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EU-Recht muss Deregulierung aller Gentechnikverfahren kategorisch ausschließen

Wie der Bioland e.V. die Diskussion bewertet

Jan Plagge - Präsident, Bioland e.V. Quelle: Tanja Hartlieb/Bioland Jan Plagge Präsident Bioland e.V. 02.07.2021
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"Nur eine strenge präventive Prüfung – auch neuer Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas, die ebenfalls hochriskant sind – gewährleistet ausreichend Schutz", betont Bioland-Präsident Jan Plagge. Bei Bioland sind 8500 Betriebe aus der Bio-Landwirtschaft, -Imkerei und dem Weinbau in Deutschland und Südtirol organisiert, die nach den strengen Bioland-Richtlinien wirtschaften. Für etwaige neue EU-Regeln hat der Verband klare Vorstellungen.







Die europäischen Gentechnik-Regeln sollen breit diskutiert werden – wie schätzen Sie die EU-Regeln ganz grundsätzlich im weltweiten Vergleich ein?
Es gibt bei der Gentechnik zwei grundsätzliche Philosophien. In Europa wird auf Grundlage des Vorsorgeprinzips gearbeitet – das heißt, dass Gentechnik ausgiebig geprüft wird, bevor sie auf dem Acker landet. In den USA wird Gentechnik im Vorfeld deutlich weniger streng geprüft. Im gegebenen Schadensfall werden dann über das Haftungsrecht Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Ob einzelne Länder zu Variante 1 oder 2 tendieren, hängt daher zu großen Teilen davon ab, ob für sie der europäische oder der US-amerikanische Markt wichtiger ist. Insofern wird die weltweite Debatte darüber von Ort zu Ort sehr unterschiedlich geführt.

Der europäische Weg mit seiner strengen Regulierung ist für uns der richtige: Nur eine strenge präventive Prüfung – auch neuer Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas, die ebenfalls hochriskant sind – gewährleistet ausreichend Schutz für Umwelt und Verbraucher*innen.

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Sogenannte neue gentechnische Verfahren (NGT) erlauben schwächere und gezieltere Eingriffe. Wie sollte ein eventuelles neues Regelwerk auf diese NGT eingehen?
Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und muss als solche entsprechend reguliert werden, das hat auch die EU zuletzt noch einmal klargestellt. Völlig zurecht hatte zudem der Europäische Gerichtshof bereits im Juli 2018 verfügt, dass auch die neuen Verfahren der EU-Gentechnikgesetzgebung unterliegen. Das bedeutet eine Regulierung, zu der wichtige Maßnahmen wie Risikoprüfung, Zulassungsverfahren, Rückverfolgbarkeit und eben Kennzeichnungspflicht gehören. Zudem müssen wirtschaftliche Verluste durch entsprechende Kontaminationen von denen getragen werden, die sie verursachen.
Eine Deregulierung wäre höchst gefährlich für unsere Lebensgrundlagen, die Stabilität der Ökosysteme, die Gesundheit und nicht zuletzt für die Zukunft einer ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft.

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Debatte sind die Kennzeichnungspflichten. Welchen Anpassungsbedarf sehen Sie diesbezüglich?
Bio-Bauern, -Hersteller und Händler von Bio-Lebensmitteln müssen weiterhin wissen, an welcher Stelle der Lebensmittelkette gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden. Sie brauchen Kennzeichnung und Wahlfreiheit, um den Verbraucher*innen auch weiterhin Lebensmittel ohne Gentechnik anbieten zu können.

Wenn es neue Gentechnik-Regeln geben sollte – was müssten diese aus Ihrer Sicht unbedingt enthalten und was keinesfalls?
Auch eine mögliche, von der EU zuletzt angedeutete, Erneuerung des Gentechnikrechts muss eine Deregulierung aller Gentechnikverfahren kategorisch ausschließen. Sie sollte zudem eine unabhängige Prüfung von Gentechnik-Pflanzen enthalten. Hier müssen die Gentechnik-Hersteller an eine kürzere Leine genommen werden. Die Europäische Zulassungsbehörde selbst sollte die Studien in Auftrag geben. Das Prinzip, dass Hersteller eigenständig darüber entscheiden, an wen sie den Auftrag für die Zulassung der Sicherheitsprüfungen abgeben und welchen davon sie dann vorlegen, sollte abgeschafft werden. Im Übrigen ist bei der Sicherheitsprüfung außer den Langzeiteffekten auch auf die sozio-ökonomischen Wirkungen auf Wirtschaft und Verbraucher*innen zu achten.

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