E-Bikes verändern den Tourismus in den Alpen und erlauben es neuen Zielgruppen das Gebirge per Rad zu bereisen. Welche Vor- und Nachteile sehen Sie in diesem Trend?
Das E-Bike (E-Bike 25, Pedelec) verändert die Erholungsnutzung im alpinen Raum bereits heute massiv, obwohl wir erst am Anfang dieses Booms stehen. Ursprünglich war es gedacht, um älteren und schwächeren Erholungssuchenden im Gebirge einen größeren Aktionsradius zu ermöglichen. Inzwischen hat sich die Zielgruppe grundlegend verändert. Durch das E-Bike ist eine völlig neue Sportart, vor allem für leistungsfähige Jüngere entstanden. Wer selbst ein E-Bike hat, kann die Faszination der Motorunterstützung nachvollziehen. Das Pedelec wird auf Dauer wahrscheinlich einen großen Teil der derzeitigen Mountainbike ersetzen. Als Ersatz für das Auto in den Talregionen ist es eine tolle Sache, im alpinen Bereich gehen die Störungen weit über die des normalen Mountainbikes hinaus. Bisher gab es in den Gebirgsregionen bereits heute Konflikte mit dem Mountainbike, die aber in vielen Bereichen durch die Schwerkraft begrenzt wurden. Das entfällt jetzt beim E Bike und führt zu einer kapillaren Erschließung der Alpen bis in die letzten Winkel, mit allen Folgen für Natur und nicht motorisierte Nutzer.
Eine Koexistenz zwischen Fahrradfahrer und Wanderer ist wegen der völlig verschiedenen Erwartung nur sehr begrenzt möglich. Der Wanderer erwartet Ruhe und Entspannung, der Mountainbikefahrer Erlebnis. Auf Dauer wird der Wanderer auf der Strecke bleiben und städische Verhältnisse werden in die letzten Naturräume getragen.
Frühere Rückzugs und Ruheräume werden durch die hohe Leistungsfähigkeit des E Bikes verloren gehen. Deshalb wird man auf Dauer um Regelungen nicht herumkommen. Das E-Bike ist in der Straßenverkehrsordnung als Fahrrad definiert und darf Radwege benutzen, im Naturschutzgesetz steht allerdings ein Verbot des Befahrens der freien Natur mit Motor. Eine Rechtsauffassung des Umweltministerium von 2012 folgt wegen der geringen Auswirkungen auch in der freien Natur dieser Auffassung. Durch den derzeitigen Siegeszug des Pedelecs fragt sich, ob das Fahrrad mit Motor, im Gegensatz zum normalen Rad, auf Dauer tatsächlich das "Betretungsrecht" in der Natur für sich in Anspruch nehmen kann. Die Grundlagen für die damalige Rechtsauffassung sind heute entfallen.
Wie sollte die Infrastruktur für die erhöhte Zahl von (E-)Bikern im Gebirge angepasst werden?
Eine Anpassung der Infrastruktur ist in den Talräumen wünschenswert und notwendig. Eine moderne Verkehrspolitik muss auch das Rad mit berücksichtigen. Im alpinen Bereich sollte das E-Bike ausgeschlossen bleiben. Hier sollte wie bisher gelten: Aus eigener Kraft. Damit wären die bisherigen Refugien der Wanderer einigermaßen geschützt. Für das normale Rad ist eine Definition geeigneter Wege unbedingt nötig. Steige gehören ganz sicher nicht dazu.
Wer sollte eventuelle Regulierungen und Verbote kontrollieren und durchsetzen?
Hier gilt für das E-Bike das Gleiche wie fürs unmotorisierte Rad. Klare Regeln werden die Masse der Radfahrer von Verstößen abhalten. Das ist nicht anders, als in anderen Lebensbereichen auch. Bei dem rasant steigenden Erholungsdruck in den Alpen wird die Notwendigkeit von Rangern steigen, die aufklären und in gravierenden Fällen auch Verstöße ahnden.
Welche Rolle können Apps oder andere digitale Lösungen für eine naturverträgliche Besucherlenkung spielen?
Apps und digitale Lösungen sollten verantwortungsvolle Wege zeigen. Nach den bisherigen Erfahrungen besteht eher die Gefahr, dass sie zusätzliche Nutzer in sensible, bisher noch ruhige Gegenden locken.
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