Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen ab 2022 Verwaltungsleistungen über digitale Verwaltungsportale angeboten werden - wie weit sind die Verwaltungen auf dem Weg dahin?
Selbstverständlich ist zur Hälfte der Umsetzung nicht automatisch auch die Hälfte umgesetzt. Am Anfang eines Prozesses stehen Konzeptionen, Abstimmungen und vieles mehr. Ich bin aber zuversichtlich, dass nun Fahrt in der Umsetzung aufgenommen wird und nach und nach Online-Verfahren zu sehen sind. Das Prinzip der Nachnutzung zwischen Ländern, IT-Dienstleistern und Kommunalverwaltungen wird ein relevanter Erfolgsfaktor sein, die Ziele zu erreichen. Hier muss technisch und organisatorisch noch nachgelegt werden.
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Welchen Schub hat die Corona-Krise der Digitalisierung in Verwaltungen gegeben und wie nachhaltig ist dieser ggf.?
Corona hat gezeigt, dass von einer zunehmend digitalen Verwaltung beide Seiten profitieren: die Bürger durch einen jederzeit und von überall verfügbaren Service, die Mitarbeiter der Verwaltung durch die Möglichkeit, neue Formen der Arbeit (Home-Office) vermehrt zu nutzen. Die Krise hat eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit der deutschen öffentlichen Verwaltung unter Beweis gestellt. Zum Beispiel auch, dass es innerhalb kürzester Zeit möglich war, ganze Verwaltungen ins Home-Office zu bringen, ohne dass die Leistungserbringung darunter gelitten hätte. Daran gilt es anzuknüpfen.
Als größtes Hindernis für eine weitere Digitalisierung der Verwaltung gelten nach einer neuen Studie Medienbrüche und Schnittstellenprobleme. Wie können diese aus Ihrer Sicht über die verschiedenen Verwaltungsstufen in einem förderal organisierten Land überwunden werden?
Die Schnittstellen-Problematik lässt sich nur durch vermehrte Kooperation (also die Abstimmung des Handelns aufeinander), aber auch Kooperation (das gemeinsame Handeln) in den Griff bekommen. Aufgrund des Vollzugs von vielen Aufgaben durch die Kommunen kommt der Abstimmung von Land und Kommunen erhebliche Bedeutung zu. Kommunale Anforderungen müssen artikuliert und eingebracht werden können, ohne aber den Anspruch zu erheben „jeder macht alles“. Auch hier gilt: das Prinzip der Nachnutzung reduziert Schnittstellen.
Dabei sollte man mehr als bisher auch die internen Prozesse in den Mittelpunkt rücken: weitaus problematischer als der Wechsel von Anwendungen zwischen den Ländern ist der Umstand, dass oft nicht medienbruchfrei vom Online-Verfahren in die Fachverfahren übergeben werden kann. Die Fachverfahrenshersteller müssen hier ihren Teil zur OZG-Umsetzung beitragen, es müssen Standards definiert und Schnittstellen bereitgestellt werden. Dies ist aber ein langer Prozess: Möglichweise müssen auch „Übergangslösungen“, zum Beispiel in Form von robotergestützter Prozessautomatisierung (RPA) zum Einsatz kommen.
Medienbrüche lassen sich reduzieren, indem „digital“ zum neuen Standard, also zum Normalfall der Kommunikation erhoben wird. Dies ist faktisch oft der Fall; der Rechtsrahmen mit seinen zahlreichen Schriftformerfordernissen und den hohen Anforderungen, diese durch elektronische Mittel zu ersetzen, bleibt aber ein Hindernis. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Die Verwaltungsmitarbeiter gelten als Schlüssel bei der digitalen Transformation - wie sollten die Mitarbeiter auf diesem Weg begleitet werden?
Neben der ständigen Fort- und Weiterbildung kommt der Ausbildung und den Ausbildungsinhalten eine Schlüsselrolle zu. Die (zukünftigen) Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung müssen an den Fachhochschulen und in der Ausbildung die „digitale Verwaltung“ als Normalfall erleben. Hierzu müssen Lehrinhalte angepasst und Schwerpunkte verlagert werden. Auch Methodenwissen und interdisziplinäres Wissen gehören hierzu.
Viele Fachhochschulen des Öffentlichen Dienstes haben sich bereits auf den richtigen Weg gemacht. Aber auch die Universitäten müssen nachziehen: wenn noch ein erheblicher Anteil, insbesondere der Führungskräfte, mit rechtswissenschaftlichem Hintergrund rekrutiert wird, müssen also auch im Rahmen der juristischen Ausbildung Verwaltungslehre und Verwaltungswissenschaften, jenseits der „Kernkompetenz“ des Verwaltungsrechts, mehr Gewicht bekommen.