In Binnengewässern sind Angelvereine und -verbände die Hauptbewirtschafter der meisten Gewässer und haben eine um ein Vielfaches größere wirtschaftliche, ökologische und hegerische Bedeutung im Vergleich zur Berufsfischerei. In ihrer Rolle als Fischereipächter oder Eigentümer von Fischereirechten an Seen und Flüssen übernehmen Angler vielfältige Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie die Verbesserung der Lebensräume an Seeufern oder den Einsatz bedrohter Arten. Die Verbände agieren ferner als Fürsprecher für den Fischarten- und Gewässerschutz. Die flächendeckende Anwendung von Mindestmaßen und die sehr selektive Fangmethodik der Handangel bei insgesamt geringen Verletzungsraten garantiert, dass die anglerisch genutzte Süßwasserfischbestände in keinem relevanten Maße überfischt werden.
Der wichtigste zu adressierende Faktor, über den Angler negativ auf Fischbestände einwirken, ist beim Fischbesatz zu sehen, weil hier teilweise über schlecht sortiertes Material gebietsfremde Arten und Populationen verbreitet werden oder einige ökologische Schlüsselarten wie bodenwühlende Cypriniden künstlich auf hohem Niveau gehalten werden, was Probleme für die Wasserqualität nach sich ziehen kann. Partielle Schutzgebiete können Rückzugsräume für störungssensitive Vogelpopulationen bieten, die die Angler in grosser Anzahl selbstmotiviert an ihren Gewässern einrichten.
In der Küstenfischerei steigt die Bedeutung der Angelfischerei relativ zur Berufsfischerei stetig an. In einigen Gebieten wie den Bodden um Rügen ist das Angeln heute auch ertragsseitig bei einigen Fischarten wie dem Hecht die dominierende Fischereiform. Auch hier sichern Mindestmaße, dass die Fischbestände von Anglern alleine nicht überfischt werden können. Da die Bewirtschaftungshoheit an der Küste beim Land bzw. bei der EU liegt und die Angelfischerei traditionell nicht Bestandteil der Gemeinsamen Fischereipolitik ist, sind die Einflussnahmen der Angler auf die Nachhaltigkeit der Küstenfische begrenzt und beschränken sich aktuell vor allem auf politische Lobbyismusaktivitäten.
Da aber die Berufsfischerei an der Küste abnehmend ist, steigt die Bedeutung der Angelfischerei und des Guiding Sektors. Es wäre wünschenswert, wenn die Angler als wesentlicher Teil der globalen Fangfischerei aktiv in die Gemeinsame Fischereipolitik aufgenommen werden würden, um so Bestandteil der Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele zu werden, statt wie aktuell beim Bag Limit für Dorsch und Lachs der Fall lediglich Empfänger von individuellen Fangregularien zu sein, deren Implementierung Konsequenz jahrzehntelanger beruflicher Überfischung von Küstenfischbeständen sind. Eine verbesserte Nachhaltigkeit an der Küste integriert alle Interessensgruppen (inkl. Naturschutz) und wägt Bewirtschaftungsentscheidungen vor dem Hintergrund ökologischer und sozio-ökonomischer Konsequenzen ab. Aktuell ist das Angelinteresse an der Küste abnehmend, weil die sehr strikten Bag Limits die Attraktivität der Angelnutzung der Küstenfischbestände deutlich einschränkt. Dieses reduzierte Angelinteresse kann sich perspektivisch auf den Küstentourismus negativ auswirken und die gesellschaftliche Wahrnehmung für die Bedeutung der Küstenfische reduzieren.