Ein Ziel der geplanten Wasserstrategie ist es, Nutzungskonflikten vorzubeugen. Wer sollte aus Ihrer Sicht bei den aufzustellenden Nutzungshierarchien ganz oben stehen?
Bei den Nutzungshierarchien sicherlich das Trinkwasser, wenn es nachhaltig gewonnen, aufbereitet, verteilt und konsumiert wird.
Verbundnetze und Fernleitungen sollen die ortsnahe Wasserversorgung ergänzen. Wie bewerten Sie das?
Bei den sich abzeichnenden Entwicklungen im Klima und beim Wasserbedarf ist es sinnvoll, vorhandene ortsnahe Rohwasserquellen durch Verbünde oder alternative Quellen entweder als zweites Standbein zu haben oder sie im Krisenfall aktivieren zu können. Das führt zu mehr Resilienz und ist sinnvoll insbesondere dort, wo in den letzten Trockenjahren die genehmigten Wasserfördermengen ausgeschöpft oder mit Ausnahmegenehmigungen sogar übernutzt wurden.
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Im Rahmen der Strategie soll auch der Datenaustausch zwischen den zuständigen Stellen in Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen verbessert werden. Welchen Beitrag kann das zu einer sicheren Wasserversorgung leisten?
Wasser, der Wasserkreislauf und Wassereinzugsgebiete kennen keine administrativen Grenzen oder den Föderalismus. Sie müssen aber in diesen natürlichen Einheiten hinsichtlich Quantität, Qualität und Ökologie bewirtschaftet werden. Deshalb ist der effektive und schnelle Datenaustausch sinnvoll und notwendig, auch für eine sichere Wasserversorgung. Das brauchen wir im Krisenfall akuter Dürre und Wasserknappheit, genauso wie für die langfristigen Planungen zum Umbau unserer Wasserinfrastrukturen.
In einem Sofortprogramm sollen in den kommenden 10 Jahren jeweils 100 Millionen Euro für einen besseren Zustand der Gewässer eingesetzt werden. Was sagen Sie zu dieser Summe?
Das ist eine beträchtliche Summe und sinnvoll, um wichtige Initiativen zur Umsetzung der prioritären Handlungsfelder der Wasserstrategie zu starten und mittelfristig abzusichern.
Der Finanzbedarf für die Umsetzung der konkreten Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel und zum nachhaltigen Schutz des Wassers ist aber sehr viel größer. Allein die Kosten für den Umbau der Wasserinfrastrukturen werden zum Beispiel auf 3 Mrd €/Jahr geschätzt, die für die Umsetzung der Gewässerschutzmaßnahmen nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf 8 Mrd.€ von 2022 bis 2027. Dieser Finanzbedarf muss aus ganz unterschiedlichen Quellen erbracht und sehr viel stärker als bisher Verursacher gerecht und nach dem Kostendeckungsprinzip folgend ausgerichtet werden.