Jede Diagnostik benötigt Daten im Rahmen einer Anamnese. Daten entstehen viele im Laufe eines Lebens - mal mehr und mal weniger – zum Beispiel in Abhängigkeit der Zahl von Arztbesuchen, Behandlungen und Therapien. Wir können diese in subjektive und objektive Daten unterteilen, um Daten bestmöglich in einer unmittelbar anstehenden oder zeitlich nachgelagerten Diagnose zu verwenden. Dies dient von der Bestätigung von Annahmen bis hin zur Verlaufseinschätzung einer oder unterschiedlicher Behandlungsmethoden.
1. Subjektive Daten sind jene, wenn wir beispielsweise zum Hausarzt gehen und unsere persönliche Einschätzung zum Gesundheitszustand geben aufgrund von ärztlich gestellten Fragen und routinierter Fragetechnik.
2. Objektive Daten sind jene, die beispielsweise durch direkte Messungen durch Medizinprodukte erhoben werden.
Jedoch gibt es große Unterschiede in der Wertigkeit. Es gibt zusätzlich nicht nur eine Interpretationsregel für eine Diagnostik. Zum Beispiel sind Labordaten zunächst vollständig neutral in ihrer Aussage und benötigen besser noch Vergleichsdaten (aus der Vergangenheit) der gleichen Person, um eine negative oder positive Entwicklung der Messwerte ermitteln zu können. Ob Personen tatsächlich Mangelerscheinungen aufweisen und die Behandlung dagegen auch anschlägt, klärt sich nicht durch eine Einmalmessung.
Erhobene und aggregierte Gesundheitsdaten sind stets als neutral anzusehen und benötigen ein Wertesystem und Metrik. Anerkannt sind Ober- und Untergrenzen (sogenannte Maximal- und Minimalwerte) oder empfohlene Werte, die sich beispielsweise aus dem Durchschnitt von erhobenen Daten als „Normalbereich“ ableiten können.
Ein Bewertungssystem kann sich über die Zeit durch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse aber auch real-medizinisch-therapeutische Informationen des betroffenen Patienten ändern. Daher ist es wichtig die Originaldaten und Erhebungsmethoden in geeigneter Weise zu dokumentieren und konservieren – beispielsweise in einer elektronischen Patientenakte (ePA), die den Datensatz für verschiedenste Systeme geeignet aufbereitet – es hat sich dafür der Begriff der Interoperabilität durchgesetzt. Tatsächlich setzen derzeit DiGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen [1] und andere Systemhersteller – wie PVS (Praxisverwaltungssysteme [2] einheitliche Standards um.
Der deutsche Gesetzgeber hat die Potentiale erkannt und steuert Vorgaben im gesetzlichen Gesundheitssystem durch das KIG (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen [3] ein und prüft die Einhaltung. Wenn Ihnen die Begriffe „medizinische Informationsobjekte“ (MIO [4] oder FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources [5] noch nicht bekannt sind, werden diese in den kommenden Monaten und Jahren sich durchsetzen und in unseren Wortschatz finden. Gesundheitsdaten sollen korrekt und umfassend, aber auch individuell beschrieben sowie für die Diagnostik und die Forschung verwendbar zu machen.
So können jede ärztliche Einrichtung und alle Patienten von neuester Diagnostik, auch mittels Altdaten, vom technischen Fortschritt profitieren. Es ergeben sich neue Analyse- und Interpretationsansätze für Ärzte beispielsweise mittels KI-Assistenzsystemen [6] für eine optimale Diagnostik. Die Trennung der Rohdaten von Schlussfolgerungen und Diagnosen sorgt zwar mehr Datengenerierung, ist jedoch wichtig, um die Neutralität und Wiederverwendbarkeit bei zukünftigen Diagnosen zu gewährleisten. Die beschriebenen Potentiale bleiben ohne die korrekte und patientenzentristische Digitalisierung bisher ungenutzt. Im Laufe des Lebens findet ggf. hausärztlich ein Betreuungswechsel oder auch nur gelegentlich andernorts eine Behandlung statt, wovon die hausärztliche Betreuung nichts weiß – da Daten nicht zentral pro Patienten, sondern pro Behandlungseinrichtung generiert und verwaltet werden.
Damit modernste Optionen der digitalen Diagnostik zur Verfügung stehen, muss ein Datensatz pro Patienten einmal zentral für jeden selbst und für die Leistungserbringer gespeichert werden. Zusätzlich benötigt es einen patientenunabhängig (anonymisierten) Forschungsdatensatz, um die Potentiale dieser sogenannten „Real-World-Data“ für alle in der Gesellschaft erheben zu können. In Deutschland gehen die gesetzlich Versicherten automatisch diesen Weg durch die neue „ePA für alle“ [7] ab 15.01.2025. Auch Privatkrankenversicherte können den Weg freiwillig gehen, wenn sie ebenfalls in den Genuss der individuellen Vorteile kommen möchten – müssen aber nicht.
Ab 2025 werden Diagnose und auch Schritt für Schritt weitere Daten die persönliche und elektronische Patientenakte aufwerten und wesentlich mit sinnvollen insbesondere standardisierten Daten anreichern. Dies umfasst Laborwerte und andere Informationen, wie Arztbriefinformationen aber auch Exporte aus anderen Systemen wie den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs). Die Chancen, die sich dadurch nach und nach für die Diagnostik und Frühdiagnostik ergeben, sind groß. [8] Die Industrie wartet auf den Schritt „ePA für alle“, arbeitet jedoch auch an parallel weitreichenderen und vom deutschen Gesundheitssystem unabhängigen Plattformansatz (beispielsweise SPHIN-X – One Health Dataspace [9] – denn medizinisches Datenmanagement muss international funktionieren und nicht nur in Deutschland, um die Mehrwerte für die Gesellschaft zu generieren. Die Forschung und insbesondere Frühdiagnostik werdem dadurch einen nicht zu unterschätzenden Schub erhalten. Der Weg ist durch diesen technischen Schritt frei für die weitere Erhöhung der Qualität in der Medizin, insbesondere in der Diagnostik, und sorgt für eine höhere Geschwindigkeit in der Diagnosenstellung. Eine hohe Lebensqualität kann damit bis ins hohe Alter gewährleistet werden. Der Wechsel des Krankenversorgungssystems kann dadurch in das Zeitalter der Frühdiagnostik und Prävention gehoben werden. Digitalisierung kann uns allen damit tatsächlich helfen.
[1] https://diga.bfarm.de/de
[2] https://www.kbv.de/html/pvs.php
[3] https://www.ina.gematik.de/mitwirken/iop-governance
[4] https://mio.kbv.de/site/mio
[5] https://hl7.de/themen/hl7-fhir-mobile-kommunikation-und-mehr/warum-fhir/
[6] https://aktuell.uni-bielefeld.de/event/ki-in-der-medizin-wie-koennen-assistenzsysteme-diagnostik-und-therapie-unterstuetzen/
[7] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/
[8] Verfahren die Krankheiten vor ihrem Ausbruch diagnostizieren und durch geeignete Maßnahmen verhindern bzw. abmildern können.
[9] https://sphin-x.de/