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Interview02.02.2024

Das EU-Medienfreiheitsgesetz und die Kompetenzfrage

Wie die FPÖ das Vorhaben der EU bewertet

Christian Hafenecker - Nationalrats-Abgeordneter Bereichssprecher für Medien des Freiheitlichen Parlamentsklubs Quelle: Alois Endl Christian Hafenecker Generalsekretär FPÖ
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Dipl.- Journ. Thomas Barthel
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Für den FPÖ-Politiker ist das geplante europäische Medienfreiheits-Gesetz "ein Beispiel dafür, wie sich Brüssel Kompetenzen anzueignen versucht, die der EU aufgrund der Verträge schlicht nicht zustehen". Der Generaalsekretär der Partei verweist auch auf einen offenen Brief von Verlagen und Verbänden.





Die EU hat ein Medienfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht - was halten Sie ganz grundsätzlich von so einem Regelwerk?
Dieser EU-Vorstoß ist ein Beispiel dafür, wie sich Brüssel Kompetenzen anzueignen versucht, die der EU aufgrund der Verträge schlicht nicht zustehen. Es gibt keine EU-Kompetenz zur Regulierung der Medienfreiheit. Der Hintergrund ist unter anderem die Unzufriedenheit mit manchen EU-Staaten, die sich der Brüsseler Zentrale nicht bedingungslos unterordnen wollen (wie Ungarn oder Polen) und denen man unter anderem vorwirft, die Medien in ihrem Land gängeln zu wollen. Deshalb laufen auch Verleger und Presseverbände dagegen Sturm. Der Kommissions-Vorschlag missachte “bewährte nationale Rahmenbedingungen und verfassungsrechtlich geschützte Verfahrensweisen”, heißt es in einem offenen Brief von 400 deutschen Verlagen und Verbänden.

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Eine unabhängige Medienaufsichtsbehörde soll geschaffen werden. Was halten Sie davon?
Es ist vor allem eine Kompetenzfrage. Es gibt keine EU-Kompetenz zur Regulierung der Medienfreiheit. Trotzdem soll so über die Hintertür der Binnenmarkt-Zuständigkeit eine EU-weite Medienaufsicht etabliert werden obwohl es entsprechende Regelungen längst auf nationaler Ebene gibt. Medienfreiheit und Pluralismus werden nicht dadurch erreicht, dass die Medienregulierung europaweit harmonisiert und in funktionierende und seit langem etablierte rechtliche Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten eingegriffen wird und schon gar nicht, wenn eine Behörde hier regulierend eingreift, wo man sich auch sicher sein kann, dass, wenn es nach Brüsseler Standards geht, eine Regulierungswut an den Tag legen und auch entsprechend gegen die freie Meinungsäußerung agieren wird.
 
Regelungen zum Quellenschutz sind aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen worden. Wie bewerten Sie das?
Da wir grundsätzlich gegen diesen Vorhaben sind, kann ich das auch nur schwer beurteilen. Wenn, muss man die Frage des Quellenschutzes doch sehr differenziert sehen, wie wir es ja am eigenen Leib erfahren haben. Bedeutet Quellenschutz dass dieser zum Beispiel eine kriminelle Organisation oder kriminelles Handeln deckt, so sollte man hier doch auch strafrechtliche Konsequenzen ziehen. Dennoch empfinden wir das generelle Vorhaben als politisch motiviert und ich glaube auch, dass die Kommission mit diesem Vorhaben einen beachtlichen Bock geschossen hat, da eben genau solche Fragen immer wieder auftauchen werden und grundsätzlich keine einfache Lösung parat liegt.
 
Welche Änderungen und Konkretisierungen halten Sie nach der Einigung beim Trilog noch für nötig und möglich?
Für uns wäre es am sinnvollsten, wenn es hier zu gar keiner Einigung kommt und dieses unsägliche Projekt, welches rein politisch motiviert ist und Störenfriede, die sich nicht der Brüsseler Zentralistenbubble anpassen mundtot zu machen, ad acta gelegt wird und sich die EU endlich auf jene Probleme besinnt, die wirklich einer schnellen und effizienten Lösung bedarf.

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