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Tillich für Technologieneutralität bei Regelungen zu Radio-Chips

Wie eine geänderte Rechtslage aussehen kann

Stanislaw Tillich (CDU), Bundesrats-Präsident und Ministerpräsident des Freistaats Sachsen Quelle: Sächsische Staatskanzlei / Laurence Chaperon Stanislaw Tillich Ministerpräsident Staatsregierung Sachsen 10.10.2016
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Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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"Die Terrestrik ist aktuell der einzige eigenständige Verbreitungsweg für Rundfunk, der für den Nutzer sowohl ohne gesonderte Kosten als auch ohne vertragliche Bindung an einen Infrastrukturbetreiber verfügbar ist", betont der amtierende Bundesrats-Präsident und Ministerpräsident des Freistaats Sachsen, Stanislaw Tillich (CDU). Was getan werden kann, damit auch künftig diese Vorzüge zum Tragen kommen.







Der Bundesrat will DAB+ in Deutschland stärken. Was steckt hinter der Initiative?
Es besteht Konsens darüber, dass die Zukunft des Hörfunks digital sein wird. Der Umstieg der Hörfunkverbreitung auf DAB+ verzögert sich aber seit Jahren. Als Gründe dafür werden vor allem die immer noch nicht hinreichende Marktdurchdringung mit DAB+-fähigen Geräten sowie das Fehlen eindeutiger Signale von Seiten der Politik vorgebracht.

Um hier voranzukommen, könnte auch eine sogenannte Interoperabilitätsverpflichtung sinnvoll sein, also eine Regelung, die Gerätehersteller verpflichtet, sich auf gemeinsame technische Standards in diesem Bereich zu verständigen.

Geplant ist, dass ab 2019 nur noch Radiogeräte zum Verkauf zugelassen werden dürfen, die auch das Digitalradio DAB+ empfangen können. Wie ließe sich ein solcher Hersteller-Zwang in die Tat umsetzen?
Das kann nur über eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes erfolgen. Bislang sieht das Gesetz eine Interoperabilitätsverpflichtung nur für Fernsehgeräte vor. Diese Verpflichtung müsste dann in vergleichbarer Weise auf Radiogeräte ausgedehnt werden. Allerdings ist dann darauf zu achten, dass aus Gründen der Technologieneutralität nicht explizit auf DAB+ abgestellt wird.

Planen Sie in dieser Sache ggf. eine Empfehlung an die Bundesregierung zur Änderung des TKG?
Aktuell gibt es ein Bundesrats-Verfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Dabei geht es um die Anpassung an bestimmte EU-Normen. Es wird erwogen, dass die Länder beantragen, auf diesem Wege auch eine Interoperabilitätsverpflichtung zum Einbau von Multinorm-Chips in Radiogeräte in das Gesetz aufzunehmen. Damit hätte jeder Käufer eines neuen Radios die Möglichkeit, auch DAB+ zu empfangen. Die Erfahrung zeigt, dass Hörer, die einmal das Digitalradio ausprobieren konnten, in den meisten Fällen auch dabei bleiben.

Warum bleibt trotz Internet künftig der terrestrische Rundfunk so wichtig?
Die Terrestrik ist aktuell der einzige eigenständige Verbreitungsweg für Rundfunk, der für den Nutzer sowohl ohne gesonderte Kosten als auch ohne vertragliche Bindung an einen Infrastrukturbetreiber verfügbar ist. Weiterhin ist ja bekannt, dass sich beim mobilen Empfang über das Internet alle Nutzer einer Funkzelle die dort verfügbare Bandbreite teilen, was schnell zur Überlastung führen kann. Dazu kommt, dass hier ein zur Verfügung stehendes Datenvolumen durch intensive Nutzung von Rundfunkangeboten sehr schnell aufgebraucht ist und dann eine Drosselung der Geschwindigkeit droht.

Ein weiterer Aspekt ist, dass die terrestrische Rundfunkübertragung auch in Not- und Katastrophenfällen noch funktionieren wird, so dass die Bürger in der Lage sind, mit einem batteriebetriebenen Rundfunkgerät selbst bei großflächigen Strom- und Mobilfunkausfällen noch Informationen zu empfangen.

Gibt es schon weitere konkrete Schritte beim Ausbau von DAB+?
Die Rundfunkkommission hat in ihrer letzten Sitzung am 15. September beschlossen, einen zweiten digitalen Multiplex – einen sogenannten Datencontainer zum Transport von Signalen – bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Dieser soll von Unternehmen aus Leipzig und Hamburg betrieben werden.

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