Das „Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz" (DEMIS) soll bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Wie sind die Gesundheitsbehörden in Ihrem Bundesland in der digitalen Transformation heute aufgestellt?
Die hessischen Gesundheitsbehörden sind in der digitalen Transformation insgesamt sehr gut aufgestellt. Alle Gesundheitsämter im Land sind bereits an DEMIS angeschlossen.
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Welche Herausforderungen gibt es bei der digitalen Vernetzung der Gesundheitsbehörden untereinander?
Da sich die Gesundheitsämter in Deutschland in unterschiedlichen Trägerschaften befinden, haben sich in der Vergangenheit unterschiedliche technische Standards entwickelt. Die Corona-Pandemie machte dann aber erforderlich, dass diese Standards bundesweit angeglichen werden. Um die für politische Entscheidungen benötigten regionalen Daten schnell auf Landes- und Bundesebene verfügbar machen zu können, wurde DEMIS als Melde- und Informationssystem etabliert. Jetzt sollen zeitnah auch für weitere Kernaufgaben der Gesundheitsämter einheitliche Softwaresysteme eingeführt werden - in Hessen über ein mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmtes Projekt. Hier ist das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main federführend, das bereits konzeptionelle Vorarbeit geleistet hat.
Der Bund unterstützt die Digitalisierung der Gesundheitsbehörden mit verschiedenen Programmen – sind diese hinreichend?
Der Bund stellt über den auf Bund-Länder-Ebene geschlossenen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hinaus 50 Millionen Euro für die technische Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts zur Verfügung. Davon entfallen als Landesanteil 3,7 Millionen Euro auf Hessen. Da das Projekt der Software-Vereinheitlichung für die hessischen Gesundheitsämter aber wesentlich umfassender ist, reichen diese Bundesmittel nicht für deren Finanzierung aus. Deshalb stellt Hessen eigene Mittel im Umfang von 8 Millionen Euro bereit. Aus meiner Sicht ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Aber die Pandemie hat gezeigt, dass es kurzfristig immer wieder zu neuen Herausforderungen für die Gesundheitsbehörden kommen kann, die auch wieder die Einführung neuer Software erfordern können. Zudem wird der technische Fortschritt immer wieder großen Einfluss auf künftige Arbeitsabläufe ausüben. Deshalb werden staatliche Förderprogramme zur Digitalisierung der Gesundheitsämter künftig gewiss nicht nur einmalig erfolgen, sondern sich zu einem stetigen Prozess entwickeln.
Digitale Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Wie kann ein effizienter Datenschutz gewährleistet werden?
Die Daten, die mit DEMIS an Landes- und Bundesbehörden gemeldet werden, sind keine personenbezogenen Daten, die einem besonderen Schutz unterstehen. Es geht vielmehr darum, durch Bündelung anonymisierter Einzeldaten, Trends und Entwicklungen – z.B. eines Infektionsgeschehens – so früh wie möglich erkennen zu können. Die Erhebung und Verarbeitung nicht-anonymisierter, digitaler Gesundheitsdaten zum Beispiel aus Kliniken oder Arztpraxen unterliegen dem Patientendaten-Schutz-Gesetz. Auch bei dem oben beschriebenen Projekt einer einheitlichen Software für die hessischen Gesundheitsämter ist die vollständige Wahrung des Datenschutzes ein zentrales Ziel.