MEDIA BROADCAST. Den aktuell größten Bremsklotz stellt die Verzögerung des zweiten bundesweiten Multiplex dar. Die Nachfrage nach regionalen DAB+ Multiplexen ist hingegen ermutigend, wie die Beispiele in Bremen, Berlin-Brandenburg, Hamburg, Hessen und Bayern belegen.