Aktuell werden Befürchtungen laut, dass die Wahlübertragungen zur Bundestagswahl am 24. September durch fehlende Funkstrecken gestört oder gefährdet werden könnten. Haben Sie im Vorfeld Informationen dazu? Teilen Sie die Befürchtungen?
Das mediale Interesse an der Bundestagswahl stellt naturgemäß hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit von störungsfreien Frequenzen für die unterschiedlichsten Funkanwendungen. Diese Situation wird durch den zeitgleichen Berlin Marathon nochmals verschärft. Der Bundesnetzagentur liegen für die beiden Ereignisse über die bestehenden Zuteilungen hinaus Frequenzanträge für weit über 1000 zusätzliche Frequenzen vor.
Schon seit geraumer Zeit wird die Frequenzverfügbarkeit zusätzlicher Frequenzen geprüft, die Frequenznutzungen untereinander koordiniert und Kurzzeitzuteilungen ausgesprochen. Unterstützt werden diese administrativen Maßnahmen durch begleitende Frequenzbelegungsmessungen des Prüf- und Messdienstes zur Identifizierung von kurzzeitig verfügbaren Frequenzressourcen.
Naturgemäß sind die beantragten Frequenzen oder Frequenzbereiche nicht immer wie gewünscht verfügbar. In Rücksprache mit den Nutzern versucht die Bundesnetzagentur andere frequenztechnische Lösungen zu finden. Dies kann in Einzelfällen ein anderes technisches Equipment erfordern, welches insbesondere bei verspäteten Anträgen nicht immer bei den Nutzern verfügbar ist. Zur Vermeidung von Engpässen hat die Bundesnetzagentur in den letzten Wochen diesbezügliche Gespräche mit den Rundfunkanstalten und Medien geführt.
Die Bundesnetzagentur stellt auch am Wahltag sicher, dass Frequenzen kurzfristig zugeteilt werden können. Hierzu wird die Bundesnetzagentur mit einem Zuteilungsteam und zwei Messfahrzeugen vor Ort im Einsatz sein. Soweit erforderlich, können kurzfristig weitere Kräfte zur Unterstützung hinzugezogen werden. Der Prüf- und Messdienst wird hierbei das Frequenzspektrum beobachten und Störungen bearbeiten. Die Bundesnetzagentur konnte auf diese Weise schon bei vielen Großereignissen zu einem erfolgreichen Verlauf der Veranstaltungen beitragen.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass den Drahtlosanwendern ausreichend Frequenzspektrum zur Verfügung steht, so dass wir diesbezüglich keine Engpässe bei der Berichterstattung zur Bundestagswahl am 24.9.2017 erwarten.
Wie und wohin können Betroffene etwaige Funkstörungen melden?
Um eine Funkstörung zu melden, können sich Betroffene an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur ist regulär 24 Stunden am Tag unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 04821 89 55 55 oder per E-Mail: funkstoerung@bnetza.de erreichbar.
Es ist sichergestellt, dass bei der Funkstörungsannahme abgegebene Störungsmeldungen zur Bundestagswahl unmittelbar an die im Einsatz vor Ort eingesetzten Messtrupps weitergegeben werden.
Welche Möglichkeiten hat die BNetzA Funkstörquellen zu lokalisieren?
Der Prüf- und Messdienst verfügt über moderne Mess- und Peilsysteme, die die komplette Bandbreite der Funkdienste und das gesamte Frequenzspektrum abdecken. Die Vielfalt der Messmöglichkeiten umfasst stationäre Messstellen, ein bundesweites fernbedienbares Funkmess- und Ortungssystem, unterschiedliche Messfahrzeuge und transportable Messtechnik für den Einsatz vor Ort.
Zu den zentralen Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört es, „den Wettbewerb in den Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkten zu fördern und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen in diesen Bereichen sicherzustellen“. Ab 2019 wird sich die Frequenzsituation weiter verschärfen, da der Mobilfunk zu Ungunsten der Drahtlosanwender weitere Frequenzen erhält. Muss nicht dann spätestens die BNetzA eingreifen und die Drahtlosanwender vor dem Verlust Ihrer Arbeitsgrundlage schützen?
Die für 2019 anstehende Frequenzvergabe für den Mobilfunk beinhaltet kein Spektrum der Drahtlosanwender. Da mittlerweile weitere Bereiche, insbesondere 1350-1400 MHz, für Drahtlosanwender bereitgestellt wurden, sowie auf europäischer Ebene weitere Bereiche auf Eignung für Drahtlosanwender untersucht werden, erwarten wir keine Verschärfung der Situation ab 2019. Die technische Entwicklung wird in Richtung Frequenzeffizienz vorangetrieben (es sind auch bereits digitale, frequenzeffizientere Produkte am Markt verfügbar), so dass mittelfristig bei gleicher Menge Spektrum mehr Funkstrecken realisiert werden können.
Politik und Verwaltung berücksichtigen bei der Frequenzregulierung die Belange aller Frequenznutzer. Im Rahmen der Frequenzregulierung besteht auch für jede Nutzergruppe die Möglichkeit, in den verschiedenen Stadien, angefangen von der Weltfunkkonferenz, über die Aufstellung des nationalen Frequenzplans bis zum konkreten Vergabeverfahren, ihre Vorstellungen unmittelbar in den jeweiligen Entscheidungsprozess einzubringen.
Die seitens der Weltfunkkonferenz 2019 adressierten Frequenzen betreffen keinen Bereich, der bisher oder zukünftig Drahtlosanwendern zur Verfügung steht. Einen Schwerpunkt der Konferenz für den Mobilfunk betrifft die Bereitstellung von Frequenzen oberhalb von 24 GHz für 5G/IMT2020. Mit der raschen Verfügbarkeit der neuen Technologie verbindet sich auch die Hoffnung neuer innovativer Nutzungsmöglichkeiten für andere Mobilfunknutzer (z.B. Drahtlostechnik), welche unter anderem eine bessere Spektrumseffizienz beinhaltet.