Immer neue Anwendungen führen zu immer neuen Konkurrenten im engen Frequenz-Spektrum. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die verschiedenen Interessen bei der kommenden Weltfunkkonferenz (WRC) gütlich zusammenzubringen?
Die Frage lässt vermuten, die verschiedenen Interessen ließen sich „zusammen zu bringen“, wenn doch nur die nötige Kompromissbereitschaft gegeben wäre. Leider handelt es sich hier aber um eine grundsätzliche Frage nämlich: wer wird künftig die Funkfrequenzen unterhalb 700 MHz nutzen können? Die Nutzung von Frequenzen obliegt den physikalischen Gesetzen, ergo auch ihren Grenzen. Auf einer Autobahnspur kann auch nur ein Laster oder ein PKW fahren, nicht beide zugleich. Manche Frequenznutzer ergänzen sich in ihrer Nutzungsform - so ist es beispielsweise bei Rundfunk und Funkmikrofonen bzw. Drahtlosproduktionsmitteln der Fall, sie teilen sich das Spektrum erfolgreich als Primär- und Sekundärnutzer. Rundfunk und Mobilfunk schließen sich in der Nutzung der UHF-Frequenzen hingegen aus. Insofern führt auch die oft als Lösungsweg verstandene „koprimäre“ – sinngemäß gleichrangig prioritäre – Zuteilung letztendlich nicht zum Ergebnis. Diese mag als salomonisches Urteil und als Option für die Weltfunkkonferenz erscheinen, schlussendlich ist es aber erforderlich, auf regionaler Ebene zu entscheiden, welche Anwendungen das Spektrum nutzen werden. Angesichts dichter Landesgrenzen in Europa ist ein abgestimmtes, europäisches Vorgehen für eine harmonisierte Nutzung hier dringend notwendig. Auch eine „sekundäre Zuweisung“ an Rundfunkproduktion und drahtlose Mikrofone würde übrigens darin resultieren, dass diese faktisch aus dem Frequenzspektrum verdrängt werden. Im Falle einer „sekundären“ Zuweisung an den mobilen Funkdienst käme es dagegen zu massiven Einschränkungen für die drahtlosen Mikrofone.
Um auf die Frage zurückzukehren: Gebraucht wird eine klare Entscheidung der Politik, um allen Beteiligten Rechts- und Planungssicherheit zu geben. Die Argumente der einen und der anderen liegen bereits auf dem Tisch.
JETZT HERUNTERLADEN
DIE DOKUMENTATION DIESER FACHDEBATTE
DIE DOKUMENTATION ENTHÄLT
Übersicht aller aktiven Debattenteilnehmer
Summary für Ihr Top-Management
Eine Reihe von Playern fordert den Erhalt der sogenannten „Rundfunk- und Kulturfrequenzen“. Wofür werden diese gebraucht?
Die Frequenzen im Bereich unterhalb 700 MHz werden für die Verbreitung des terrestrischen Rundfunks und für den Betrieb von drahtlosen Produktionsmitteln wie Funkmikrofonen gemeinschaftlich genutzt. Drahtlose Mikrofone sind heute bei nahezu allen Veranstaltungen im Einsatz: bei professionellen Produktionen wie Fußball-WM/EM, Festivals wie Rock am Ring, auf Theaterbühnen, in Kirchen, bei Konferenzen oder Vorträgen, auf Messen und politischen Veranstaltungen. Auch der Rundfunk setzt drahtlose Mikrofone für seine Produktionen ein.
Zu bedenken ist: perspektivisch braucht die Eventbranche nicht weniger, sondern im Gegenteil mehr Spektrum, denn der Bedarf ist über die Jahre deutlich gestiegen. So gibt es schon heute zu wenig Frequenzen für Kulturveranstaltungen. Das zeigte etwa das Musikfestival Lollapalooza 2022 in Berlin. Da das für das Festival erforderliche Spektrum nicht zur Verfügung stand, konnten einzelne Künstler nicht wie geplant auftreten.
Die WRC entscheidet über eine Zuweisung, nicht über die konkrete Nutzung des Bandes - welche Spielräume bleiben dann vor Ort bei der praktischen Umsetzung?
Über die Nutzung entscheiden dann die jeweiligen Staaten. Die Spielräume hängen wie oben beschrieben vom Ergebnis der Weltfunkkonferenz ab. Nur ein „No Change“ auf der WRC sichert den im Koalitionsvertrag verankerten dauerhaften Erhalt des UHF-Bandes für Kultur und Rundfunk. Die Alternativen „koprimär“ und „sekundär“ hätten dagegen weitreichende negative Folgen für unsere Rundfunk- und Kulturinfrastruktur.
Unabhängig dessen, was bei der WRC herauskommt, steht aber auch im Kontext der gesamteuropäischen Nutzung. Gerade Deutschland erfährt großflächig Funk-Einstrahlungen durch umliegende Länder – bis auf die Region rund um Kassel (die sogenannte „Kasseler Banane“). Eine gesamteuropäische Abstimmung ist daher bei der Umsetzung der WRC-Ergebnisse erfindlich. Die Weichen hierfür werden bereits in Kürze gestellt. Für die EU wird die Europäische Kommission voraussichtlich Ende März eine Beschlussempfehlung abgeben, und der Rat der Europäischen Union soll im Sommer eine für die Mitgliedstaaten bindende Entscheidung fällen.