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Handlungsleitfaden für KI im Unterricht in NRW

Welche Chancen und Risiken es bei neuen Anwendungen gibt

Dorothee Feller - Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Quelle: MSB/Ralph Sondermann Dorothee Feller Ministerin für Schule und Bildung Landesregierung Nordrhein-Westfalen 13.03.2023
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Wir müssen den Schülerinnen und Schülern die Kompetenz vermitteln, mit neuer Technologie umzugehen – und den Lehrkräften auch", erklärt NRW-Bildungsministerin Dorothee Feller (CDU). Ihr Haus hat den Lehrkräften bereits Umsetzungsvorschläge für Praxis zur Verfügung gestellt. Denn es gibt Risiken, Konsequenzen und Chance.







KI-Anwendungen wie ChatGPT erobern die Kinder- und Klassenzimmer. Was sind aus Ihrer Sicht die größten damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für die Schulen?
Mir ist wichtig, dass wir vor allem die pädagogischen Perspektiven für Schule und Unterricht in den Blick nehmen. Wir müssen Risiken, Konsequenzen und Chancen gleichermaßen bedenken, wie im Übrigen bei anderen technischen Entwicklungen auch. Dabei will ich klarstellen, dass ein generelles Verbot zur Nutzung von KI-Anwendungen nicht geplant ist. Dies würde der zunehmenden Relevanz solcher Anwendungen mit Blick auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen zuwiderlaufen. Wir müssen den Schülerinnen und Schülern die Kompetenz vermitteln, mit neuer Technologie umzugehen – und den Lehrkräften auch. Und damit meine ich, dass wir vermitteln müssen, warum es wichtig ist, selbst eigenständige Überlegungen anzustellen und Konzepte zur Lösung von Herausforderungen zu entwickeln. Ebenso muss den Schülerinnen und Schülern die Kompetenzen vermittelt werden, KI-Anwendungen zu steuern und die Ergebnisse zu beurteilen.

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In der Debatte ist bereits vom "Tod der Hausaufgabe" u.ä. die Rede - wie muss sich insbesondere die Didaktik auf KI-Anwendungen einstellen?
Das Ministerium für Schule und Bildung beobachtet und begleitet konstruktiv-kritisch welche Auswirkungen und welches Potenzial der Einsatz von KI-Anwendungen hat. Unseren Schulen haben wir zum Umgang mit KI im Unterricht im Februar einen Handlungsleitfaden zur Verfügung gestellt, der auch Umsetzungsvorschläge für Praxis beinhaltet. Daneben verfügen Lehrerinnen und Lehrer über ein hohes Maß an professioneller Erfahrung. Sie können in der Regel erkennen, ob Schülerinnen und Schüler Arbeiten, die sie zu Hause angefertigt haben und der Leistungsüberprüfung dienen sollen, eigenständig erledigt haben. Es ist im eigenen Interesse der Schülerinnen und Schüler, ihnen gestellte Lernaufgaben selbständig zu erledigen und etwaige Hilfsmittel und Quellen korrekt anzugeben.

Welche Chancen bieten moderne KI-Anwendungen auf der anderen Seite für die Lehrerschaft - etwa bei der Kontrolle von Arbeiten o.ä.?
Wir sehen in der Diskussion um die Anwendungsmöglichkeiten einige Möglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer, eine KI zu verwenden, zum Beispiel bei der Vorbereitung des Unterrichts. Ich denke etwa an Differenzierungsmöglichkeiten, Tests zur Diagnose oder Ideen für die Durchführung des Unterrichts. Vor allem bei Routineaufgaben sehe ich auch Potenzial für eine Entlastung. Die KI könnte den Lehrerinnen und Lehrer somit mehr Freiraum für eine gezielte individuelle Förderung von Schülerinnen und Schüler geben. Aber auch hier hängt es sicherlich davon ab, welche Weiterentwicklungen es geben wird.

Welchen rechtlichen Rahmen muss es mittelfristig für KI-Anwendungen in den Schulen geben?
Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz von KI-Anwendungen im Unterricht – wie bei der Nutzung einer Online-Plattform oder einer App auch – nur unter Beachtung der geltenden und bekannten datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen darf. Dies gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Lehrerinnen und Lehrer müssen darauf achten, dass keine personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler übertragen werden. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn man Eingaben vornimmt, die einen Zusammenhang zur Klasse oder zu einzelnen Schülerinnen und Schülern herstellen. Aber auch Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern von unter 13-Jährigen müssen beachten, dass ChatGPT laut Anbieter nur mit Einwilligung der Eltern genutzt werden soll. Sofern Schülerinnen und Schüler KI-Tools nutzen, müssen sie diese selbstverständlich als Quelle angeben.

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