Der Mobilfunkriese Vodafone will künftig Autos zunehmend mit Sim-Karten ausstatten. Wird das Auto bald zum rollenden Smartphone? Was müssen Verbraucher beachten?
Das Auto im herkömmlichen Sinne wird es bald nicht mehr geben, vielmehr wird es einem fahrenden Computer oder von mir aus Smartphone gleichkommen, umhüllt von einer Fahrzeugkarosse. Fahrzeuge werden immer weniger das Zutun des Fahrers benötigen, sondern zunehmend selbstständig agieren. Die Kehrseite dessen ist, dass dies nur mit dem Austausch gigantischer Datenmengen funktioniert, bei dem sowohl Fahrzeuge untereinander als mit ihrer Umgebung, also allen anderen Komponenten der Verkehrsinfrastruktur kommunizieren. Inwieweit sich hier der Mobilfunkstandard als die Kommunikationstechnologie etablieren wird, über die all diese Kommunikationswege laufen werden, wird sich in naher Zukunft zeigen. In jedem Falle wird in allen Fahrzeugen die Sim-Karte zur unerlässlichen Basis für alle Unterhaltungs- bzw. Buisinessanwendungen inklusive der Navigation werden.
Wie sind die Pläne der Mobilfunkindustrie aus Sicht des Verbraucherschutzes zu bewerten: Sicherheitsgewinn, Datenkrake oder gewinnträchtiges Geschäftsmodell für die Mobilfunker?
Wir müssen uns bewusst sein, dass der Verkehr der Zukunft nur über diesen gigantischen Datenaustausch überhaupt funktionieren kann. Klar ist, dass gerade die Mobilfunkgiganten versuchen, in diesem Markt noch schnell den Fuß in die Tür zu bekommen, denn es ist absehbar, dass wir nicht mit einer Masse von unterschiedlichen Mobilfunksystemen in den Fahrzeugen zu rechnen haben, sondern die Autohersteller nur mit sehr wenigen Mobilfunkunternehmen zusammenarbeiten werden, um einheitliche Standards zu erzielen, was ja auf den ersten Blick für die Nutzer auch komfortabel ist. Mit Sicherheit lauert hier der Markt der Zukunft gerade auch für die Mobilfunkindustrie. Wir sehen es als unsere Aufgabe uns dafür einzusetzen, dass die anfallenden Datenmasse nicht in die Hände eines oder sehr weniger Unternehmen gerät, sondern dass sensible Daten vorzugsweise gar nicht gespeichert und wenn doch dann in übergreifende Clouds gelangen, über die nicht nur ein Anbieter verfügen kann. Ab 25. Mai dieses Jahres gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. Diese setzt wesentliche Standards zum Schutz des Einzelnen vor unbefugtem Zugriff auf personenbezogene Daten durch Dritte. Übergeordnete Instanzen wie Verbraucher- oder Digitalverbände sowie die Datenschutzbeauftragten müssen nun die Entwicklung ganz eng begleiten und die Einhaltung dieser Standards überwachen, ggf. auch mit gerichtlicher Hilfe.
Verbraucherschützer monieren, dass das Auto mit Sim-Karte zur Datenkrake auf vier Rädern wird. Wie steht um den Datenschutz und Rechtssicherheit, wie können sich Verbraucher ggf. schützen?
Die Entwicklung beim vernetzten Fahren überholt sich ja gewissermaßen täglich und die Schaffung von Fakten durch die Industrie in Neuentwicklungen wird Datenschutzstandards vermutlich tendenziell außen vorlassen. Hier gilt es, ein Gegenwicht im Sinne der Verbraucher zu setzen und die Bedeutung von Daten in ihrer heutigen Zeit und dementsprechend ihres Schutzes immer wieder an oberste Stelle zu setzen. Wir müssen uns aber alle bewusst sein, dass die Erstellung von Bewegungsprofilen von Nutzern in Zeiten vernetzten Fahrens kaum noch zu verhindern sind. Verbraucher selbst werden sich daher zukünftig allenfalls noch durch Datensparsamkeit schützen können, indem sie im Netz nur sehr wenig von sich preisgeben. Rechtsschutz kann es nur durch eine effektive Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung geben. Hier gilt es, dass sich alle Kontrollinstanzen und Verbände für die Durchsetzung des geltenden Datenschutzes einsetzen.