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Statement06.03.2023

Elektronisches Steuerberaterpostfach ist am Start

Wie die Digitalisierung einen ganzen Berufsstand im digitalen Ökosystem verankert

Dipl.-Kfm. Dr. Dieter Mehnert, StB, WP, FB f. IStR, Präsidialmitglied der Bundessteuerberaterkammer und Präsident der Steuerberaterkammer Nürnberg Quelle: Simon Malik Dr. Dieter Mehnert Präsidialmitglied Bundessteuerberaterkammer
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Uwe Rempe
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Seit Anfang 2023 sind die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) online. Wie diese funktionieren, wer Zugang bekommt und  welch geschäftige Zukunft auf diese Plattform wartet, erläutert Dr. Dieter Mehnert, Präsidialmitglied der Bundessteuerberaterkammer und Präsident der Steuerberaterkammer Nürnberg.





Zum Jahreswechsel 2023 ist das große Digitalisierungsprojekt der Steuerberater*innen an den Start gegangen: die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt genannt.

Damit hat die Bundessteuerberaterkammer den ersten Schritt getan, den Berufsstand im digitalen Ökosystem zu verankern. Die Steuerberaterplattform stellt eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, die es den Steuerberater*innen ermöglicht im digitalen Raum als das aufzutreten, was sie sind: Steuerberater*innen. Das Ganze funktioniert mit einer geprüften und authentifizierten digitalen Identität. Ein Abgleich mit dem Berufsregister stellt sicher, dass nur Steuerberater*innen über die Steuerberaterplattform agieren können.

Die Bundessteuerberaterkammer hat für alle in das Berufsregister eingetragenen Steuerberater, Steuerberaterinnen sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften die Steuerberaterplattform eingerichtet. Erster und wesentlicher Bestandteil ist dabei das beSt, welches verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet werden muss.

Das beSt gewährleistet eine sichere, einheitliche und einfache elektronische Kommunikation im EGVP-Verbund. EGVP steht für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Dies ist eine Kommunikationsinfrastruktur, mit der seit 2004 von authentifizierten Teilnehmern an die teilnehmenden Gerichte und Behörden elektronische Dokumente und Akten übermittelt werden können. Steuerberater*innen sind nun endlich ein Teil davon und kommunizieren über das beSt mit Gerichten und Behörden, anderen Freien Berufen und Kammern sowie innerhalb des Berufsstandes selbst. Durch die Nutzung der Steuerberaterplattform sind Steuerberater*innen als solche erkennbar und durch die Nutzung des Steuerberaterpostfaches rechtssicher adressierbar.

Zukünftig werden die persönliche Identität, deren Verknüpfung mit einer Unternehmensidentität (Kanzlei bzw. steuerberatende Berufsausübungsgesellschaft), deren Bindung an die Berufsträgereigenschaft (Berufsregister) und der Nachweis der konkreten Mandatierung (Vollmachtsdatenbank) in verschiedenen, digitalen Anwendungsfällen eine große Rolle spielen, also nicht nur beim beSt. Deshalb haben wir das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, und dessen Basisinfrastruktur von vorneherein konzeptionell auf dieses Fundament gestellt, das nun schrittweise ausgebaut werden kann: Dieses Fundament ist die Steuerberaterplattform.

Der sichere Nachrichtenaustausch über das beSt und den Verbund mit anderen amtlichen Stellen und Berufsgruppen ist daher nur ein Anfang. Wichtig ist, die zukünftigen digitalen Workflows, die häufig über Portale laufen werden, so zu gestalten, dass sie reibungslos, komfortabel und sicher ablaufen können. Bildhafte Dateianhänge zum Nachweis einer Vollmacht oder vergleichbare Vorgehen aus der Papierwelt werden keine Zukunft haben. Ganz im Gegenteil: Wenn der Berufsstand nicht aufpasst, stehen in der digitalen Welt „klassische“ Formen zur Abwicklung von Geschäftsprozessen gar nicht mehr zur Verfügung. Oder sie sind umständlich und nicht sicher. Hätte der Berufsstand beispielsweise zu Beginn der Corona-Krise schon die Steuerberaterplattform gehabt, dann hätte er noch schneller, sicherer und komfortabler die Beantragung von Fördermitteln abwickeln können. Ähnliche Anwendungsfälle sind die neuen Registrierungsprozesse für die Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger, wo die BStBK so zügig wie möglich auf die Steuerberaterplattform setzen will. Ebenso bei der Registrierung und Anmeldung für Dienstleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), also auch bei der Inanspruchnahme von Leistungen der eigenen Steuerberaterkammer.

Es geht aber nicht nur um die Abwicklung von Geschäftsvorfällen mit staatlichen Stellen. Dieselben Workflows und Architekturen können auch zusammen mit privatwirtschaftlichen Partnern genutzt werden, z. B. beim Handeln für die Mandanten gegenüber Banken, Versicherungen, etc. Der Dreiklang Identitätsnachweis, Berufsträgernachweis und Vollmachtsnachweis wird in vielen digitalen Prozessen eine wichtige Rolle spielen bzw. die Basis für weiterführende Funktionen sein.

Für die die kommenden Wochen ist nun aber erst einmal geplant, das Ausrollen von beSt abzuschließen. Das heißt, dass eine stetige Zunahme der Registrierungen und Freischaltungen der einzelnen Postfächer zu erwarten ist, so dass bis zum Sommer alle Berufsträger*innen ein einsatzbereites beSt haben. Des Weiteren erwarten wir, dass diejenigen Fachsoftware-Hersteller, die erst später mit der Entwicklung angefangen haben und jetzt noch in der Entwicklungs- und/oder Testphase sind, ihre Schnittstellen zum beSt einrichten und ihren Kund*innen zur Verfügung stellen werden.

Weitere Informationen zur Steuerberaterplattform und dem beSt sind hier abrufbar: steuerberaterplattform-bstbk.de.

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