Die Stadt Bochum reagiert mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen-Paketen auf die Herausforderungen der Energiepreiskrise. Insgesamt 30 Maßnahmen leisten einen Beitrag zu Energieeinsparungen. Im Einzelnen gliedern sich die Maßnahmen in folgende Pakete:
Maßnahmenpaket Heizung
Erwartete Einsparung circa 15,6 Millionen kWh (12 %)
1. Heizperiode und tägliche Heizdauer verkürzen
2. Soll-Raumtemperatur reduzieren um 1 °C (zum Beispiel Büros auf 19 °C)
3. Heizungsanlagen streng verbrauchsorientiert einstellen und regeln (wesentliche Ausnahme: Kitas)
4. Turnhallen-Temperatur um 2 °C auf 15 °C senken (außer Nebenräume)
5. Raumtemperatur der Schwimmbäder reduzieren
6. Dämmung der Heizleitungen kontrollieren beziehungsweise verbessern
7. Intensivierung Verbrauchsdaten-Monitoring von Gebäuden
8. Besonders hohe Heiz- und Kühlanforderungen für Veranstaltungen vermeiden
Maßnahmenpaket Warmwasser
Erwartete Einsparung circa 1,3 Millionen kWh (1 %)
9. Beckentemperatur der Schwimmbäder um 1-2 °C reduzieren, unter Beachtung von besonderen Nutzungen wie zum Beispiel Senioren- oder Babyschwimmen
10. Warmwasser-Bereitung einschränken, abgestimmt auf Nutzung und technischen Voraussetzungen, zum Beispiel Handwaschbecken
11. Durchflussbegrenzer kontrollieren, gegebenenfalls nachrüsten
Maßnahmenpaket Klima- und Lüftungstechnik
Erwartete Einsparung circa 2,6 Millionen kWh (2 %)
12. Kühlung begrenzen oder ganz abschalten
13. Fenster-Lüftung optimieren mithilfe von CO2-Messgeräten
14. Klima- und Lüftungsanlagen streng verbrauchsorientiert regeln
15. Keine Kühlung von Räumen mit geeigneter Fensterlüftung
Maßnahmenpaket Beleuchtung
Erwartete Einsparung circa 1,3 Millionen kWh (1 %)
16. Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude abschalten
17. Straßenleuchten auf LED-Technik umrüsten (11.200 bereits umgesetzt), vorhandene LED-Leuchten dimmen.
18. Bewegungsmelder optimal ausrichten
19. Neue Bewegungsmelder
20. Mehr Lampen auf LED-Technik umrüsten
21. Flutlicht an Außensportanlagen reduzieren
Maßnahmenpaket individuelle Energieeinsparungen
Erwartete Einsparung circa 1,3 Millionen kWh (1 %)
22. Energieverbrauch beim Betrieb des Krematoriums soll minimiert werden
23. Verbrauch in Leerständen optimieren und kontrollieren
24. Private Elektrogeräte in städtischen Gebäuden weitgehend entfernen
25. Gebäudereinigung während der Betriebszeiten (Daytime Cleaning) durchführen
26. Wasserbrunnen und -spiele ab Ende September abschalten
Maßnahmenpaket Kommunikation
Erwartete Einsparung circa 3,9 Millionen kWh (3 %)
27. Bevölkerung fürs Energiesparen sensibilisieren und einbinden
28. Zentrale Anlaufstelle für Hinweise zum Energiesparen einrichten
29. Hausmeisterschulung zur Reduktion des Energieverbrauchs
30. Energiespar-Wettbewerbe und -Kampagnen an Schulen
Bei der Sanierung von Bausubstanz geht die Stadt Bochum nach der Leitlinie „Energetische Standards für Planung, Bau und Bewirtschaftung städtischer Gebäude“ vor. Die Leitlinie ist seit 2021 als behördenverbindliches Instrument eingeführt. Sie soll unter anderem dazu beitragen, den Energieverbrauch und die Energiekosten zu reduzieren. Die Leitlinie wird bei Neubauten und Sanierungen von städtischen Gebäuden angewandt, Abweichungen von der Leitlinie sind schriftlich im Einzelfall zu begründen. Die Leitlinie sowie die Effizienzniveaus werden kontinuierlich fortgeschrieben.
