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Digitalisierung ist kein Wert an sich und per se kein Heilsversprechen

Wann und wie Videosprechstunden wem helfen können

Dr. Roland Stahl - Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Quelle: KBV Dr. Roland Stahl Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kassenärztliche Bundesvereinigung 11.05.2020
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"Gerade bei langen Anfahrtswegen oder nach Operationen können telemedizinische Leistungen eine sinnvolle Hilfe sein, so wie die Videosprechstunde", erklärt Dr. Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ob die derzeitigen Regeln für die Videosprechstunden auch über den Juni hinaus gelten, werde analysiert und dann entscheiden. Er betont aber auch, dass der Ausbau des Internets eine zwingende Voraussetzung ist.







Anbieter von Telemedizin-Lösungen Video verzeichnen vor allem im Bereich der Videosprechstunden in der aktuellen Corona-Krise einen starken Nachfrage-Zuwachs. Welchen Beitrag können Videosprechstunden zur Entlastung des Gesundheitswesens leisten?
Insbesondere zu Beginn der Corona-Krise ging es darum, sowohl Praxen als auch Patienten zu entlasten. Patientinnen und Patienten sollten nur noch dann in die Praxen kommen, wenn dies tatsächlich erforderlich war. Vor diesem Hintergrund beschlossen KBV und GKV-Spitzenverband, den Einsatz der Videosprechstunde deutlich auszuweiten. So ist die Videosprechstunde bei allen Indikationen möglich, auch dann, wenn der Patient bei dem Arzt zuvor noch nicht in Behandlung gewesen ist. Bis zunächst 30. Juni wird dies möglich sein. Die Organisation von Videosprechstunden ist denkbar einfach: Der Arzt oder Psychotherapeut wählt einen zertifizierten Videodienstanbieter aus, der für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Die Praxis auf der einen und der Patient auf der anderen Seite benötigen im Wesentlichen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.

Für welche Krankheitsbilder und Patientenkreise sind Videosprechstunden besonders gut geeignet?
Gerade bei langen Anfahrtswegen oder nach Operationen können telemedizinische Leistungen eine sinnvolle Hilfe sein, so wie die Videosprechstunde. Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patientinnen und Patienten dabei die weitere Behandlung am Bildschirm erläutern, den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten oder ein psychotherapeutisches Gespräch führen. So müssen Patientinnen und Patienten nicht für jeden Termin in die Praxis kommen.

Im Zuge der Corona-Krise wurden Beschränkungen für Videosprechstunden gelockert. Wie sollten die Regeln nach einem möglichen Ende der Corona-Krise gestaltet werden?
Dazu lässt sich aktuell noch nichts sagen. Gemeinsam mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen wir als Kassenärztliche Bundesvereinigung die Situation analysieren und dann entscheiden.

Nach dem MLP-Gesundheitsreport aus dem Jahr 2019 kamen hatten nur 10 % Prozent der Ärzte Videosprechstunden im Angebot oder in Planung und nur für 33 % der Patienten kämen solche Angebote in Frage. Kann die Corona-Krise helfen, die Skepsis gegenüber solchen Angeboten zu verringern?
Es gilt – unabhängig von Corona – der Leitsatz, dass digitale Anwendungen nützlich sein müssen – und zwar für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten genauso wie für die Patienten. Digitalisierung ist kein Wert an sich und per se kein Heilsversprechen. Entscheidend ist der Nutzen.

Welche Chancen und Herausforderung für die Arbeit mit digitalen Daten entstehen durch den häufigeren Einsatz von Telemedizin-Lösungen?
Mit der aktuellen Ausweitung der Videosprechstunde haben uns auch immer wieder Meldungen erreicht, dass die Internetverbindungen in Praxen nicht immer ausreichend sind. Hier zeigt sich einmal mehr, dass der Ausbau des Internets eine zwingende Voraussetzung ist. Wer Digitalisierung vorantreiben will, muss auch für die notwendige Infrastruktur sorgen. Unabhängig von Corona läuft der Ausbau der Digitalisierung in den Praxen weiter. Als nächste Anwendungen sind das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan in Planung, für 2021 sieht der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Patientenakte vor.

 

 

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