Künftig verfügen alle Neuwagen über einen digitalen Radioempfänger. Wie sieht es mit der Empfangbarkeit von digitalen Sendern in Tunneln auf Thüringens Fernstraßen derzeit aus?
Auf das Thema „Rundfunkversorgung in Tunneln“ hat die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) schon auf Grund der besonderen Topographie im Land ein besonderes Augenmerk. In Thüringen werden 13 Straßentunnelanlagen betrieben, davon sind 11 Autobahntunnel mit zwei Röhren ausgebaut. Gesteuert und überwacht werden alle Anlagen von einer Zentrale am Südportal des Rennsteigtunnels in Zella-Mehlis. Die Hörfunkübertragung in den Tunnelanlagen gehört zum Sicherheitspaket. Nur in drei kleineren Tunnelanlagen werden keine Hörfunkprogramme verbreitet. Gleich mit Inbetriebnahme der Tunnelanlagen haben die TLM, der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) und das Deutschlandradio gemeinsam für die Verbreitung mehrerer UKW-Programme gesorgt. Damit liegt der Standard der Hörfunkübertragung in den Thüringer Anlagen deutlich über den Bundesvorgaben. Dies ist auch ein Grund dafür, dass die Anlagen in Testberichten europaweit besonders hervorgehoben werden. Übertragen werden bis zu sechs UKW-Programme (zwei private Programme, drei MDR-Programme, Deutschlandradio). Darüber hinaus ist in den Tunneln entlang der Bundesautobahnen A4 und A71 die Nachrüstung auf DAB+ vorgenommen worden. In den zwei Tunnelanlagen bei Jena wird neben dem Bundesmultiplex auch der MDR-Multiplex verbreitet. Digitale Radioprogramme sind somit noch nicht in allen Tunnelanlagen zu empfangen, allerdings sind wir auf einem guten Weg der Nachrüstung.
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Welche Rolle können DAB+-Programme und moderne TPEG-Services für die Sicherheit in Tunneln spielen?
Verkehrsinformationen und Hinweise werden derzeit zuerst in den Studios der Veranstalter produziert. In den Tunnelanlagen kommt das Notfall-Einsprechen hinzu. Die Leitzentrale in Thüringen kann in jeder Röhre Hinweisdurchsagen verbreiten. Hierzu werden zeitgleich alle UKW-Programme für die Durchsagen unterbrochen. Für die digitalen Radioprogramme gibt es in Thüringen noch keine Lösung über die Leitzentrale. Insofern müssen die Hinweise von den Hörfunkveranstaltern kommen. Der TPEG-Service kann helfen, die Hinweise ortsbezogen darzustellen, indem auch die Standorte über Navigationsgeräte einbezogen werden. Dennoch sehe ich weiterhin die Notwendigkeit, dass die Leitzentrale auch digitale Hörfunkprogramme unterbrechen können muss. Insofern benötigt es eine Lösung über den TPEG-Service hinaus.
Bislang ist lediglich der Empfang von mindestens einem UKW-Sender in längeren Tunneln vorgeschrieben. Inwieweit sehen Sie da Änderungsbedarf?
Änderungsbedarf an den Vorgaben des Bundes halte ich für notwendig. Vorgaben sind vor allem beim Bau wichtig, denn Nachrüstungen sind oft teuer. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass der Bund die Grundausrüstung finanziell unterstützt, das betrifft insbesondere sogenannte Strahlerkabel an der Tunneldecke. Wir haben gute Erfahrungen mit den in Thüringen zuständigen Stellen für Bau und Verkehr gemacht. Diese haben uns bereits in die Planungen einbezogen. Nicht zuletzt geht es aber auch ums Geld. Die Hörfunkveranstalter müssen bereit sein, in die zusätzliche Übertragung zu investieren. Aus Sicht der Veranstalter geht es um die Kundenbindung. Aus Sicht der TLM und sicher auch des Freistaats Thüringen gilt es aber auch den Sicherheitsaspekt besonders im Auge zu behalten.
Wer soll für etwaige Mehrkosten bei einem künftigen Ausbau des DAB+-Angebotes in Tunneln oder beim Betrieb von Notfall-Einsprechsystemen aufkommen?
Natürlich ist es aus Sicht des Hörfunkveranstalters kein wesentlicher Reichweitengewinn, wenn das Programm zusätzlich in einem Straßentunnel verbreitet wird und dafür Kosten entstehen. Es ist aber auch sicher nicht das Ziel, alle Hörfunkprogramme in den Tunnelanlagen abzubilden. Insofern ist eine Teilung der Kosten sinnvoll. Ich unterstütze die bisherige Lösung der Kostenteilung für die Übertragung. Das Notfall-Einsprechen erfolgt in Thüringen derzeit nur im UKW-Bereich. Dies ist eine Folge der Signalkomplexität bei DAB+. Das Notfall-Einsprechen dient der Sicherheit, insofern sehe ich hier Bund oder Länder in der Verantwortung, auch die damit verbundenen Aufwendungen zu tragen.