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Nutzungsumfang eines E-Scooters wird sich auch nach realen Kosten richten

Wie sich Sachsen für die Miet-Flitzer rüstet

Andreas Nowak, Verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag Quelle: Laurence Chaperon Andreas Nowak Verkehrspolitischer Sprecher CDU Fraktion im Sächsischen Landtag 08.08.2019
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"Die Verbreitung der E-Scooter ist in den ersten Wochen nach der Einführung und Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr gering", stellt der sächsische CDU-Verkehrsexperte Andreas Nowak für seine Region fest. Bei Regel-Verstößen sollten Polizei und kommunaler Polizeibehörde gemeinsam handeln - u.a. die 1.000 neuen Polizisten im Land.







Gleich nach der Einführungen von E-Scootern sorgen Berichte über Unfälle für Aufsehen. Wie bewerten Sie die Situation in den betroffen Städten der Region in ersten Wochen seit der Einführung der Roller?
Die Verbreitung der E-Scooter ist in den ersten Wochen nach der Einführung und Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr gering. Nach meiner Erkenntnis orientiert sich das Angebot auf Leihstationen für Touristen. Die Durchdringung im privaten Bereich muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt als noch für zu gering bezeichnet werden, so dass eine abschließende Aussage zur Unfallhäufigkeit statistisch noch nicht als signifikant bezeichnet werden kann.

Wie sollte aus Ihrer Sicht das Problem mit liegen gelassenen Miet-E-Rollern in den betroffenen Städten der Region angegangen werden?
Meines Erachtens gibt es die Zuständigkeit des Eigentümers, der die vermieteten E-Scooter einsammeln muss, da es sein Geschäft darstellt. Ansonsten sehe ich die städtischen Polizeibehörden, die die E-Scooter über die gültige Versicherungsplakette an der Rückseite identifizieren und entsprechende ordnungsrelevante Maßnahmen einleiten können.

Bundesverkehrsminister Scheuer hat in einem Brief die Kommunen gebeten, die Möglichkeiten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung "für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vollem Rahmen auszuschöpfen". Inwieweit kann und sollte das Land die betroffenen Kommunen unterstützen, um Verstöße sinnvoll zu ermitteln und zu sanktionieren?
Wir haben bereits als Land 1.000 neue Polizeistellen geschaffen. Weitere werden noch folgen. Hier sehe ich ein gemeinsames Handeln von Polizei und kommunaler Polizeibehörde als angezeigt. Jedoch sehe ich momentan noch nicht den Handlungsbedarf, obwohl durch die E-Scooter ein zusätzliches Konfliktpotential im Straßenraum geschaffen worden ist.

Experten bezweifeln inzwischen, dass E-Scooter den Verkehrsmix optimieren, weil sie vielerorts vor allem von Touristen genutzt werden. Wie sehen Sie das?
Nach meinem Kenntnisstand beschränken sich die Angebote der landläufig bekannten Verleiher, wie circ, lime etc., auf die Städte Dresden und Leipzig, da auch gerade in diesen Städten die Nachfrage durch Touristen und Studenten als die bisher größte identifizierten Nutzergruppen auftreten. Letztendlich muss zunächst abgewartet werden, inwieweit der E-Scooter in Mobilitätsketten eingebunden werden können. Ich denke hier an die Nutzungskombinationen Öffentliche Verkehrsmittel mit E-Scooter etc. Der Nutzungsumfang wird sich auch danach richten, wie hoch letztendlich die realen Kosten eines E-Scooters sind. Hier sind mir bisher mit bei den Anbietern bisher ein Euro Aktivierungsgebühr und 15 Cent pro Minute Fahrzeit an bekannt. Der Anbieter Lime zum Beispiel verlangt seit Juli 2019 20 Cent pro Minute. Für die bevorzugten Streckenlängen fallen damit zwischen 3,50 Euro und 5,50 EUR an. Für eine Stunde Nutzung kann ein E-Scooter sogar bis 9,00 EUR kosten. Das halte ich dann schon für überlegenswert eventuell doch das „billigere“ Fahrrad oder den Öffentlichen Verkehr direkt zu nutzen und die letzten Meter zu Fuss zu gehen.

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