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Nutzung von Gesundheitsdaten als Voraussetzung für Innovation im Gesundheitswesen

Was europaweit einheitliche Regelungen bringen können

Dr. Gerald Gaß - Vorstandsvorsitzender, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. Quelle: DKG/ Lopata Dr. Gerald Gaß Vorstandsvorsitzender Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 14.03.2023
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Mit europaweit einheitlichen Regelungen können Innovationen im Gesundheitswesen länderübergreifend gefördert werden", erklärt Dr. Gerald Gaß von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Strukturierung und Aufbereitung muss allerdings "Schritt für Schritt erfolgen".







Die EU will einen Europäischen Gesundheitsdatenraum schaffen. Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Vorteile eines solchen?
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass der europäische Raum für Gesundheitsdaten der erste Vorschlag für einen bereichsspezifischen Datenraum im Rahmen der europäischen Datenstrategie ist. Mit europaweit einheitlichen Regelungen können Innovationen im Gesundheitswesen länderübergreifend gefördert werden. Für die Gesundheitsforschung werden eigene Datenräume geschaffen und die Abhängigkeit von Datenbeständen aus Asien oder Amerika reduziert. Bei der Umsetzung muss das individuelle Wohl jedes einzelnen und das kollektive Wohl aller, jetziger wie künftiger, Patientinnen und Patienten angemessen berücksichtigt werden. Dabei sollen mit dem Gesundheitsdatenraum unter Berücksichtigung der Regelungen der DSGVO die Grundlagen für die bestmögliche Nutzung vorhandener Gesundheitsdaten im Sinne der Patientinnen und Patienten geschaffen werden.

In der Pandemie haben oft wichtige Daten und Informationen zur Entscheidungsfindung gefehlt. Mit faktengestützten Entscheidungen können Gesundheitsbehörden aber auch alle anderen Akteure im Gesundheitswesen den Zugang zu den Gesundheitssystemen, ihre Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit verbessern. Zudem ist die Nutzung von Gesundheitsdaten eine entscheidende Voraussetzung für die Innovation im Gesundheitswesen. Wir erhoffen uns von der Nutzung der Gesundheitsdaten Fortschritte und Innovationen bei der Prävention, Diagnostik, Therapie, Prognose und Prädiktion, von denen alle Beteiligten profitieren können.

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Welche technischen Hürden sind für einen gemeinsamen Gesundheitsdatenraum zu überwinden?
Die größte technische Hürde wird sein, die Gesundheitsdaten für die Nutzung in einem europäischen Gesundheitsdatenraum zu strukturieren und aufzubereiten. Dies kann nicht für alle Daten mit Gesundheitsbezug auf einmal, sondern muss Schritt für Schritt erfolgen. Es muss eine Priorisierung danach vorgenommen werden, wo der größtmögliche Nutzen für die Gesundheitsversorgung erwartet wird. Bei der Priorisierung muss die Expertise der Akteure im Krankenhaus eingebunden werden.

Welche Herausforderungen sehen Sie insbesondere in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit?
Die Gesundheitsdaten sollten im Gesundheitsdatenraum überwiegend anonymisiert bereitgestellt werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass nicht wegen geringer Datenmenge die Gefahr einer Re-Identifizierung besteht. Wenn nur mit einer Pseudonymisierung der Zweck der Datennutzung erreicht werden kann, sollte bei der Bereitstellung pseudonymisierter Daten sehr sorgsam umgegangen werden. Die Pseudonymisierung der Daten könnte nach dem Vorbild der §§ 303a SGB V von einer Vertrauensstelle vorgenommen werden.

Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt in einem endgültigen Regelwerk stehen - und was auf keinen Fall?
Es muss klar geregelt werden, wer für welche Verarbeitung eine Einwilligung des Patienten einholen muss und wann eine solche nicht erforderlich ist. Dies würde Rechtssicherheit schaffen und muss unabhängig vom Bundesland und der Art des Krankenhausträgers gelten. Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten mit Personenbezug würde die DKG eine opt-out-Regelung begrüßen.

Es muss unbedingt vermieden werden, dass die Krankenhäuser ihre kostbaren Ressourcen statt in die Patientenversorgung in unverhältnismäßige Administration von EU-Vorgaben stecken. Vor diesem Hintergrund ist es essentiell, dass die europäische Kommission und die europäischen Gesetzgeber die administrativen und finanziellen Auswirkungen auf Krankenhäuser intensiv auf ihren Mehrwert hin prüfen. Die Krankenhäuser müssen klar und frühzeitig benannt bekommen, welche Aufgaben ihnen im europäischen Raum für Gesundheitsdaten zuteilwerden sollen, z. B. bei der Definition des Dateninhabers und seiner Pflichten. Außerdem müssen Regelungen, die zu Doppelarbeit führen, unbedingt vermeiden werden, z. B. indem sichergestellt wird, dass Datenanfragen an die Stellen zu richten sind, die bereits die Daten für die Sekundärnutzung von den Gesundheitsakteuren erhalten haben.

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