Die Ausstrahlung von Radiosignalen über UKW-Antennen ist derzeit noch von besonderer Bedeutung für die Medienvielfalt in Deutschland. Es war gut und richtig, dass die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit einen Markt für UKW-Antennen(mit)benutzung definiert und den bisherigen Marktführer einer Entgelt- und Zugangsregulierung unterzogen hat, um Wettbewerb zu sichern. Alternative Betreiber, die mit der Media Broadcast, dem Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht auf den Rundfunkmärkten, konkurrieren wollen, müssen über den Zugang zu Antennen verfügen, wenn der Bau eigener Infrastrukturen sich als nicht rentabel erweist.
Ich halte es für problematisch, dass die bisherige Regulierung nach dem Verkauf der Antennen durch die Media Broadcast und dem Erwerb durch neue Eigentümer offenbar nicht mehr unmittelbar greift und die Ziele der Regulierung ins Leere zu laufen drohen. Nach meiner Kenntnis ist bislang noch keine Vereinbarung zwischen diesen und den Wettbewerbsunternehmen, die die Signalverbreitung übernehmen, zustande gekommen, und zwar aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über die Konditionen (Entgelte und Laufzeiten). Letztere haben im Vertrauen auf die bisherige Regulierung Verträge mit Rundfunkanbietern abgeschlossen und sind verpflichtet, die Verbreitung der Signale sicherzustellen. Die neuen Eigentümer rufen Entgelte deutlich über dem bisherigen Niveau und mit langen Laufzeiten auf, die von den alternativen Betreibern als überhöht angesehen werden. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, steht die Weiterverbreitung der Signale bzw. die wirtschaftliche Existenz der Wettbewerbsunternehmen und damit auch der Erfolg des bisherigen Regulierungsregimes in Frage. Im Ergebnis könnte der bisherige Marktführer wieder konkurrenzloser Betreiber werden. Das darf nicht passieren.
Ich gehe davon aus, dass allen Teilnehmern auf den UKW-Märkten – aktuellen ebenso wie künftigen – die besonderen Belange des Rundfunks und insbesondere die Interessen der Hörerinnen bzw. Hörer sowie die sich daraus ergebene Verantwortung bewusst sind und dass sie dies bei den laufenden bzw. anstehenden Gesprächen und Verhandlungen in konstruktiver Weise berücksichtigen, damit eine unterbrechungsfreie Ausstrahlung der UKW-Hörfunkprogramme sichergestellt wird. Ich plädiere daher ebenso wie der Beirat dafür, dass die Bundesnetzagentur ihre bereits begonnenen Gespräche mit den Beteiligten mit Hochdruck fortsetzt, mit dem Ziel, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, die die Erfüllung der bestehenden Verträge ermöglichen. Parallel sollte die Bundesnetzagentur in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellamt und den Landesmedienanstalten prüfen, wie durch zusätzliche regulatorische oder kartellrechtliche Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die Ziele der Wettbewerbsförderung sowie des Nutzer- und Verbraucherschutzes in vollem Umfang gewahrt und unterstützt werden."