Immer neue Anwendungen führen zu immer neuen Konkurrenten im engen Frequenz-Spektrum. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die verschiedenen Interessen bei der kommenden Weltfunkkonferenz (WRC) gütlich zusammenzubringen?
Die jetzige Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Nutzung für den Bereich drahtlose Produktionsmittel und Broadcast unverändert erhalten bleiben soll. In der vergangenen Verdichtung der eineinhalb letzten Jahrzehnte wurden bereits 50% des ehemals verfügbaren Spektrums in Deutschland und Europa umgewidmet, was auch durch neue Technologien auf der Distributionsseite (DVB-T bzw. DVB-T2) möglich wurde. Sowohl der Rundfunk als auch die drahtlose Produktionsmittel benötigen aber weiterhin ausreichend Spektrum. Ob auf der WRC für die Region I (Europa, Afrika, Russland, arabische Staaten) ein Konsens erzielt werden kann ist unsicher, aber die Befürworter einer unveränderten Nutzung sind stark vertreten.
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Eine Reihe von Playern fordert den Erhalt der sogenannten „Rundfunk- und Kulturfrequenzen“. Wofür werden diese gebraucht?
Das TV-UHF-Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz wird derzeit vom Rundfunk zur terrestrischen Fernsehverbreitung (DVB-T2) und für drahtlose Produktionsmittel wie Funkmikrofone (PMSE: Programme Making and Special Events) genutzt. Die Anwendungen reichen von Konzerten über den Theaterbetrieb zu Kongressen, Sportveranstaltungen, TV-Übertragungen, politischen oder Lehrveranstaltungen, z.B. in Universitäten. Der tägliche Bedarf in den Ballungsräumen (ohne Großveranstaltungen) liegt mittlerweile deutlich über 100MHz, das entspricht mehr als 50% des verbliebenen verfügbaren Spektrums, das mit dem Rundfunk geteilt wird.
In den Mitgliedshäusern des EVVC finden viele Veranstaltungen der genannten Formate statt. Wären die Frequenzen für die Produktionsmittel nicht mehr verfügbar, wäre es für die Veranstalter und die Versammlungsstätten nicht mehr möglich, Veranstaltungen in der bekannten Qualität und mit den jetzigen Kosten- und Zeitfenstern durchzuführen.
Welche Auswirkungen können die WRC-Entscheidungen für Warn-Routinen in Not- oder Katastrophenfällen haben?
Im Katastrophenfall ist die TV-Übertragung über DVB-T2 unverzichtbar, um die Bevölkerung zu informieren. Mit der Infrastruktur aus sicheren Standorten für Sender, die flächendeckend abstrahlen, klug geplanten Notstromversorgungen und redundanter Signalzuführungen sendet DVB-T2 auch bei Ereignissen wie Stürmen und Flutkatastrophen weiter. Eine Überlastung des Netzes ist im Gegensatz zum Internet/Mobilfunk nicht möglich. Eine Umwidmung des verbleibenden Spektrums würde die Notfallkonzepte erheblich beeinträchtigen und in Katastrophenlagen einen Kommunikationsweg zu Warnungen über Gefährdungen schließen.
Die WRC entscheidet über eine Zuweisung, nicht über die konkrete Nutzung des Bandes - welche Spielräume bleiben dann vor Ort bei der praktischen Umsetzung?
Die Entscheidung über die Verteilung der Nutzung eines Frequenzbereichs obliegt der nationalen Politik. Sie ist insbesondere in Deutschland weiterhin gut beraten, sich mit den Nachbarländern abzustimmen und eine einheitliche Lösung zu suchen, um gegenseitige Störungen weit über die Grenzen hinaus aus den und in die jeweils angrenzenden Regionen zu verhindern.