In der EU ist eine neue Debatte um das Gentechnikrecht entbrannt. Denn die derzeit geltenden Rechtsvorschriften für genveränderte Organismen (GVO) aus dem Jahr 2001 konnten noch nicht die neusten Verfahren berücksichtigen und gelten manchem daher als veraltet.
2018 hat zudem der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch neuartige Werkzeuge zur zielgerichteten Modifizierung von Erbgut gentechnisch veränderte Organismen im Sinne heutigen Regeln hervorbringen. Deswegen fallen auch sie unter die entsprechenden Regulierungen. Nach einer Studie der Europäischen Kommission ist der derzeit geltende Rechtsrahmen allerdings nicht mehr zweckmäßig. In vielen Staaten außerhalb der EU gelten obendrein andere Regeln.
In unserer Debatte erklären die Experten, wo Gen-Manipulation aus ihrer Sicht anfängt und wie mit der Gentechnik künftig umgegangen werden sollte. Wie sollte etwa die Kennzeichnungspflicht möglicherweise angepasst werden? Und welche Aspekte müssen für zeitgemäße Regeln noch beachtet werden?