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Interview25.05.2020

Gute Erfahrungen mit Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses in NRW

Was Videosprechstunden und Telenmedizin leisten können - in der Krise und darüber hinaus

Prof. Dr. med. Gernot Marx - Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen sowie Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) Quelle: Joerg Eicker - www.bildfenster.de Prof. Dr. Gernot Marx Vorstandsvorsitzender DGTelemed
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"Die unterschiedlichen, teils unflexiblen Rahmenbedingungen erschweren die flächendeckende Verbreitung der Telemedizin", beklagt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed), Prof. Dr. med. Gernot Marx. Der Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen betont die Nachfrage von digitalen Anwendungen. Schon nach einem Monat seien an einer vorzeitig eingerichteten Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses in NRW weit mehr als 700 Telekonsile durchgeführt worden.





Anbieter von Telemedizin-Lösungen Video verzeichnen vor allem im Bereich der Videosprechstunden in der aktuellen Corona-Krise einen starken Nachfrage-Zuwachs. Welchen Beitrag können Videosprechstunden zur Entlastung des Gesundheitswesens leisten?
Videosprechstunden stellen eine Möglichkeit dar, Prozesse im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten. Dass Videosprechstunden auch bei schweren Krankheitsverläufen ein effektives Mittel darstellen, Infektionsketten zu unterbrechen und unter räumlicher Distanz die medizinische Versorgung zu ermöglichen, stellen wir im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie fest. Aus diesem Grund hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung vor einigen Wochen beschlossen, dass der Einsatz der Videosprechstunde bis Ende Juni unbegrenzt erfolgen kann. Wir als DGTelemed begrüßen diese Möglichkeit sehr. Uns freut besonders, dass einige unserer Mitglieder mit einer kostenfreien Bereitstellung ihrer Videosprechstunden-Systeme oder einer umfassenden Beratung für Mediziner einen Beitrag leisten, die Qualität der medizinischen Versorgung in der aktuellen Situation gewohnt hoch zu halten. In Nordrhein-Westfalen ist außerhalb Ende März eine Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses in Betrieb genommen worden. Der Start wurde um Monate vorgezogen, damit Krankenhäuser über Telekonsile fachärztliche Expertise zur Behandlung schwer kranker Covid-19-Patienten bei den Unikliniken Aachen und Münster anfragen können, um die bestmögliche Intensivtherapie vor Ort zu gewährleisten. Die Nachfrage zeigt, wie wichtig die Initiative des Landes NRW ist: nach einem Monat wurden bereits weit mehr als 700 Telekonsile durchgeführt.

Für welche Krankheitsbilder und Patientenkreise sind Videosprechstunden besonders gut geeignet?
Der Nutzen des Einsatzes von Videosprechstunden beschränkt sich u. E. nach nicht auf ein Krankheitsbild oder bestimmte Patientengruppen. Vielmehr sollten ärztliche Leistungserbringer über potenzielle Einsatzszenarien entscheiden. Eine wichtige Entwicklung in dieser Hinsicht ist, dass es seit dem 1. April 2019 keine Einschränkungen mehr auf bestimmte Indikationen bei der Durchführung von Videosprechstunden gibt. Wir sehen den Wirkungsbereich der Videosprechstunde nicht auf den ambulanten Bereich begrenzt. Im Rahmen der aktuellen Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses NRW erleben wir, wie wichtig Telekonsile in der stationären, institutionenübergreifenden Versorgung sind.

Im Zuge der Corona-Krise wurden Beschränkungen für Videosprechstunden gelockert. Wie sollten die Regeln nach einem möglichen Ende der Corona-Krise gestaltet werden?
Grundsätzlich bleiben die bereits vor der Pandemie in Kraft getretenen Regelungen zur Vergütung und Durchführung der Videosprechstunden bestehen. Es wäre jedoch wünschenswert, dass sich ihr Einsatz auch nach Corona durchsetzt. Wir als DGTelemed würden uns daher wünschen, dass die gewachsenen Strukturen auch zukünftig erhalten bleiben und Telemedizinnetzwerke ausgebaut werden, um sektorübergreifend versorgen zu können. Essenziell ist dabei, die Kommunikation der Ärzte durch einen umfassenden Transfer von Patientendaten zu ergänzen. Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) geht dabei in die richtige Richtung. Allerdings fehlt beim aktuellen Kabinettsentwurf die Möglichkeit, dass die Patientendaten auf der ePA unter den angegebenen autorisierten Ärzten entsprechend ausgetauscht werden können. 

Nach dem MLP-Gesundheitsreport aus dem Jahr 2019 hatten nur 10% Prozent der Ärzte Videosprechstunden im Angebot oder in Planung und nur für 33% der Patienten kämen solche Angebote in Frage. Kann die Corona-Krise helfen, die Skepsis gegenüber solchen Angeboten zu verringern?
Laut der E-HEALTH-COM verzeichnen einige Hersteller entsprechender Systeme, dass aktuell jeden Tag ca. 30.000 Videosprechstundentermine durchgeführt werden. Dies ist sicherlich zum größten Teil auf die aktuelle Pandemie zurückzuführen. Es bleibt nun zu hoffen, dass Ärzte und Patienten in der jetzigen Situation erfahren, dass die Durchführung von Videosprechstunden eine funktionierende Alternative zum Arztbesuch darstellen. In der Konsequenz wird sich das Konzept hoffentlich über die Corona-Pandemie hinaus als Pendant zur Präsenzmedizin durchsetzen.

Welche Chancen und Herausforderung für die Arbeit mit digitalen Daten entstehen durch den häufigeren Einsatz von Telemedizin-Lösungen?
Die Chancen und der Nutzen digitaler Medizin sind hinlänglich bekannt. Die unterschiedlichen, teils unflexiblen Rahmenbedingungen erschweren die flächendeckende Verbreitung der Telemedizin. Zwar sind gegenwärtig auf Bundesebene einige gesetzgeberische Entwicklungen im Bereich der Telemedizin zu erkennen (PDSG, DVG, GSAV), allerdings gibt es aus unserer Sicht noch Handlungsbedarf, z. B. bei der Verwendung einheitlicher und international anerkannter Standards (z. B. IHE, DICOM etc.), welche die Interoperabilität der Systeme gewährleisten und die Anwendung telemedizinischer Lösungen um ein Vielfaches erleichtern würde. Die DGTelemed hat zu diesem Thema gemeinsam mit dem ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin ein Positionspapier mit Handlungsempfehlungen für telemedizinische Interoperabilitätsstandards veröffentlicht. Insbesondere hinsichtlich des Ziels einer flächendeckenden Etablierung telemedizinischer Anwendungen erachten wir die Schaffung von (finanziellen) Anreizmodellen und die Akzeptanzsteigerung bei den medizinischen Leistungserbringern als wesentliche Punkte, um zukünftig sogenannte „Insellösungen“ zu vermeiden.

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