Das Hochbausanierungsprogramm wurde bereits vor mehr als 35 Jahren (vor 1985) aufgelegt, stellt die kontinuierliche und energetische Verbesserung des Gebäudebestands sicher
Der Klima-Check in Beschlussvorlagen begründet die Prüfung der Auswirkungen auf Klimaschutz & Klimafolgenanpassung bei der Erstellung von Beschlussvorlagen für die politischen Gremien und Darstellung der Klimaauswirkungen in Beschlussvorlagen.
Beim Monitoring der Verbrauchsdaten von Gebäuden werden Energieverbräuche von Strom, Gas und Fernwärme dokumentiert, bislang jeweils monatlich und pro Gebäude. Auswertungen der Verbräuche erfolgen anlassbezogen bei Auffälligkeiten im Betrieb und machen Gebäude mit hohen Verbrauchswerten sichtbar.
Über 200 Gebäudetechnik-Steuerungen städtischer Gebäude verfügen bereits über eine Schnittstelle zur Fernüberwachung/-steuerung, Die Einrichtung einer Fernüberwachung wird aktuell eingerichtet. Zukünftig kann die Einhaltung und Wirksamkeit aktueller Maßnahmen effektiv geprüft werden.
Damit die Kommunen ihre Aufgaben bewältigen und sich selbst verwalten können, benötigen sie weiterhin finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern. Diese Finanzhilfe ist ein entscheidender Faktor für die Umsetzung von Bauprojekten.
Förderprogramme können als eine Risikoübernahme durch die Länder oder den Bund gelten und fördern Wachstum, was zu einem „Anstoßeffekt“ führt, etwas umzusetzen, was ohne Fördermittel in der Weise nicht möglich gewesen wäre.
Neben der finanziellen Hilfe stellt die Ausgestaltung der Förderbedingungen einen relevanten Aspekt der Unterstützungsfunktion von Fördermitteln und Förderprogrammen dar. Dabei ist aus unsere Sicht folgendes wichtig:
- Gestaltung realistischer, ausreichend langer und flexibler Umsetzungszeiträume unter Berücksichtigung aktueller und unbeeinflussbarer Gegebenheiten (z. B. Lieferzeitenproblematiken, ausgelastete Firmen)
- Berücksichtigung von Kostensteigerungen (z.B. aufgrund steigender Angebotspreise durch Nachfragesteigerung)
- Geringe Eigenanteilsquote der Kommunen
- Vereinfachung und Reduzierung der komplexen Anforderungen an Abwicklung und Dokumentation, um den Aufwand in den Kommunen und in den prüfenden Behörden (Bezirksregierungen, Landes- und Bundesrechnungshöfe) zu minimieren
- Anpassung der Förderbedingungen an die Förderhöhe. Geförderte Maßnahmen werden unwirtschaftlich, wenn der Aufwand für die Abwicklung höher ist als die Förderung selbst.
- Laufende Anpassung von Förderbedingungen an (gesellschafts-)politische Ziele
(Beispiel: in diversen Förderprogrammen werden Solar-/Photovoltaik-Anlagen nur gefördert, wenn sie „ganz überwiegend“ dem Eigenverbrauch des Gebäudes dienen. Die Anlagen müssten danach also kleiner als baulich möglich dimensioniert werden. Dies widerspricht dem Ziel eines möglichst schnellen Ausbaus der Erneuerbaren Energien, konkret der (dach)flächendeckenden Realisierung von Solar-/PV-Anlagen
- Kombination von Förderprogrammen (kein Doppelförderungsverbot)