Als eine Herausforderung beim Fachkräftemangel gilt die Diskrepanz zwischen vorhandenen Qualifikationen und dem Profil-Bedarf der Unternehmen – welche Bestrebungen gibt es in Ihrem Land, das zu lösen?
Das Thema bedarfsgerechte berufliche Weiterbildung ist ein zentrales Thema in Brandenburg, das angesichts des fortschreitenden digitalen, ökologischen und demographischen Wandels immer größere Bedeutung erlangt.
Es geht dabei sowohl um nicht mehr ausreichende Qualifikationen/Kompetenzen Beschäftigter in den Betrieben als auch um das Fitmachen für künftige veränderte Geschäftsfelder oder wie in der Lausitz um tiefgreifende Transformation der Unternehmen im Zuge des Kohleausstiegs. Natürlich kommt es auch darauf an, beschäftigungslose Menschen optimal auf die Anforderungen in den Unternehmen vorzubereiten und diese Potentiale möglichst auszuschöpfen.
Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium in Brandenburg ist ein wichtiger „Player“, wenn es darum geht, die berufliche Weiterbildung als Kernelement der Lösung zu fördern und zu bewerben. Es tut das unter anderem mittels der Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie, mit der themen- und branchenoffen u.a. die betriebliche Kompetenzentwicklung, aber auch die individuelle berufliche Weiterbildung gefördert wird. Insbesondere fördern wir dort, wo die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit nicht greift. Um es Unternehmen und Beschäftigten zu erleichtern „die richtige“ Weiterbildung zu finden, bieten wir gemeinsam mit dem Land Berlin ein Weiterbildungsportal mit einem tagesaktuellen, umfassenden und transparenten Überblick über Angebote der beruflichen Weiterbildung an. Das Team „Fachkräfte & Qualifizierung“ der landeseigenen Wirtschaftsfördergesellschaft (WFBB) bietet Beratung zu allen Themen der beruflichen Weiterbildung für Unternehmen und Beschäftigte.
Damit es gelingt diese „Lücken“ besser zu schließen und damit einen wichtigen Stellhebel bei der Fachkräftesicherung zu bedienen, sind viele Akteure und „Förderer“ gefragt. Ein wichtiger Hebel ist dabei die Weiterentwicklung der Weiterbildungsverbünde. Zu den Zielen und Aufgaben der sieben Weiterbildungsverbünde in der Hauptstadtregion gehören:
Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung besonders von KMU und deren Beschäftigten, Entwicklung und Erprobung innovativer Formen der Weiterbildung im Verbund, Verzahnung von Arbeits- und Lernprozessen, Beratung und Begleitung bei der betrieblichen Weiterbildung, Kooperation mit Bildungsanbietern.
Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie bündeln Bund, Länder, Wirtschaft, Gewerkschaften und die Bundesagentur für Arbeit ihre Anstrengungen für Weiterbildung und Qualifizierung und entwickeln diese weiter. All dies ist nur eine Teilmenge der Aktivitäten in Brandenburg, nicht zu vergessen sind auch die vielfältigen Aktivitäten beispielsweise der Wirtschaftskammern. Fazit: Es ist noch viel zu tun, aber es wird auch bereits viel getan!
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Wie können auch Menschen ohne Berufsausbildung für die Anforderungen der Arbeitswelt von morgen fit gemacht werden?
Um dies zu erreichen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten und Wegen, wobei gilt: Die Maxime sollte immer sein, dass am Ende ein anerkannter Abschluss steht. Je nach Ausgangssituation kann dies auf ganz unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Insbesondere sind das:
1. Anerkennung erworbener Kompetenzen
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts „ValiKom Transfer“ (Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen) wird Menschen mit Hilfe eines standardisierten Validierungsverfahrens die Möglichkeit geboten, ihre beruflich erworbenen Kompetenzen von Berufsexpertinnen und Berufsexperten erfassen, bewerten und zertifizieren zu lassen. Diese Zertifikate verbessern einerseits die Beschäftigungsmöglichkeiten und motivieren häufig auch „weiterzumachen“ – zum Beispiel mit der Absolvierung der Externenprüfung für einen Berufsabschluss. In Brandenburg beteiligen sich mehrere Kammern an „ValiKom Transfer“.
2. Teilqualifizierung als Alternative zur Umschulung
Das „klassische“ Nachholen einer Berufsausbildung im Wege einer Umschulung dauert recht lang. Insbesondere für Menschen, die im Erwerbsleben stehen und bereits über Berufserfahrung verfügen, ist dieser Weg oftmals nicht attraktiv. Hier können Teilqualifizierungen (TQ) eine gute Alternative darstellen.
