Der Mobilfunkriese Vodafone will künftig Autos zunehmend mit SIM-Karten ausstatten. Wird das Auto bald zum rollenden Smartphone? Was müssen Verbraucher beachten?
Seit vielen Jahren schon rüsten die Automobilhersteller ihre Wagen mit SIM-Karten aus. Verbraucher konnten darüber beispielsweise Nachrichten und Karten aus dem Netz abrufen. Ab dem 31. März 2018 müssen sogar alle Neuwagen innerhalb der Europäischen Union mit der Notrufzentrale über das Mobilfunk-System eCall vernetzt sein. Eine Datenspeicherung soll dabei nicht gestattet sein. Daneben können Zusatzdienste angeboten werden, beispielsweise von den PKW-Herstellern oder Mobilfunkunternehmen. Verbraucher sollten vor der Nutzung immer einen Blick auf die Preise und in die Datenschutzbestimmungen werfen.
Wie sind die Pläne der Mobilfunkindustrie aus Sicht des Verbraucherschutzes zu bewerten: Sicherheitsgewinn, Datenkrake oder gewinnträchtiges Geschäftsmodell für die Mobilfunker?
Vodafone möchte – wie viele andere Anbieter am Markt – vor allem kostenpflichtige Zusatzdienste verkaufen. Diese werden im Rahmen von Abo-Modellen angeboten und führen zu monatlichen Kosten. Die Dienste können ein Plus an Sicherheit bringen und nutzen im Auto oft den sogenannten OBD-Anschluss für Fahrzeugdaten. Dafür sind am Markt aber auch einfache Lesegeräte erhältlich, für die nicht erst ein Abo abgeschlossen werden muss. Fahrzeug- und Standortdaten erlauben tiefe Einblicke in den Alltag der Nutzer. Wer vernetzte Geräte nutzt, muss damit rechnen, dass die sensiblen Daten für Werbung genutzt wird, die genau auf die ermittelten Interessen und Gewohnheiten abzielt. Die Anbieter dieser Dienste können derzeit die Nutzung der Dienste von der der Einwilligung in die weitreichende Datenauswertung abhängig machen. Erst die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist, legt fest, dass derartige Dienste auch ohne Einwilligung in Profilbildung grundsätzlich nutzbar sein müssen.
Wo kann sich der Verbraucher über Mobilfunkangebote fürs Auto informieren und Tarife vergleichen?
Informationen zu Produkten und Preisen finden Verbraucher auf den Internetseiten der Anbieter. Der Vergleich fällt derzeit noch nicht leicht. Die Dienste sammeln zwar meist alle die gleichen Daten, die Auswertung erfolgt aber auf unterschiedliche Weise. Zu beachten sind sowohl die Kosten der Einrichtung eines Dienstes, als auch die Kauf- oder Mietpreise für erforderliche Zusatzgeräte und die laufenden Abo-Kosten. Die Entgeltlisten der Anbieter geben Auskunft über mögliche Zusatzkosten. Bei der Kaufentscheidung helfen Testberichte von Fachzeitschriften und Bewertungen anderen Nutzer.
Verbraucherschützer monieren, dass das Auto mit SIM-Karte zur Datenkrake auf vier Rädern wird. Wie steht um den Datenschutz und Rechtssicherheit, wie können sich Verbraucher ggf. schützen?
Viele Rechtsfragen zum vernetzten Fahren sind noch ungeklärt. Problematisch ist vor allem die Frage, wem die Daten gehören. Aus Sicht der Verbraucherzentrale stehen alle Daten in der ausschließlichen Verfügungsgewalt der Autofahrer und beispielsweise nicht im Eigentum der Hersteller. Verbraucher dürfen die Kontrolle über die Daten nicht verlieren. Als problematisch sehen wir die Nutzung dieser Daten als Grundlage für die Bestimmung der Höhe von Versicherungstarifen an. Außerdem ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit die Daten im Rahmen von Strafprozessen zur Ermittlung des Ablaufs eines Unfalls herangezogen werden dürfen. Wer sich schützen will, muss die Datenschutzbestimmungen und -einstellungen genau prüfen.