Die Landesmedienanstalten haben zu einem runden Tisch zur UKW-Verbreitung eingeladen. Was sind die Hintergründe und wichtigsten Ergebnisse?
In den vergangenen Wochen wurde von mehreren Seiten die Bitte an die Landesmedienanstalten herangetragen, die verschiedenen Marktteilnehmer der UKW-Verbreitung zu einem runden Tisch einzuladen, um sich über offene Fragen bei den Vertragsverhandlungen auszutauschen. Hintergrund waren Aussagen, wonach Antenneninvestoren die UKW-Verbreitung zum 1. April 2018 einstellen wollten, falls die Vertragsverhandlungen zur Anmietung der Antennen bis dahin nicht erfolgreich abgeschlossen seien.
Fast alle Akteure sind am 14. März 2018 der Einladung gefolgt, so dass ein guter Überblick über die unterschiedlichen Standpunkte und Verhandlungsstände gewonnen werden konnte. Aus Sicht der Landesmedienanstalten ist eine unterbrechungsfreie Programmverbreitung das oberste Ziel. Es zeichnet sich ab, dass es generell unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der Mietkosten der Antennen gibt. Zudem sind wegen des Wegfalls der Härtefallregelung deutliche Kostensteigerungen bei der Antennennutzung an einzelnen Standorten zu befürchten. Es bestand Konsens, dass es mehr Zeit braucht, um zu Einigungen zwischen allen Beteiligten zu kommen. Deshalb haben die Landesmedienanstalten darauf hingewirkt, dass die Termine für Umstellungen bis zum 30. Juni 2018 nach hinten verlegt werden.
Ist die geplante Liberalisierung der UKW-Netze bereits gescheitert, nachdem die neuen Eigentümer der UKW-Netze höhere Preise aufrufen, als der Vorbesitzer Media Broadcast?
Es gibt durchaus Beispiele für eine gelungene Liberalisierung. So haben zum Beispiel Hörfunk-Veranstalter in Baden-Württemberg und Niedersachsen eigene Sendernetzbetriebsgesellschaften gegründet und die Infrastruktur der Media Broadcast erworben. Deutlich wird aber, dass Liberalisierung nicht automatisch zu Kostensenkungen führt, zum Beispiel, wenn es zu einer standortbezogenen Kalkulation ohne Ausgleichsmechanismen kommt.
Steht zu befürchten, dass die bisher unrunde Regulierung der UKW-Netze auch die Programmanbieter, also die Radiosender, in ihrer Existenz bedroht?
Noch ist es zu früh für eine Aussage, ob die Preise sich so entwickeln, dass ein Veranstalter in seiner Existenz bedroht sein könnte.
Inwieweit könnte eine zügige Umstellung auf DAB+ helfen, den terrestrischen Radiomarkt zu sichern?
Eine zügige Umstellung würde bedeuten, dass die UKW-Antennen in einem noch kürzeren Zeitraum refinanziert werden müssten und die Kosten noch weiter anstiegen.
Was fordern die Landesmedienanstalten von den neuen UKW-Netzbetreibern, aber auch von der Bundesnetzagentur?
Wir erwarten einen maßvollen Umgang der Partner miteinander und eine Einigung am Verhandlungstisch. Bei der Berechnung angemessener Mietpreiskalkulationen hat die Bundesnetzagentur ihre Hilfe angeboten. Die Androhung von Abschaltungen nützt niemandem und führt nur dazu, dass sich Verfahren in die Länge ziehen.