Die EU hat ein Medienfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht - was halten Sie ganz grundsätzlich von so einem Regelwerk?
Es ist schade, dass ein solches Regelwerk benötigt wird - aber die Realität zeigt leider, dass Autokraten Medienfreiheit einschränken. Wir konnten beobachten, wie die mediale Unabhängigkeit zerstört wurde, um politischen Anliegen zu folgen. Wir sehen einen Anstieg von Desinformation und einen verstärkten Einfluss auf Medien. Das gilt auch für wirtschaftliche Zwänge. Medien müssen frei sein von politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten. Wenn dies kein demokratischer Grundkonsens mehr ist, müssen wir ihn mit Gesetzen herstellen.
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Eine unabhängige Medienaufsichtsbehörde soll geschaffen werden. Was halten Sie davon?
Grundsätzlich finde ich die Idee gut, habe jedoch Bedenken bei der Umsetzung. Für die Herstellung einer tatsächlichen Unabhängigkeit ist die Konstruktionsfrage entscheident. Eine Aufsicht durch öffentlich-rechtliche, transparente und kontrollierbare Mittel wäre meines Erachtens besser. Aber durch die Trennung von nationalen Gesetzgebern sowie selbst- und gegenseitiger Kontrolle der Medienhäuser kann auch eine gute Aufsicht geschaffen werden.
Regelungen zum Quellenschutz sind aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen worden. Wie bewerten Sie das?
Der Quellenschutz ist einer der wichtigsten Aspekte von Artikel 4 EMFA (Rechte der Mediendiensteanbieter). Das bedeutet, dass nicht nur Quellen geschützt sind, sondern, dass der Anwendungsbereich des Artikels auch vertrauliche Mitteilungen umfasst. Artikel 4 enthält in der Tat Ausnahmen von diesem allgemeinen Schutz, welche sehr deutlich erläutert und so formuliert sind. Diese Ausnahmen müssen sehr strenge Bedingungen erfüllen und finden nur in äußersten Ausnahmen Anwendung.
Welche Änderungen und Konkretisierungen halten Sie nach der Einigung beim Trilog noch für nötig und möglich?
Es gab einige wichtige Aspekte, die angeglichen werden mussten. Das haben wir im Januar auf technischer Ebene getan, zum Beispiel in Bezug auf die Überprüfung der Entscheidungen zur Genehmigung der Überwachung oder das Konzept des öffentlichen Interesses. Insgesamt sind wir mit dem Ergebnis dieser Bestimmungen zufrieden. Für den EMFA als Ganzes enthält die Verordnung eine Überprüfungsklausel, was bedeutet, dass die Kommission nach ihrer vollständigen Umsetzung prüfen wird, ob die Verordnung geändert werden muss. Dies halte ich für besonders wichtig - denn wir sind uns bewusst, dass der EMFA ein erster Schritt ist, der in Zukunft wahrscheinlich angepasst werden muss, damit man auf eine sich schnell verändernde Medienlandschaft reagieren kann.