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Menschen mit Behinderungen als Softwaretester einsetzen

Eingeschränkte Menschen sind kein Kostenfaktor, sondern potentielle Kunden

Markus Lemcke, Web- und Software-Entwickler, Unternehmer, Berater und Dozent für barrierefreie Informatik Quelle: Marlem Software Markus Lemcke Inhaber Marlem Software 24.03.2022
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Uwe Rempe
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass die bestehenden rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden", sagt Markus Lemcke, Web- und Software-Entwickler sowie Unternehmer, Berater und Dozent in Sachen barrierefreie Informatik. Dann sei generelle Barrierefreiheit bei digitalen Anwendungen kein unerfüllbarer Wunschtraum mehr für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Handicaps.







Wie verläuft im Allgemeinen die Entwicklung von digitalen Anwendungen?
Es gibt für die Entwicklung einer Software einen Bedarf, der oft durch einen Kunden formuliert wird. Der Kunde formuliert ein Pflichtenheft für den Softwareentwickler. Der Softwareentwickler muss das Pflichtenheft bei der Entwicklung von digitalen Anwendungen vollständig umsetzen.

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Inwiefern spielt Barrierefreiheit in diesem Prozess schon eine Rolle und wer außer den Entwicklern testet die Entwicklungsergebnisse bis zum Punkt der Marktreife?
Wenn der Kunde gesetzlich zur Barrierefreiheit bei Anwendungen verpflichtet ist (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen), kann es sein, dass es eine Rolle spielt, in der Regel aber nicht. Wenn eine Anwendung in Amerika entwickelt wird, sieht es ganz anders aus, weil die Amerikaner ein sehr strenges Antidiskrimierungsrecht haben. In Amerika haben behinderte Menschen die Möglichkeit, digitale Barrierefreiheit bei Anwendungen gerichtlich einzuklagen. Momentan testen nur Entwickler die Barrierefreiheit. Wünschenswert wäre, dass Menschen mit Behinderungen als Softwaretester eingesetzt und bezahlt werden.

Wie verhindert man von Vornherein durch strukturelle Anpassungen im Entwicklungsprozess den Ausschluss von potenziellen Nutzergruppen?
Bevor über den Entwicklungsprozess nachgedacht wird, muss es Deutschland schaffen, dass körperlich eingeschränkte Menschen nicht als Kostenfaktor, sondern als potentielle Kunden gesehen werden. Wenn dies geschafft ist, gehören körperlich eingeschränkte Menschen zur Zielgruppe jeder Anwendung und werden bereits bei der Planung einer Anwendung berücksichtigt. Um die Frage nochmal kurz und Knapp zur beantworten: Wenn alle Menschen zur potentiellen Nutzergruppe gehören, wird niemand ausgeschlossen.

Sind die rechtlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit ausreichend oder muss die Politik hier mehr tun?
Die rechtlichen Vorgaben, also etwa das Behindertengleichstellungsgesetz, der europäische Standard ETSI sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind ausreichend und es gibt auch genügend Richtlinien zur Barrierefreiheit bei digitalen Anwendungen wie zum Beispiel den Java Accessibility Guide, die fünf Anforderungen zur Barrierefreiheit für das Certified for Windows-Logo und die IBM Accessibility Checklist for Software Version 6.1. Die Politik muss nur endlich dafür sorgen, dass die rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden.

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