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Interview21.03.2022

Funktionalität statt Barrierefreiheit

Warum Software nicht automatisch für alle Nutzer programmiert wird und was dafür zu tun wäre

Prof. Dr. Monika Maria Möhring, Geschäftsführende Direktorin Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BliZ) Quelle: Privat Prof. Dr. Monika Maria Möhring Geschäftsführende Direktorin TH Mittelhessen, Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende (BliZ)
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Rempe
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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In der Regel steht heute bei der Entwicklung von Software "die Funktionalität im Vordergrund", Barrierefreiheit bei der Anwendung ist allenfalls ein mehr oder weniger erwünschter Nebeneffekt, kritisiert Prof. Dr. Monika Maria Möhring, Geschäftsführende Direktorin des Zentrums für blinde und sehbehinderte Studierende (BliZ) an der TH Mittelhessen. Sie legt aber auch dar, wie mehr Inklusion zu erreichen ist.





Wie verläuft im Allgemeinen die Entwicklung von digitalen Anwendungen?
Digitale Anwendungen vollführen vielfältige standardisierte Transaktionen und Berechnungen. Kein Stück Software wird heutzutage noch von Grund auf programmiert. Man nutzt ein bestehendes Rahmenwerk von Herstellern wie Microsoft oder Oracle oder, typischer, eine bestehende Standardanwendung wie SAP oder IBM. Programmierer und IT-Berater passen diese Anwendungen an die Bedürfnisse eines Unternehmens an. Wenn ein sehr großer Konzern eine solche Software für viele Millionen Euro einsetzen will, wird auch schon einmal die Basissoftware erweitert, um spezielle Funktionen erfüllen zu können. Kleinere Organisationen und in der Regel auch öffentliche Einrichtungen müssen mit den bestehenden Basistechnologien auskommen.

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Inwiefern spielt Barrierefreiheit in diesem Prozess schon eine Rolle und wer außer den Entwicklern testet die Entwicklungsergebnisse bis zum Punkt der Marktreife?
Neuere Ausgaben von Standardsoftware beinhalten jeweils „Barrierefreiheits“-Modi. Bei diesen handelt es sich um freiwillige oder von Großkunden gewünschte Einstellungen für größere Schrift, Bedienung über Tasten, Vorlesefunktion und Kontrasterhöhung. Getestet wird in der Regel in den Testcentern der Softwarehersteller sowie von ausgewählten Alpha-und Betatestern in Kundenorganisationen. Im Vordergrund steht hierbei jedoch erfahrungsgemäß die Funktionalität und weniger die Barrierefreiheit einer Anwendung.

Wie verhindert man von Vornherein durch strukturelle Anpassungen im Entwicklungsprozess den Ausschluss von potenziellen Nutzergruppen?
Im Moment kann dies bei komplexerer Standardsoftware nicht verhindert werden. Man müsste als Nutzerfirma die entsprechenden Applikationen von Grund auf programmieren, zum Beispiel mit Rahmenwerken, die eine Reihe von barrierefreien Möglichkeiten bieten. Gleichzeitig müssten Nutzer dieser Software beispielsweise Bildbeschreibungen anfertigen. So wird auch die Pflege von Applikationen aufwändiger. Außerdem müsste jede einzelne Schnittstelle programmiert oder konfiguriert werden, was bei Standardsoftware oft entfällt. Letztlich wäre eine Eigenprogrammierung aller Standardfunktionalitäten übermäßig teuer, ein Aufwand, der für wenige körperlich Eingeschränkte erfahrungsgemäß nicht betrieben wird.

Sind die rechtlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit ausreichend oder muss die Politik hier mehr tun?
Die gesetzlichen Vorgaben der EU zur Barrierefreiheit schreiben einen strengen Prüfkatalog mit 96 Kriterien für IT-Programme vor. Leider sind diese Vorgaben bis 2030 nur auf öffentliche Einrichtungen beschränkt und aufgrund deren geringer Marktmacht mithin nicht ausreichend. Ein Nachbessern durch IT-Berater, die diese Standardsoftware konfigurieren, kann diesen Nachteil erfahrungsgemäß nicht annähernd kompensieren. So entsteht die paradoxe derzeitige Situation, dass zum Beispiel Hochschulen die geforderte barrierefreie Verwaltungssoftware allein theoretisch nicht bereitstellen können, sondern auf möglichst große „Barrierearmut“ testen. In der Regel arbeiten zum Beispiel stark Seheingeschränkte daher selbst in öffentlichen Organisationen nach wie vor mit persönlichen Arbeitsplatzassistenzen, die Inhalte gegebenenfalls vorlesen oder bearbeiten.

Strukturelle Anpassungen sind nur längerfristig möglich, durch entsprechende Gesetze in der EU und weiteren großen Staaten, die auch für Unternehmenssoftware bindend wäre. Als Vorbild könnte die Sarbanes-Oxley/EuroSOX-Direktiven gelten, welche nach größeren Firmenskandalen wie Enron vorschrieben, Finanzsoftware für größere Unternehmen ab einem Stichtag manipulationssicher zu machen. Diese Anordnung sowie die Androhung hoher Strafen haben selbst Softwareunternehmen mit Quasi-Monopolstellung sehr schnell dazu bewegt, revisionssichere Finanzsoftware zu entwickeln und zertifizieren zu lassen.

Übrigens: Durch das große Engagement von Bildungseinrichtungen ist eine inklusive Lehre mittlerweile möglich geworden. Jedoch ist zu beobachten, dass Arbeitgeber, selbst der öffentlichen Hand, bei der Beschäftigung körperlich Eingeschränkter oft äußerst zurückhaltend agieren. Einer der Hauptgründe liegt darin, dass man sich aufgrund der technologischen Rahmenbedingungen nicht in der Lage sieht, diese Arbeitnehmer komplett in die Betriebsprozesse zu integrieren. Dies gilt selbst für behinderte Einser-Absolventen in höchst gefragten Berufen wie Informatiker oder Ingenieure. Gerade im Zuge der Digitalisierung sind viele neue Möglichkeiten für behinderte Schulabgänger und Fachkräfte entstanden. Es wäre nur zeitgemäß, den beruflichen Inklusionsprozess per entsprechender Gesetzeslage schnellstmöglich voranzutreiben.

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