Die europäischen Gentechnik-Regeln sollen breit diskutiert werden – wie schätzen Sie die EU-Regeln ganz grundsätzlich im weltweiten Vergleich ein?
Im weltweiten Vergleich gehört die europäische Regulierung zu den strengsten. Der Rechtsrahmen in den neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas eingeordnet sind, macht eine breite Anwendung dieser Techniken defacto unmöglich.
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Summary für Ihr Top-Management
Sogenannte neue gentechnische Verfahren (NGT) erlauben schwächere und gezieltere Eingriffe. Wie sollte ein eventuelles neues Regelwerk auf diese NGT eingehen?
Für die NGT und die damit vorgenommenen Veränderungen, die nicht von natürlich auftretenden Mutationen zu unterscheiden sind und auch mithilfe konventioneller Züchtungsverfahren entstehen können, ist das derzeitige Gentechnikrecht schlichtweg ungeeignet und muss dringend angepasst werden, um die aktuelle faktische Blockade zu beenden. Die drängenden Herausforderungen der Landwirtschaft müssen auch zeitnahe Lösungen zulassen. Landwirte brauchen standortangepasste regionale Sorten, welche die geforderten Qualitäten und Erträge liefern.
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Debatte sind die Kennzeichnungspflichten. Welchen Anpassungsbedarf sehen Sie diesbezüglich?
Da Eingriffe, die mit Verfahren wie CRISPR/Cas vorgenommen wurden, nicht von natürlich auftretenden Mutationen oder mithilfe konventioneller Züchtungsverfahren erzeugten Veränderungen zu unterscheiden sind (und i. d. R. sogar deutlich gezielter sind), läuft eine Kennzeichnungspflicht völlig ins Leere. Konventionelle Züchtungsverfahren, bei denen ungerichtete Mutationen z. B. durch Bestrahlung erzeugt werden und die Ausgangsmaterial für konventionell aber auch für ökologisch erzeugte Lebensmittel sind, müssten im Umkehrschluss sonst auch gekennzeichnet werden.
Wenn es neue Gentechnik-Regeln geben sollte – was müssten diese aus Ihrer Sicht unbedingt enthalten und was keinesfalls?
Der Deutsche Bauernverband lehnt die Erteilung jeglicher Patente auf Tiere und Pflanzen, aber auch auf einzelne Gensequenzen strikt ab. Dies gilt auch und insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Züchtungsmethoden, die nicht dazu führen dürfen, dass das eigentliche Schutzregime für geistiges Eigentum im pflanzlichen Bereich, dem Sortenschutz, ausgehebelt wird. Eine auch nur punktuelle Erteilung von Biopatenten würde das Sortenschutzrecht als das vornehmliche Schutzrecht unterlaufen.