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Vorschlag der EU-Kommission als Anfang einer umfassenden Diskussion

Wie der SPÖ-Klub das geplante Gesetzespaket für Onlineriesen sieht

Mag. Dr. Petra Oberrauner - Abgeordnete zum Nationalrat, Bereichssprecherin Digitalisierung der SPÖ Quelle: SPÖ/ Daniela Ebner Mag. Dr. Petra Oberrauner Sprecherin Digitalisierung SPÖ-Klub im Nationalrat 19.02.2021
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Online-Konzerne, die über eine Quasi-Monopolstellung in Europa verfügen, müssen besondere Verantwortung übernehmen", betont SPÖ-Expertin Mag. Dr. Petra Oberrauner. Bei der anstehenden Debatte über die Regelungsvorschläge der EU-Kommission legt sie Wert darauf, dass demokratierelevante Themen nicht ausschließlich aus einer Marktperspektive betrachtet werden.







Der Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Plattformen sieht besondere Regeln für die Plattformen vor, die eine Nutzerschaft von 10 % (oder in Zahlen 45 Millionen) in Europa erreichen - wie bewerten Sie diese Grenze?
Online-Konzerne, die über eine Quasi-Monopolstellung in Europa verfügen, müssen besondere Verantwortung übernehmen. Sie dürfen ihre wirtschaftliche Macht nicht zu Ungunsten kleinerer Unternehmen ausnützen. Auch für einen respektvollen Umgang im Netz müssen sie einen wichtigen Beitrag leisten. Ziel muss sein, diese Konzerne in ihrer Marktmacht zu beschränken, um Freiheit, Wettbewerb und Demokratie zu sichern. Gleichzeitig müssen wir jedoch Sorge tragen, dass die Regulierung die Innovation in Europa nicht hemmt und kleineren Unternehmen nicht schadet. Die Grenze ist daher mit Bedacht zu wählen. Die Kommission hat hier einen Vorschlag gemacht, der erst der Anfang einer umfassenden Diskussion sein kann.

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Die großen Plattformen sollen etwa ihre Algorithmen offenlegen und unabhängig prüfen lassen. Wer sollte diese Algorithmen worauf kontrollieren?
Große Plattformen haben einen besonderen Einfluss auf die Gesellschaft, auf Meinungen und letztlich auf die Demokratie. Sie können Wahlen beeinflussen, politische Tendenzen stärken oder massiven Einfluss auf Umsätze und Reichweiten von Unternehmen, die im Netz agieren, nehmen. Transparenz ist daher das Gebot der Stunde. Wir müssen wissen, was zum Beispiel warum wem in den Sozialen Medien gezeigt wird und was nicht. Sichergestellt werden muss hier, dass die Plattformen ihre Marktmacht nicht ausnützen. Darüber, wer die Algorithmen prüft, sollte noch eingehend diskutiert werden. Das könnte ein Netzwerk aus Einrichtungen der Mitgliedstaaten machen – allerdings hat dieses Vorgehen beim Datenschutz dazu geführt, dass die einzelnen staatlichen Einrichtungen EU-Recht unterschiedlich auslegen. Eine EU-Agentur wäre eine weitere Option.

Geplant ist auch eine Vorschrift für den Datenzugang und die Interoperabilität von Diensten, die etwa den Nachrichtenaustausch zwischen verschiedenen Messengern ermöglichen soll. Wie schätzen Sie dieses Vorhaben ein?
Europa braucht eine lebhafte, freie aber faire Wettbewerbswirtschaft, die auch den Konsumentenschutz in den Vordergrund stellt. Die dominanten Plattformen und Messengerdienste sind jedoch geschlossene Systeme und profitieren vom Netzwerkeffekt – also davon, dass ein Dienst für seine KundInnen umso nützlicher ist, je mehr Leute er vernetzt. Dadurch ist es für neue Wettbewerber sehr schwer KundInnen für sich zu gewinnen, selbst wenn das eigene Produkt innovativer, qualitativ besser oder günstiger ist. Ein angemessenes Maß an Interoperabilität würde den Netzwerkeffekt aufheben. NutzerInnen könnten einfacher aus den geschlossenen Systemen der großen Plattformen ausbrechen und neue Produkte und Dienstleistungen anderer Anbieter ausprobieren. Dies würde automatisch zu einer Stärkung des KonsumentInnenschutzes führen. Jene Portale, die besonders sensibel mit personenbezogenen Daten umgehen, könnten im Wettbewerb gestärkt werden. Wichtig ist jedenfalls, dass die Interoperabilität datenschutzkonform organisiert wird.

Vorgesehen sind neue Regeln zur Entfernung illegaler Inhalte. Inwieweit könnten diese mit bereits vorhandenen nationalen Regulierungen kollidieren? 
Spannend wird es, wie die Regelungen des Digital Services Act beispielsweise mit dem kürzlich beschlossenen Kommunikationsplattformengsetz zusammenspielen wird. Dieses Gesetz verweist ja auf bestimmte Straftatbestände im österreichischen Recht. Ich gehe davon aus, dass hier Anpassungen notwendig werden.

Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt noch in das Regulierungs-Paket aufgenommen werden - bzw. was gehört unbedingt gestrichen? 
Online-Konzerne müssen bei der Bekämpfung von Hass im Netz ihren Beitrag leisten – das steht außer Frage. Aber wir müssen aufpassen, dass nicht ausschließlich Konzerne darüber entscheiden, was in den Sozialen Medien zu sehen ist und was nicht. Konzerne funktionieren nach marktwirtschaftlichen Kriterien. Sie werden daher – wenn hohe Strafen drohen - eher zu viel von ihren Plattformen löschen als zu wenig oder automatische Filter einsetzen, die auch legale Inhalte blockieren. Demokratierelevante Themen können nicht ausschließlich aus einer Marktperspektive betrachtet werden. Hier braucht es statt dessen Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und ein Zusammenspiel mit Gerichten und staatlichen Kontrollinstanzen, um sich notfalls auch gegen Entscheidungen von Konzernen effektiv wehren zu können.

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