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Task-Force Energieeinsparung in Essen

Wie die Ruhrmetropole gegen die Energiekrise vorgeht - und mehr Klimaschutz erreichen will

Martin Harter - Beigeordneter für Stadtplanung und Bauen, Stadt Essen Quelle: Moritz Leick, Stadt Essen Martin Harter Beigeordneter für Stadtplanung und Bauen Stadt Essen 13.01.2023
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Dipl.- Journ. Nikola Marquardt
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Martin Harter von der Stadt Essen berichtet aus der Ruhr-Metropole, dass in der Energiekrise "bereits viele Effizienzmaßnahmen umgesetzt wurden oder fortlaufend umgesetzt werden". Er nennt einzelne Anstrengungen - und wünscht sich bei der Förderung von Land und Bund niedrigere Hürden.







Die Energiepreiskrise trifft die Bürgerinnen und Bürger aber auch die Kommunen direkt mit ihren Liegenschaften. Welche Maßnahmen haben Sie zur Energie-Einsparung ganz unmittelbar getroffen?
Aufgrund der Gasmangellage hat die Stadt Essen im Juni 2022 beschlossen, eine Task-Force Energieeinsparung einzurichten. Ihre Aufgabe war es, Maßnahmenvorschläge zur kurzfristigen Einsparung zu entwickeln und beschließen zu lassen. In den Arbeitsgruppen waren sowohl verschiedene Fachbereiche der Verwaltung, als auch Vertreter der städtischen Beteiligungen oder auf der Nutzerseite beispielsweise der Essener Sportbund vertreten. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass durch die vorbenannten Akteure bereits viele Effizienzmaßnahmen umgesetzt wurden oder fortlaufend umgesetzt werden. Weitere kurzfristige Einsparungen erforderten daher größere Anstrengungen beziehungsweise Einschränkungen. Im August 2022 wurde durch den Verwaltungsvorstand ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung beschlossen.

Hierzu zählen z.B. die Reduzierung von Raumtemperaturen in städtischen Gebäuden einschl. Sporteinrichtungen, eine Reduzierung der Klimatisierung, die Absenkung der Beckenwassertemperatur in Schwimmbädern, die partielle Außerbetriebnahme von Warmwasserbereitungen, das Abschalten von Effektbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden, eine Reduzierung der Straßenbeleuchtung, verkürzte Betriebszeiten von Lichtsignalanlagen sowie die kritische Überprüfung und Fortsetzung bereits getroffener Effizienzmaßnahmen (z.B. Optimierung der Betriebsführung von Heizungsanlagen oder Nutzerschulungen).

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Nach aktuellen Daten ist die Bausubstanz von kommunalen Nichtwohngebäuden im Durchschnitt rund 35 Jahre alt. Wie gehen Sie bei der Sanierung von solchen Gebäuden vor?
Für die Sicherstellung eines nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudebestandes in der Stadtverwaltung zeigt sich die Immobilienwirtschaft hauptverantwortlich. Sie ist Bauherrin von rund 1.200 Objekten in 450 Liegenschaften. Zwar wurde in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl an energetischen Maßnahmen durchgeführt, trotzdem steht zur Erreichung der Klimaschutzziele für den Großteil der Objekte eine energetische Sanierung an.

Maßnahmen zur Energieeinsparung – dazu zählen neben energetischen Einzelmaßnahmen und Generalsanierungen auch die Schaffung von Ersatz-Neubauten - sind aufgrund der Verschiedenartigkeit des Gebäudebestandes nur mit differenzierten Konzepten und hohem planerischen Aufwand möglich. Zudem bedarf es einer strategischen Planung zur Umsetzung auch unter Berücksichtigung der möglicherweise konkurrierenden Baumaßnahmen aus dem Aufgabenportfolio der Immobilienwirtschaft. Dazu wurde begonnen, einen Klimaschutzfahrplan zu entwickeln, der sowohl den Gebäudebestand als auch zukünftige Neubaumaßnahmen berücksichtigt.

Behinderungen durch explodierende Kosten auf den Märkten, gestörte Lieferketten, fehlendes Baumaterial und den allgemeinen Fachkräftemangel führen aktuell dazu, dass energetische Maßnahmen nicht in Konkurrenz zu sonstigen Maßnahmen umgesetzt, sondern im Rahmen der ohnehin zu erbringenden Aufgaben erledigt werden.

Welchen Beitrag können digtale Tools und Technologien für mehr Energie-Effizienz leisten?
Digitale Technologien werden in der Zukunft eine entscheidende Rolle bei Energieeinsparmaßnahmen und Maßnahmen zur Energieeffizienz spielen. Energiemanagementsoftware und entsprechende Berechnungs- und Simulationsprogramme bieten die Möglichkeit für strukturierte und langfristige Analysen, helfen, getroffene Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, und ermöglichen über individuelle Visualisierungsmöglichkeiten einen transparenten Überblick über Energiekennzahlen. Steuerungssysteme wie eine zentrale Gebäudeleittechnik aber auch digitale Tools wie z.B. smarte Heizkörperventile oder Kontaktsensoren an Fenstern können helfen, den Anlagenbetrieb zu optimieren und Energieverbräuche zu reduzieren. Mit Hilfe digitaler Verbrauchsmessung und -überwachung können zudem Fehler oder ineffiziente Systeme früher identifiziert werden. Darüber hinaus können digitale Tools genutzt werden, Nutzer für Energieeinsparungen zu sensibilisieren. So kann z.B. durch den einfachen Zugang zu Realdaten von Energieverbräuchen und Visualisierung von Einsparpotentialen durch Verhaltenstipps ein hoher Anreiz geschaffen werden, das Nutzerverhalten energieeinsparend zu verändern.

Im Gebäudebestand ist der Nachrüstaufwand derzeit sehr hoch, so dass nicht alle Möglichkeiten genutzt werden können. Aufgrund der aktuellen Situation ist davon auszugehen, dass die Entwicklung solcher Tools vorangetrieben und zukünftig Nachrüstmöglichkeiten und der Datenaustausch zwischen einzelnen Komponenten verbessert werden.

Welche Unterstützung brauchen die Kommunen aus Ihrer Sicht von Bund und Ländern?
Um dem hohen Handlungsdruck gerecht werden zu können, sollten Bund und Länder gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderprogramme kritisch prüfen.

Bei der Prüfung der Förderprogramme stellt sich insbesondere bei Einzelmaßnahmen immer wieder heraus, dass zu hohe Bagatellgrenzen oder zu kurze Förderlaufzeiten Ausschlusskriterien für eine Inanspruchnahme der Fördermittel sind.

Eine Vereinfachung von Vergabevorgängen und eine Anhebung von Wertgrenzen bei Bau- und Planungsaufträgen könnte helfen, einen breiteren Markt an Wettbewerbern anzusprechen und Vergabevorgänge zu beschleunigen. Insbesondere die komplexen Vergabevorgänge schrecken kleinere und regionale Firmen immer wieder ab, sich an kommunalen Ausschreibungen zu beteiligen.

Energieerzeuger -insbesondere im Bereich der Fernwärmeerzeugung - sollten zudem in die Pflicht genommen werden, ihre Erzeugung kurzfristig zu dekarbonisieren, um als CO2-neutrale Alternative in Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stehen.

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