Der Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Plattformen sieht besondere Regeln für die Plattformen vor, die eine Nutzerschaft von 10 % (oder in Zahlen 45 Millionen) in Europa erreichen - wie bewerten Sie diese Grenze?
Diese Grenze ist als erste Orientierung eine gute Größenordnung. Besonders große Plattformen haben eine besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Sie sind als wesentliche Torwächter zur digitalen Kommunikation und Informationsbeschaffung in einer besonderen Rolle für die europäische Demokratie. Damit kommt auch die Verpflichtung zu umfänglichen Berichts- und Meldeverpflichtungen, die der DSA in seinem Entwurf beinhaltet. Ob der Geltungsbereich für diese Plattformen noch ausgeweitet werden muss, ließe sich in einer möglichen Evaluierung beurteilen. In Deutschland haben wir mit dem NetzDG erste Erfahrungen auf nationaler Ebene mit der Verpflichtung großer Plattformen und der Bestimmung ebendieser über Grenzwerte gemacht. Wir sind engagiert, diese auch im europäischen Prozess mit einzubringen.
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Die großen Plattformen sollen etwa ihre Algorithmen offenlegen und unabhängig prüfen lassen. Wer sollte diese Algorithmen worauf kontrollieren?
Der DSA erfordert Risikobewertungen und entsprechendes Management, um "manipulativen Techniken" entgegenzuwirken. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Eine Offenlegung jeglichen Codes erfordert der DSA aber zu Recht nicht. Weiterhin sollte personalisierte Werbung mit Zustimmung der Nutzer möglich sein. Eine vollständige Veröffentlichung von Algorithmen wäre wettbewerbsrechtlich problematisch und würde aus meiner Sicht auch nicht viel bringen, da ein solcher Code kaum überschaubar wäre und sich sowieso bei den großen Anbietern ständig weiterentwickelt. Es geht um das Verständnis der Wirkung von diesen Algorithmen. Dafür ist es gut, dass der DSA eine Forschungsklausel beinhaltet, die zu mehr Aufklärung über die Wirkung der Algorithmen geben wird. Dies haben wir auch in Deutschland im NetzDG und weiteren Digitalgesetzen beschlossen.
Geplant ist auch eine Vorschrift für den Datenzugang und die Interoperabilität von Diensten, die etwa den Nachrichtenaustausch zwischen verschiedenen Messengern ermöglichen soll. Wie schätzen Sie dieses Vorhaben ein?
Der geplante verbesserte Zugang zu Daten und Datenaustausch ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu kurz gesprungen. Wir setzen uns dafür ein, dass wir eine echte Interoperabilitätsverpflichtung zwischen Messengerdiensten erreichen. Hierfür braucht es einheitliche gesetzliche Standards, die es ermöglichen, dass zwischen den großen Anbietern wie WhatsApp, Signal, Telegram und den Facebook-Messenger kommuniziert werden kann. Damit lassen sich Lock-in-Effekte aufbrechen, wie sie derzeit bestehen, in dem sich Nutzer individuell für den besten Messenger entscheiden können. Das bisher von der Kommissionspräsidenten vorgetragene Argument des Innovationshemmnisses durch eine verpflichtende Interoperabilität überzeugt mich nicht.
Vorgesehen sind neue Regeln zur Entfernung illegaler Inhalte. Inwieweit könnten diese mit bereits vorhandenen nationalen Regulierungen kollidieren?
Wir sind in Deutschland mit dem NetzDG Vorreiter. Äußerungsdelikte - die bereits laut Strafgesetzbuch illegal sind - können damit auf sozialen Netzwerken besser durchgesetzt werden. Ich glaube nicht, dass wir in Deutschland neue Straftatbestände brauchen, sondern wir müssen die geltenden im Internet besser durchsetzen. So ist es auch mit der falschen Tatsachenbehauptung, die als Desinformationen zurzeit im Netz zu stark Verbreitung finden. Wenn der DSA und DMA beschlossen werden, so müssen wir im Zweifelsfall das NetzDG oder das GWB noch einmal anpassen, damit sich nationale und europäische Regeln ergänzen. Unser Ziel muss es aber sein, dass wir mit den europäischen Regeln nicht hinter den hohen deutschen Schutzstandards bei den definierten Plattformen, verpflichtenden Meldewegen und Verfahrensfristen zurückfallen.
Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt noch in das Regulierungs-Paket aufgenommen werden - bzw. was gehört unbedingt gestrichen?
Erst einmal möchte ich festhalten, dass ich den DSA und DMA grundsätzlich begrüße und in vielen Regelungsfällen für gelungen halte. Die angesprochene verpflichtende Interoperabilität bei Messengerdiensten, die im bisherigen Entwurf nicht enthalten ist, würde ich begrüßen. Sie würde einen echten Mehrwert für Nutzerinnen und Nutzer darstellen und den Markt beleben. Auch haben uns die Vorfälle um die Sperrung der Accounts des ehemaligen US-Präsidenten Trumps aufgezeigt, dass wir hier klare Regeln brauchen. Im Erwägungsgrund 68 des DSAs wird dies bereits in abstrakter Art und Weise ermöglicht, hier wäre eine Konkretisierung aber geboten. Diese müsste Plattformen zu klaren Regeln über das Löschen von Accounts und deren Umsetzung verpflichten.
Kritisch sehe ich die sehr umfassenden Regulierungen bei personalisierten Produkten. Hier sollte die Kommission vorsichtig sein, dass sie nicht jegliche personalisierte Ansprache und Zielgruppenadressierung im Internet de facto verhindert.