Das „Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz" (DEMIS) soll bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Wie sind die Gesundheitsbehörden in Ihrem Bundesland in der digitalen Transformation heute aufgestellt?
Die Labore und Gesundheitsämter in Deutschland sind über die Möglichkeiten der Anbindung an DEMIS durch das Robert Koch-Institut informiert worden. Für die Anbindung an DEMIS müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss eine Software installiert sein, die die DEMIS-Funktionen umsetzt. Zum anderen wird ein Zertifikat benötigt, mit dem sich der Nutzer am System authentifiziert. Die anliegende Karte gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der bundesweiten Anbindung an DEMIS. Bisher sind 372 der 375 Gesundheitsämter an DEMIS angebunden.*
Demnach sind alle Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt an DEMIS angeschlossen; in einem Gesundheitsamt wird DEMIS auch genutzt, es fehlt nur noch das gültige DEMIS-Zertifikat.
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Welche Herausforderungen gibt es bei der digitalen Vernetzung der Gesundheitsbehörden untereinander?
Das Ziel der technischen Modernisierung und Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist eine Interoperabilität über alle Ebenen des ÖGD hinweg sicherzustellen. Diesbezüglich sollen einheitliche Schnittstellen und Systeme definiert und geschaffen werden sowie zentrale Standards eingehalten werden, um eine übergreifende Kommunikation zu gewährleisten.
Der Bund unterstützt die Digitalisierung der Gesundheitsbehörden mit verschiedenen Programmen – sind diese hinreichend?
Derzeit ist der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" in der Umsetzung, der u.a. Maßnahmen zur personellen sowie technischen und digitalen Stärkung des ÖGD vorsieht. Für die Umsetzung des Paktes werden vom Bund 4 Mrd. Euro bis Ende 2026 zur Verfügung gestellt. Der Bund stellt in insgesamt sechs Tranchen die Gelder im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung innerhalb von 6 Jahren (beginnend ab 2021 bis 2026) zur Verfügung. Im 1. Schritt: im Zeitraum vom 01.02.2020 bis 31.12.2021 sollen bundesweit mindestens 1.500 neue unbefristete Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal geschaffen werden. Im 2. Schritt: bis Ende 2022 mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente).
Für die Förderung der technischen Modernisierung der GÄ werden Bundesmittel in Höhe von 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Durch eine Verwaltungsvereinbarung werden die Mittel nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. ST wird die Verteilung des Geldes anteilig nach Bevölkerungszahl auf die Landkreise und kreisfreien Städte vornehmen.
Digitale Gesundheitsdaten sind besonders sensibel. Wie kann ein effizienter Datenschutz gewährleistet werden?
Die personenbezogene Datenerhebung,- weitergabe und – speicherung basiert auf gesetzlicher Grundlage. (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Die vorgegebene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird eingehalten.
Die personenbezogenen Daten werden im Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem (DEMIS) vor dem Zugriff unberechtigter Personen gesichert und nach §14 Abs.6 IfSG in den festgelegten Löschfristen gelöscht.
In den Gesundheitsämtern überwacht ein Datenschutzbeauftragter den ordnungsgemäßen Ablauf.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes haben eine übergeordnete Rolle.
* https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/DEMIS/DEMIS_node.html