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Aufsteller wie Nutzer von Mietrollern verhalten sich rücksichtslos und rüpelhaft

Wie die E-Scooter die Fußgänger belasten

Roland Stimpel, Sprecher FUSS e.V. Quelle: Silke Reents Roland Stimpel Sprecher FUSS e.V. 08.08.2019
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"Ein auffällig großer Teil der Roller-Benutzer verhält sich nicht wie Verkehrsteilnehmer, sondern wie Kinder mit ihrem Spielzeug", beklagt Roland Stimpel, Sprecher des FUSS e.V. Viele führen links, quer, auf dem Gehweg und zu zweit auf einem Gerät. Neben den Fußgängern sieht er auch die Städte als Opfer. "Minister Scheuer hat den Kommunen ein Problem aufgehalst, dass sie nun Punkt für Punkt und mit großem Aufwand lösen müssen."







Gleich nach der Einführungen von E-Scootern sorgen Berichte über Unfälle für Aufsehen. Wie sind Ihre ersten Erfahrungen mit den Rollern?
Ein auffällig großer Teil der Roller-Benutzer verhält sich nicht wie Verkehrsteilnehmer, sondern wie Kinder mit ihrem Spielzeug: Viele fahren links, quer, auf dem Gehweg und zu zweit auf einem Gerät. Offenbar fühlen sie sich in ihr Tretroller-Alter zurückversetzt. Psychologen sprechen von „Regression“ – einem Rückfall in Verhaltensmuster aus frühen Lebensphasen. In den Apps von Verleihern stehen zwar Verhaltenshinweise, aber dies reicht offensichtlich nicht aus. Von FUSS befragte Gehweg-Rollerfahren gaben an, vom Verbot nichts zu wissen. Auch die kleine, darum schlecht lesbare Versicherungsplakette hat keine erkennbare disziplinierende Wirkung. Sehr schwere Unfälle sind zu befürchten. Sollten dabei Dritte zu Tode kommen, erwarten wir eine öffentliche Wutwelle mit Reaktion der Politik, die wie in Spanien und Frankreich den Gebrauch von E-Roller drastisch einschränkt.

Wie groß ist aus Ihrer Sicht das Problem mit liegen gelassenen Miet-E-Rollern?
Aufsteller wie Nutzer von Mietrollern verhalten sich rücksichtslos und rüpelhaft. Die Geräte stehen und liegen auf schmalen Wegen, vor Ampeln, Zebrastreifen, Bahnhofseingängen und Bushaltestellen. Auf Plätzen bilden sie zusammen mit Mietfahrrädern teils breite Barrieren, selbst an prominenten Orten wie gegenüber vom Brandenburger Tor in Berlin.

Bundesverkehrsminister Scheuer hat in einem Brief die Kommunen gebeten, die Möglichkeiten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung "für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vollem Rahmen auszuschöpfen". Inwieweit lassen sich solche Verstöße sinnvoll ermitteln und sanktionieren?
FUSS e.V. hat vor Verabschiedung der Verordnung angemahnt, dass das Abstellen von Leihfahrzeugen nicht als Gemeingebrauch, sondern als genehmigungs- und kostenpflichtige Sondernutzung klassifiziert werden muss. Laut eKFV darf man sie abstellen wie Fahrräder, ob wohl zahlreiche ausländische Städte damit sehr schlechte Erfahrungen gemacht hatten. Minister Scheuer hat den Kommunen ein Problem aufgehalst, dass sie nun Punkt für Punkt und mit großem Aufwand lösen müssen.
 
Experten bezweifeln inzwischen, dass E-Scooter den Verkehrsmix optimieren, weil sie vielerorts vor allem von Touristen genutzt werden. Wie sehen Sie das?
Die Markteinschätzung der Verleiher ist klar: Ihre Aufstellorte decken sich mit den touristische Hotspots; ihre Geschäftsgebiete beschränken sich auf die Innenstädte. Dagegen ist es noch zu früh für ein Urteil, ob sich private E-Roller im Alltagsverkehr etablieren werden.

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