Auf welchem Niveau befindet sich derzeit die digitale Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden?
Deutschland liegt im europäischen Vergleich bei der Digitalisierung öffentlicher Dienste nur im unteren Mittelfeld. Im Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, der die 27 EU-Mitgliedstaaten miteinander vergleicht, belegte Deutschland im vergangenen Jahr lediglich Platz 18. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, dass die föderalen Strukturen und die überwiegend dezentrale Erbringung von Verwaltungsleistungen in Deutschland eine besondere Herausforderung darstellen. Trotzdem ist die Lage für Handwerksbetriebe unbefriedigend, weil eine schnelle und effiziente Abwicklung von Verwaltungsleistungen einen entscheidenden Standortfaktor darstellt.
Um es auf den Punkt zu bringen: Während sich Deutschland zwar regelmäßig ehrgeizige gesetzliche Ziele setzt, fehlt es nach wie vor an einer entschlossenen Digitalisierungsstrategie, um diese zu verwirklichen. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes musste in den vergangenen fünf Jahren erst ein gemeinsames Vorgehen entwickelt werden. Und auch die einheitliche Nutzung grundlegender IT-Basiskomponenten, wie Schnittstellen, war nicht von Beginn an vorgesehen.
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Trägt der digitale Kommunikationsweg in irgendeiner Weise zum Abbau von Bürokratiebelastungen in Unternehmen aller Größenordnungen bei?
Was die Entlastung von Handwerksbetrieben betrifft, sind bislang leider kaum positive Auswirkungen der Digitalisierung zu spüren. Ein Grund dafür ist, dass digitale Angebote und relevante Basiskomponenten, wie das Bürger- und das Organisationskonto, nicht flächendeckend funktionieren. Zudem lag der Fokus durch das Onlinezugangsgesetz bislang auf der digitalen Antragstellung. Der gesamte Prozess – also die digitale und medienbruchfreie Abwicklung des gesamten Verwaltungsverfahrens, von der Antragstellung über die Vorgangsbearbeitung bis zur Bescheidung – stand nicht im Vordergrund. Das ändert sich derzeit und wird durch anstehende Änderungen des Onlinezugangsgesetzes und des E-Government-Gesetzes flankiert.
Die reine Digitalisierung von Verwaltungsverfahren unterstützt zwar die schnellere und effizientere Durchführung von Verwaltungsverfahren, führt aber kaum zu Bürokratieentlastungen. Vielmehr braucht es eine echte Transformation der Verfahren. Das bedeutet, dass die Chancen von digitalen Lösungen zur effizienten und schnellen Verfahrensabwicklung genutzt und Verfahrensanforderungen praxisgerecht angepasst werden müssen. Und klar ist auch, dass der Gesetzgeber Bürokratie abbauen muss – und zwar unabhängig von der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. So etwa bei der elektronischen Vergabe oder Genehmigungsverfahren. Dies gilt besonders für die dringend erforderliche Entlastung von KMU, zu denen die allermeisten Handwerksbetriebe gehören, da sie wegen ihrer Betriebs- und Personalstruktur überproportional stark von Bürokratie betroffen sind.
In welchen Feldern sehen die Unternehmen dabei vordringlichen bzw. generellen Verbesserungsbedarf?
Bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist die Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Datenerfassung für Handwerksbetriebe besonders wichtig. Danach sollen Betriebe zukünftig bei Verwaltungsverfahren keine Unterlagen mehr beibringen müssen, die bereits als Registerdaten bei Behörden vorliegen. Vielmehr ist es Aufgabe der Verwaltung, diese intern zu beschaffen. Damit das in der Praxis funktioniert, werden aktuell die Register modernisiert und miteinander vernetzt. Dieser Prozess wird noch einige Jahre dauern.
Darüber hinaus müssen die oft zu komplexen Regelungen vereinfacht werden. Nach einer neuen Studie des Leibnitz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung belegt Deutschland im internationalen Vergleich von 21 Industrienationen bei der Regulierung den drittletzten Platz. Das zeigt den dringenden Handlungsbedarf.
Ist die Rechtslage – etwa hinsichtlich Datenschutz – diesem Gegenstand angemessen?
Datenschutz spielt im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen eine zentrale Rolle. In den letzten Jahren ist klar geworden, dass die bestehenden Regelungen eine erfolgreiche Transformation der Verwaltung teilweise ausbremsen. So ist der Grundsatz der einmaligen Datenerfassung nur umsetzbar, wenn der Datenaustausch zwischen den Behörden reibungslos funktioniert. Dafür müssen die aktuellen Datenschutzvorgaben angepasst werden.
Es ist daher ein wichtiger Schritt, dass aktuell an einer Nachfolgeregelung zum Onlinezugangsgesetz gearbeitet wird, die unter anderem einen gesetzlichen Rahmen schafft, damit Behörden in der Verwaltungspraxis schnell und rechtssicher Daten austauschen können. Es bleibt also noch viel zu tun.