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SPD für mehr Verkehrspolizisten in Sachsen

Welche Rolle Miet-Roller dabei spielen

Thomas Baum, MdL, Sprecher für Verkehrspolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Quelle: SPD Fraktion Thomas Baum MdL, Sprecher für Verkehrspolitik SPD-Landtagsfraktion Sachsen 05.08.2019
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"Sollten sich die generellen Verkehrsregeln für E-Scooter als zu lax und die momentan festgesetzten Bußgelder bei Regelverstößen als zu niedrig erweisen, könnten die Länder über den Bundesrat oder auch Abgeordnete des Bundestages auf eine Änderung hinwirke", sagt der sächsische SPD-Verkehrspolitiker Thomas Baum. Mehr Kontrolldichte im Straßenverkehr strebt er auch ganz unabhängig vom Roller-Trend an.







Gleich nach der Einführungen von E-Scootern sorgen Berichte über Unfälle für Aufsehen. Wie wird die Situation kurz nach der Einführung der Roller bewertet?
Für Sachsen ist es noch zu früh, die Situation zu bewerten. Da die Betreiber ihre Modelle gerade in den ersten Städten wie Dresden und Leipzig ausgerollt haben, sind noch nicht allzu viele E-Scooter unterwegs und es gibt noch keine belastbaren Daten. Generell gilt aber auch hier: die Benutzer müssen sich an die StVO halten und es gilt das Gebot der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme. Rad- und Fußwege oder Fußgängerzonen sind zum Befahren Tabu. Fußwege sollten auch nur da, wo es ohne Gefährdung Dritter möglich ist, zum Abstellen der Scooter genutzt werden – möglich wäre auch geeignete Abstellflächen an vorhandenen Mobilitätsstationen wie z.B. an Bahnhöfen oder S-Bahn-Stationen zu schaffen. Die nächsten Monate und Jahre werden zeigen, wie sich die Situation entwickelt und ob der Bund oder die Kommunen weitere Regelungen für Verkehrssicherheit treffen müssen.
 
Wie sollte das Problem mit liegen gelassenen Miet-E-Rollern angegangen werden?
Diese Problematik stellt sich tatsächlich für die Kommunen. Die Insolvenz des Fahrradverleihers Obike und entsprechende unhaltbare Zustände mit überall herumstehenden Rädern in Berlin und München verdeutlichen, wie nachteilig für die Kommunen eine übereilte und überdimensionierte Marktpräsenz eines oder mehrerer Anbieter/s sein kann. Insoweit wird angeregt, dass die Kommunen mit den Anbietern von E-Scootern entsprechende Rahmenvereinbarungen abschließen, damit eine Regelung zu liegengelassenen Fahrzeugen getroffen wird.
 
Bundesverkehrsminister Scheuer hat in einem Brief die Kommunen gebeten, die Möglichkeiten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung "für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vollem Rahmen auszuschöpfen". Inwieweit kann das Land die betroffenen Kommunen unterstützen, um Verstöße sinnvoll zu ermitteln und zu sanktionieren?
Die Polizei und auch die Kommunen sind angehalten, Verstöße gegen geltendes Recht, u.a. gegen die Straßenverkehrsordnung, zu kontrollieren und nötigenfalls auch zu sanktionieren. Für die bereits im personellen Wiederaufbau befindliche Polizei Sachsen streben wir als SPD in der nächsten Legislatur auch eine Erhöhung der Planstellen im Bereich der Verkehrspolizei an, um generell wieder eine höhere Kontrolldichte im Straßenverkehr zu gewährleisten und somit ein höheres Maß an gesellschaftlich erwünschter und regelkonformer Verkehrsteilnahme durchzusetzen. Sollten sich die generellen Verkehrsregeln für E-Scooter als zu lax und die momentan festgesetzten Bußgelder bei Regelverstößen als zu niedrig erweisen, könnten die Länder über den Bundesrat oder auch Abgeordnete des Bundestages auf eine Änderung hinwirken. In Hamburg gibt es bereits Überlegungen, die Anbieter zur Öffnung ihrer Software-Schnittstellen an den Fahrzeugen zu verpflichten. Das soll den Behörden die Kontrolle und Überwachung des Rollerverkehrs ermöglichen.
 
Experten bezweifeln inzwischen, dass E-Scooter den Verkehrsmix optimieren, weil sie vielerorts vor allem von Touristen genutzt werden. Wie wird dies bewertet?
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung trat erst vor wenigen Wochen am 15. Juni 2019 in Kraft. Wegen des kurzen Zeitraumes seit Inkrafttreten der Verordnung ist eine Aussage, ob die neuen E-Scooter zur Optimierung des Verkehrsmixes beitragen, noch nicht seriös einschätzbar. Allerdings wird bislang davon ausgegangen, dass sie eine Alternative zum Auto oder zum Motorrad bieten, um kurze Entfernungen – die sogenannte „letzte Meile“ – in den Innenstädten zurückzulegen. Das betrifft nicht nur Touristen. Allerdings deuten erste Auswertungen darauf hin, dass eine Nutzung der E-Scooter vor allem in den Nachmittags- und Abendstunden und damit also im Freizeitbereich stattfindet. Inwieweit dadurch Kannibalisierungseffekte insbesondere im Hinblick auf Carsharing, Leihräder oder den ÖPNV auftreten oder doch ein sinnvoller Verkehrsmix entsteht, müssen wir abwarten.

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