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Kommunen sollen über die Daten-Weitergabe entscheiden dürfen

Welche Daten vermarktet werden können - und welche tabu sind

Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. Dr. Gerd Landsberg Hauptgeschäftsführer Deutscher Städte- und Gemeindebund 02.05.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. hat eine Debatte über den Verkauf von kommunalen Daten angestoßen. Dabei ist ihm besonders wichtig darauf hinzuweisen, "dass Daten als "Rohstoff" bereits jetzt einen Wert haben." Dabei betont er, "dass wir hier nicht von Personendaten oder schutzwürdigen Daten sprechen."







Herr Landsberg, Sie empfehlen den Kommunen den Verkauf von anonymisierten Datenbeständen. Welche Vorteile hätte das?
Wichig ist zunächst einmal, dass wir hier nicht von Personendaten oder schutzwürdigen Daten sprechen. Da ist in der öffentlichen Diskussion in den vergangenen Wochen einiges durcheinander geraten. Worauf wir hinweisen wollen ist, dass Daten als "Rohstoff" bereits jetzt einen Wert haben. Daher sollte es in der Verantwortung einer jeden Kommune liegen, ob, an wen und zu welchen Bedingungen Daten weitergegeben werden. Wir stehen auf dem Feld der Datenökonomie gerade erst am Anfang und die Datenbestände in den Kommunen werden mit der zunehmenden technischen Vernetzung weiter wachsen. Daher sollte es eine Aufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sein, über die Weitergabekonditionen zu entscheiden. Wir wollen eine wichtige und notwendige Diskussion über dieses Thema anstoßen.

Der Bund hat einen „nationalen Aktionsplan für Transparenz und offenes Regieren“ erarbeitet, der die Bereitstellung offener Daten in den Vordergrund stellt. Wie passt das zum Verkauf von Daten?
Der Bund hat dies für seinen Verantwortungsbereich und für seine Behörden so entschieden. Das bedeutet aber noch nicht, dass diese Regelung zwingend für alle föderalen Ebenen so angewandt werden muss. Eine derart weitreichende Verpflichtung wäre aus unserer Sicht auch nicht zielführend. Wir sollten uns nicht so früh und so eindeutig festlegen. Das bedeutet aber nicht, dass wir den Transparenzgedanken und die Potenziale von Open Data grundsätzlich in Frage stellen. Wir sollten aber im Einzelfall genau hinschauen, denn mit der Datennutzung kann ja auch ein eindeutiges kommerzielles Interesse verbunden sein.

Kritiker wenden ein, dass Großkonzerne wie Google hohe Preise für Daten bezahlen könnten, Start-Ups aber nicht. Wie bewerten Sie das?
Über die Konditionen der Datenweitergabe wird man sprechen müssen. Aber ich bin davon überzeugt, dass es möglich wäre, hier eine Regelung zu finden, die diesen Bedenken Rechnung trägt. Man muss ja nicht zwingend starre Preise wählen, sondern könnte dies etwa über eine an die jeweiligen wirtschaftlichen Möglichkeiten angepasste Regelung lösen.

Zum Datenschutz-Aspekt: Wie lässt sich sicherstellen, dass verkaufte Daten wirklich keine Rückschlüsse auf die Privatsphäre des Einzelnen zulassen?
Städte und Gemeinden halten sich strikt an die Datenschutz-Regelungen und werden dies auch in Zukunft tun. Nochmal: Es geht ja gar nicht um personenbezogene Daten. Ich bin zuversichtlich, dass die neuen, besseren Regelungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung hier ihre Wirkung entfalten. Wir werden auch in diesem Bereich sehr verantwortungsvoll vorgehen.

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