Mit Blick auf die Steigerung der Energieeffizienz in Kommunen kommt dem Gebäudebereich eine besondere Rolle zu. In Deutschland entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgase auf den Gebäudebereich. Für ein Mehr an Energieeffizienz bedarf es daher neben konsequenten Vorgaben für den Neubaubereich dringender Fortschritte im Bereich der Sanierung des Gebäudebestandes. Hier liegen die größten Einsparpotentiale. Neben privaten Immobilien bergen gerade die kommunalen Liegenschaften mit rund 180.000 Gebäuden (Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen etc.) sowie über 2 Mio. kommunalen Wohnungen große Potentiale. Strom- und Wärmeversorgung kosten Städte und Gemeinden jährlich mindestens 5 Mrd. Euro. Aufgrund der drastisch gestiegenen Energiekosten ist hier mindestens von einer Verdopplung der Energiekosten im laufenden Jahr auszugehen. Mehr Energieeffizienz im kommunalen Bereich ist damit nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sondern auch eine Frage der langfristigen Entlastung kommunaler Haushalte.
Erforderlich ist ein praxisgerechter Rechtsrahmen, der mit einer auskömmlichen Förderkulisse für investive und nicht-investive Maßnahmen gekoppelt werden muss. Die Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, des Gebäudeenergiegesetzes und auch das geplante Energieeffizienzgesetz sind in diesem Kontext von großer Bedeutung. Auch der „Klima- und Transformationsfonds" der Bundesregierung legt einen starken Fokus auf die Ziele des Klimaschutzes und adressiert im Schwerpunkt Maßnahmen der Gebäudesanierung, der Stärkung der Elektromobilität und weiterer Klimaschutzmaßnahmen. Insoweit zielt auch das ab dem 1. März 2023 neu aufgelegte Förderprogramm des Bundes, welches erstmals den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick nimmt – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft – in die richtige Richtung. Ziel des Programms „Klimafreundlicher Neubau" ist es, investive Maßnahmen zur Reduzierung der Umwelt- und Klimawirkungen von Neubauvorhaben anzureizen. Dieser Ansatz muss nun konsequent umgesetzt und langfristig verstetigt werden.
Kurzfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung wurden im Übrigen im Rahmen der vom DStGB unterstützten und im Juni 2022 auf den Weg gebrachten Energiesparkampagne des Bundeswirtschaftsministeriums „80 Mio. gemeinsam für den Energiewechsel" aufgezeigt. Die Städte und Gemeinden haben hier flächendeckend mitgewirkt und etwa über die Reduzierung von Heiztemperaturen in öffentlichen Gebäuden, die Absenkung der Badewassertemperatur in Schwimmbädern, die Anpassung der Warmwasseraufbereitung oder auch über die Abschaltung von Außen- und Gebäudebeleuchtung erhebliche Einsparungen erzielt. Doch es bedarf auch einer Vielzahl an langfristigen Maßnahmen, welche durch eine gestärkte Förderung von Sanierungs- und Beratungsmaßnahmen durch Bund und Länder flankiert werden müssen. Beispielhaft sei die Umstellung der kommunalen Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung genannt. In diesem Bereich können Städte und Gemeinden bis zu 80 Prozent an Einsparpotentialen generieren. Es gilt daher, diesen Umbau in der Fläche weiter voranzubringen. Hier bleiben Bund und Länder gefordert, die Kommunen weiterhin finanziell zu unterstützen.
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