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Mittel aus der Wasserstrategie nicht mehr als Tropfen auf dem heißen Stein

Wie der BUND den Entwurf zur Wasserstrategie bewertet

Sebastian Schönauer - Sprecher AK Wasser, BUND Quelle: Toni Mader Sebastian Schönauer Sprecher AK Wasser BUND 22.07.2021
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Dipl.- Journ. Thomas Barthel
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Bei der künftigen Verteilung von knapper werdendem Wasser „muss der gesetzlich festgelegte Vorrang der Trinkwasserversorgung erhalten werden und ganz oben stehen“, betont Sebastian Schönauer, Sprecher des AK Wasser beim BUND. Er fordert im Zuge der Debatte um eine nationale Wasserstrategie, endlich eine EU-Richtlinie umzusetzen.







In ihrem Entwurf zur nationalen Wasserstrategie macht die Bundesregierung den Anspruch geltend, künftigen Nutzungskonflikten vorzubeugen. Dazu ganz deutlich: Bei den aufzustellenden Nutzungshierarchien muss der gesetzlich festgelegte Vorrang der Trinkwasserversorgung erhalten werden und ganz oben stehen. Die Belastungen durch die diffusen Quellen aus der landwirtschaftlichen Produktion (Nitrat, Gülle und Pestizide) müssen wesentlich verringert werden.

Die Belange der Trinkwasserversorgung müssen hier endlich durch die Umsetzung der Nitrat-RL, die zwar seit 1991 gültig ist, aber bisher 30 Jahre lang zu Gunsten der Agrolobby missachtet wurde, Richtlinien-konform umgesetzt werden. Nur so werden die Wasserversorgungsunternehmen in die Lage versetzt, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die EU-Kommission erwägt bereits, die Bundesrepublik Deutschland erneut mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu überziehen, da die Auflagen wieder nicht, bzw. zum wiederholten Mal nicht RL-konform umgesetzt wurden.  

Nach dem Entwurf soll der Datenaustausch zwischen den zuständigen Stellen in Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen verbessert werden. Das kann indes nur dann einen Beitrag zu einer sicheren Wasserversorgung leisten, wenn dies dazu genutzt wird, Übernutzungen von Grundwassereinzugsgebieten proaktiv zu verhindern und auftretende, bzw. festgestellte Verschmutzungen wie z.B. durch die immer häufiger und stärker auftretenden Mikroschadstoffe (Spurenstoffe) von „der Quelle“ her aus unseren Gewässern herauszuhalten, bzw. zu beseitigen. Das muss vorsorgend bereits bei der Produktion aber auch nachsorgend durch den Bau von sog. vierten Reinigungsstufen gelten.

Die im Entwurf genannte Summe von 100 Millionen Euro, also 10 Millionen pro Jahr und aufgeteilt auf 16 Bundesländern ist nicht einmal der Tropfen auf dem heißen Stein und zeigt den geringen Stellenwert, den die Umweltpolitik in der Regierung Merkel „genießt“.

Außerdem: Die 10 Mio. pro Jahr sollten nicht für Werbebroschüren, sondern für richtungsweisende Pilotprogramme in jeweils einem Bundesland verwendet werden, das ein besonders innovatives Projekt zum ökologischen Umbau eines Fließgewässers vorstellt. Hier eignet sich z. B. hervorragend die Herstellung von Durchgängigkeit für Fische durch den Abriss eines Kleinwasserkraftwerkes und Umbau in raue Rampen, die die Sauerstoffanreicherung im Fluss wesentlich erhöhen.

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