Zu den zentralen Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört es, "den Wettbewerb in den Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkten zu fördern und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen in diesen Bereichen sicherzustellen". Prüfen Sie aktuell, inwieweit nach dem Verkauf der Antennen auf den UKW-Märkten die Erwerber dieser Antennen – insbesondere die Finanzinvestoren – künftig einer Marktregulierung unterliegen?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat intensiv geprüft, ob nach dem Verkauf der Antennen auf den UKW-Märkten die Erwerber dieser Antennen – insbesondere die Finanzinvestoren – künftig einer telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung unterworfen werden könnten. Dies ist nach eingehender rechtlicher Bewertung aus Sicht der BNetzA grundsätzlich möglich. Im nächsten Schritt werden wir jetzt zügig klären, ob und welche Anbieter über beträchtliche Marktmacht für Antennenvorleistungen in ihrem jeweiligen Verbreitungsgebiet verfügen und daher einer Regulierung zu unterwerfen wären. Hierzu haben wir den Akteuren bereits ein entsprechendes förmliches Auskunftsersuchen zugestellt.
Die neuen Sendernetzbetreiber setzen darauf, dass die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt jetzt dafür sorgen, dass es zu einer Regulierung der Preise kommt. Wie realistisch ist die Hoffnung der Sendernetzbetreiber auf zügige Hilfe?
Derzeit liegen der BNetzA noch keine Kosteninformationen von Seiten der Antenneneigentümer vor. Vor diesem Hintergrund lassen sich auch noch keine abschließenden Aussagen zur Bewertung der verlangten Preise treffen. Grundsätzlich gilt, dass die Prüfung von Entgelten für die Gewährung des Antennenzugangs, wenn sie denn vorgenommen werden müsste, kein Neuland für die Bundesnetzagentur ist. Der maßgebliche Treiber neuer (höherer) Preise dürfte in den Erwerbspreisen für die Antennen liegen; daneben wird eine Reihe weiterer Faktoren (Wartungspauschalen, Wegfall von Härtefallregelungen usw.) eine Rolle spielen. Wie erwähnt, verfügt die BNetzA über keine Kosteninformationen von Seiten der Antenneneigentümer. Solche wären hier vorzulegen, wenn die Voraussetzungen für deren Regulierung vorliegen.
Welche Sanktionen sind ggf. denkbar oder ist die Liberalisierung der UKW-Netze bereits gescheitert und damit DAB+ künftiger Platzhalter bei der Radio-Terrestrik?
Beim weiteren Vorgehen hat die BNetzA im Blick, dass die Media Broadcast angekündigt hat, für den Zeitraum nach dem 30.06.2018 keine Übergangsvereinbarungen mehr anbieten zu wollen, und daher ggf. erst einmal vorläufige Maßnahmen für die Zeit nach dem 01.07.2018 getroffen werden müssten.