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Wann ist die City smart?

Wie die Bundesregierung die Digitalisierung in den Kommunen vorantreibt

Dorothee Bär - MdB, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung Quelle: Bundesregierung/ Jesco Denzel Dorothee Bär Staatsministerin Bundesregierung 21.08.2019
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Seit diesem Sommer fördert das Innenministerium „Modellprojekte Smart Cities“. "In den Modellprojekten sollen beispielhaft strategische und integrierte Smart-City-Konzepte entwickelt und erprobt werden", erklärt Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU). Digitale Transformation ist dabei ausdrücklich kein Selbstzweck.







„Smart City“ ist eines der Trend-Themen bei der diesjährigen IFA – mit welchen aktuellen Programmen unterstützt der Bund die Kommunen auf dem Weg zu Smart Cities?
Die Bundesregierung unterstützt die Gestaltung des digitalen Wandels in den Kommunen im Sinne einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung. Dazu fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat seit diesem Sommer „Modellprojekte Smart Cities“. In den Modellprojekten sollen beispielhaft strategische und integrierte Smart-City-Konzepte entwickelt und erprobt werden, die die Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) mit den neuen Chancen der Digitalisierung verknüpfen. Wesentliche Komponente der Modellprojekte ist der Wissenstransfer zwischen den Modellprojekten und mit nicht unmittelbar geförderten Kommunen sowie der Austausch mit nationalen und internationalen Experten. Damit sollen Ergebnisse und Erfahrungen aus den Modellprojekten in die Breite getragen werden.
 
Wie steht Deutschland bei der Digitalisierung im kommunalen Bereich im Vergleich mit anderen Ländern da?
Wenn man das Thema „Smart Cities“  im weiteren Sinne versteht, also nicht nur bezogen auf einzelne Sektoren (Verkehr, Energie, Verwaltung), sondern integriert betrachtet, dann ist ein internationaler Vergleich mit anderen Ländern nicht ganz einfach – denn es geht hier nicht nur um die Verbreitung bestimmter digitaler Technologien bzw. den Grad des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. Wir wollen, dass die Kommunen die Digitalisierung im Sinne einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung strategisch mitgestalten und nicht einfach als Selbstzweck vorantreiben. Denn „smart“ sind Städte und Gemeinden für uns vor allem dann, wenn sie lebenswert sind, die Technik in den Dienst der Menschen stellen, Freiräume erhalten, Teilhabe ermöglichen und die Lebensqualität verbessern. Das ist unser Bild von einer Smart City.

Im internationalen Kontext gibt es viele Beispiele – gute wie weniger gute. Eine einheitliche Definition oder ein gemeinsames Verständnis von Smart Cities gibt es bisher nicht. Wir wollen daher den internationalen Austausch verstärkt unterstützen - einmal um voneinander zu lernen, aber auch um für unseren freiheitlich-demokratischen Ansatz zu werben.
 
Informations- und Kommunikationstechnologien verbrauchen schon heute immer mehr Ressourcen. Wie lässt sich sicherstellen, dass Smart Cities nicht mehr Probleme schaffen, als sie lösen?
Insgesamt trägt die Bundesregierung mit einer Vielzahl von Instrumenten dazu bei, die Digitalisierung möglichst energieeffizient und nachhaltig zu gestalten. Die Smart City Charta, die im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses mit Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet worden ist, zielt ausdrücklich auf eine nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung in den Kommunen.
 
In den Kommunen liegen viele Daten bereits vor – wer sollte zu welchen Bedingungen Zugriff auf amtliche Daten bekommen?
Daten, die elektronisch verarbeitet werden können, sind eine wertvolle Ressource. Offene Daten eröffnen die Chance auf mehr Teilhabe, Transparenz und können Impulse für neue Geschäftsmodelle und Innovationen bedeuten. Entsprechend den Leitlinien der Smart City Charta sollten Kommunen prüfen, wie sie ihre Daten entsprechend den Open-Data-Prinzipien allgemein freigeben können. Dabei ist abzuwägen zwischen dem Gemeinwohlinteresse an einem offenen Daten-Ökosystem, zuwiderlaufenden Belangen des Gemeinwohls und den Rechten und Interessen betroffener Privater. Zur Freigabe von Daten bestehen diverse Varianten. Empfehlenswert sind grundsätzlich freie und offen zugängliche, maschinenlesbare Daten ohne lizenzrechtliche oder andere Einschränkungen bei der Nachnutzung (Open Data).
 
Wie sollte bei Smart-City-Lösungen der Datenschutz für die Bürger gewährleistet werden?
Das Thema Datenschutz ist als ein zentrales Thema bei der Gestaltung von Smart Cities von den handelnden Akteuren erkannt. Leitlinien für Fragen des Datenschutzes sind im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses mit Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet worden und haben Eingang in die Smart City Charta gefunden. Diese Leitlinien sollen in Zukunft weiter konkretisiert werden. So hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aktuell ein Projekt zur Analyse der IT-Sicherheitslage von bestehenden Smart Cities initiiert. Auf Basis der Ergebnisse soll die IT-Sicherheit in diesem Bereich durch Handlungsempfehlungen und Sicherheitsstandards gestärkt werden.

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