Unter berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen werden modulare Bildungsangebote verstanden, die in systematischen, aufeinanderfolgenden Schritten auf einen Berufsabschluss vorbereiten. Grundlage bilden somit Ausbildungsberufe, die in mehrere Teile (Module) „zerlegt“ werden. Jedes Modul entspricht einer TQ. In der Summe decken die Module alle Aspekte eines Berufsbildes ab. Der Berufsabschluss wird dann über eine Externenprüfung ermöglicht.
Bereits der Abschluss einzelner TQ verbessert die Beschäftigungsmöglichkeiten erheblich; TQ werden auch berufsbegleitend angeboten. Sie stehen mittlerweile für eine Vielzahl von Ausbildungsberufen zur Verfügung
3. Angebote für Studienabbrecher/innen
Nach einem Studienabbruch stehen junge Menschen häufig zunächst ohne Ausbildung da. Das vom BMBF geförderte Projekt „Beratungsnetzwerk Queraufstieg“ zeigt unter anderem Studienabbrecher/innen Möglichkeiten in einen erfolgreichen Einstieg für eine passende Berufsausbildung auf, z.B. unter Anrechnung von Ausbildungszeiten als auch insbesondere mit der Möglichkeit diese Zielgruppe mit interessierten Unternehmen zusammenzubringen. Queraufstieg wird auch in Brandenburg angeboten.
Manche ausländische Abschlüsse müssen in hiesigen Standards überführt werden – welche Instrumente gibt es in Ihrem Bundesland dafür?
Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen können unabhängig vom Aufenthaltstitel die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen beantragen. Für alle bundesrechtlich geregelten Berufe (z.B. Berufe nach Bundesbildungsgesetz oder Handwerksordnung, Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) gilt das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG).
Für alle landesrechtlich geregelte Berufe (z.B. Erzieher/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Lehrer/-innen) gilt das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Brandenburg (Brandenburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BbgBQFG).
Der Antrag auf Anerkennung der Berufsqualifikationen ist in der Regel bei der für die jeweilige Berufsbildung örtlich zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer usw.) bzw. bei reglementierten Berufen bei der für die Erlaubnis zur Aufnahme oder Ausübung des Berufes zuständigen Stelle zu stellen.
Erste Anlaufstellen sind Beratungsstellen des Regionalen Integrationsnetzwerkes im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung - (IQ)“. Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung ist in Brandenburg in vielen Sprachen möglich (DE/EN/RU/UA/PL/AR).
Die Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind eine mindestens einjährige berufliche Ausbildung an einer im Ausland anerkannten Bildungseinrichtung (Vollzeit), ein Abschlusszeugnis (oder Dokumente, die den Abschuss bestätigen, z.B. ein Beschluss, Zweitausfertigung usw.). Zum Teil gilt es weitere landes- und berufsspezifische Voraussetzungen zu beachten (Beispiel: mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und Fortbildungen für Architekten im Land Brandenburg).
Wie können digitale Lösungen bei der beruflichen Qualifikation und Weiterbildung gegen den Fachkräftemangel leisten?
Es ist längst keine Neuigkeit mehr, dass die sich in Zeiten der Digitalisierung verändernden Qualifikationsanforderungen und Tätigkeitsprofile auch umfangreiche Kompetenzbedarfe bei den Beschäftigten zu Folge haben. In diesem Zusammenhang wird immer wieder betont, dass neben technischer Expertise, Prozesswissen, Interdisziplinarität, Kommunikations-Knowhow und die Fähigkeit zum eigenverantwortlichen Handeln an Bedeutung gewinnen.
Jedoch zeigen die aktuellen Zahlen zur Weiterbildungsbeteiligung der Brandenburger Betriebe, dass dies zumindest keinen Schub bei der betrieblichen Weiterbildung ausgelöst hat. Weiterbildung findet zwar statt, dabei stehen jedoch der innerbetriebliche Wissenstransfer und Anwenderschulungen im Vordergrund. Betriebe bemängeln oft, dass für umfangreiche Weiterbildungen keine Zeit vorhanden sei. Insofern können Angebote von E-Learning oder Blended-Learning eine Möglichkeit darstellen, mehr zeitliche Flexibilität bei der Weiterbildung zu gewinnen und auf diese Weise Fachkräfte zu entwickeln, langfristig an Firmen zu binden und dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Weiterbildung kann also ein Potentialheber in Zeiten von Fachkräfteengpässen sein. Das gilt im Übrigen auch ganz besonders dann, wenn es gelingt, durch Weiterbildung Personengruppen zu aktivieren, die bisher nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind. Dafür bedarf es dann in vielen Fällen jedoch keiner Lösungen, die allein auf Digitalisierung setzen, sondern solcher, die auch sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung beinhalten.