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Über Reparatur, Gewährleistungen und die Wirtschaftlichkeit

Und wo es bei den geplanten EU-Regeln noch Klarheit braucht

Dr. Manfred Müllner - stv. Geschäftsführer FEEI - Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie, Österreich Quelle: FEEI Dr. Manfred Müllner Stv. Geschäftsführer FEEI - Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie 10.05.2023
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Im Falle eines Mangels sollte eine Reparatur immer zuerst in Betracht gezogen werden", betont der stv. FEEI-Geschäftsführer Dr. Manfred Müllner. Daher begrüßt sein Verband die geplanten EZ-Regeln. Im Detail gibt es aber noch Klärungsbedarf.







Die EU-Kommission will ein Recht auf Reparatur von Waren über den Garantie-Zeitraum hinaus einführen. Wie wichtig ist ein solches Recht aus Ihrer Sicht ganz grundsätzlich?
Wir als FEEI (Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie) unterstützen die Änderung der derzeitigen Hierarchie der Abhilfemaßnahmen. Im Falle eines Mangels sollte eine Reparatur immer zuerst in Betracht gezogen werden. Eine solche ist in vielen Fällen nachhaltiger und entspricht den Interessen der Verbraucher:innen. Durch die Förderung von Reparaturen kann die Nutzungsdauer von Produkten verlängert werden. Dies steht ganz im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des European Green Deals.

Die im FEEI vertretene Hausgeräteindustrie trägt maßgeblich zu einer gelebten Reparaturkultur bei. Sie gewährleistet eine Ersatzteilvorhaltung von 7 bis 10 Jahren, vereinzelt sogar bis zu 15 Jahren. Sie führt fast vollzählig auch in Europa Reparaturen durch und verfügt dort ebenso über externe Reparaturpartner. Weiters bietet sie kommerzielle Garantien von mindestens 2 Jahren an, mit Option auf Verlängerung auf 5 Jahre, im Einzelfall auch von Vornherein 5 Jahre. Durch die lange Dauer der Ersatzteilvorhaltung, des umfangreichen Reparatur-Netzwerks in Österreich und Europa sowie dem Angebot der Garantieverlängerung leistet die im FEEI vertretene Hausgeräteindustrie einen wesentlichen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Wiederverwendung. Welch wichtigen Beitrag die österreichische Industrie zum Thema Reparatur leistet, demonstriert auch der Reparaturbonus, bei dem die österreichweit tätigen Kundendienste der Unternehmen zu dessen Erfolg maßgeblich beitragen.

Wenn eine Selbstreparatur möglich ist, unterstützen die Unternehmen dies außerdem durch die Zurverfügungstellung von Reparaturanleitungen und entsprechenden Ersatzteilen, wie sie derzeit in den Ökodesign-Maßnahmen u.a. für verschiedene Haushaltsgeräte vorgesehen sind. Nicht alle Reparaturen können jedoch von den Verbraucher:innen selbst durchgeführt werden, da sie die Integrität oder Funktionalität eines Geräts beeinträchtigen könnten. Vor allem bei hochkomplexen Geräten sind professionelle Fähigkeiten und eine entsprechende Haftpflichtversicherung von entscheidender Bedeutung. Sicherheit hat immer oberste Priorität. Es ist somit wichtig, dass Reparaturen von Fachleuten durchgeführt werden, um die Unversehrtheit der Waren zu gewährleisten und die Verbraucher:innen vor Schäden zu schützen. Die Verbraucher:innen haben nämlich nicht nur ein Recht auf Reparatur, sondern vor allem ein Recht darauf, dass ihre Produkte richtig repariert werden.

Wichtig ist zu erwähnen, dass die Lebensdauer auch häufig von Faktoren beeinflusst wird, die außerhalb des Einflussbereichs der Hersteller liegen. Eine vor Kurzem veröffentlichte Studie des Forum Hausgeräte zeigte, dass den österreichischen Konsument:innen die richtige Reinigung und Pflege von Haushaltsgeräten zwar durchaus bekannt ist, diese einfachen Prozesse aber vergleichsweise eher selten durchgeführt werden: Nur ein Drittel der Befragten reinigt und wartet ihre Haushaltsgeräte regelmäßig. Dabei wären eine fachgerechte Reinigung und Pflege wichtig, um die komplette Lebensdauer des Geräts auszunützen. Dazu stehen neben den Bedienungsanleitungen auch Video-Anleitungen für Verbraucher:innen zur Verfügung, die die Wartung erleichtern.

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Reparaturen sollen nur verpflichtend sein, wenn der Ersatz nicht teurer ist. Wie bewerten Sie diese Einschränkung?
Zum Preis von Reparaturen ist prinzipiell zu sagen, dass Reparaturen immer dann gefördert werden sollen, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Erzeuger wissen selbst am besten, welche Lösung die effizienteste ist – Reparatur oder Ersatz.

Eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet soll Reparaturen vor Ort vermitteln. Was halten Sie von diesem Instrument?
Das Instrument der Matchmaking-Reparaturplattform ist sinnvoll, da es zu mehr Transparenz führen kann und somit die Bereitschaft der Verbraucher:innen zu mehr Reparaturen steigern kann. Verbraucher:innen können sich auf diesen Plattformen sicher informieren, wodurch der Besuch unseriöser Seiten vermieden werden kann.
Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt noch in einer endgültigen Richtlinie stehen - und was keinesfalls?
Wir begrüßen die durch diesen Vorschlag erfolgende Harmonisierung, da teilweise bereits stattfindende, nationale Bestrebungen den EU-Binnenmarkt gefährden.

Einen wichtigen Aspekt beim Thema Reparatur spielt die Wirtschaftlichkeit. Zwar wird im Kommissionsvorschlag erwähnt, dass die Reparatur nicht prioritär sein muss, wenn ein Austausch billiger ist, es werden aber keine genaueren Kriterien oder Grenzwerte angegeben, die dies genauer beschreiben. Hier bedarf es somit noch an Klarheit.

Eine zentrale Rolle nehmen Ersatzteile ein. Sie müssen die Leistungsanforderungen des Originalteils erfüllen und mit den zugehörigen Systemen und Komponenten identisch funktionieren, damit die Funktion und Sicherheit des Geräts nicht beeinträchtigt wird. Neue regulatorische Anforderungen sollten daher nicht rückwirkend auf möglicherweise bereits produzierte Ersatzteile für bestehende Geräte angewendet werden. Dies würde zu einer regulatorischen Obsoleszenz der Produkte führen, da eine Neuzulassung von Produkten mit geänderten Ersatzteilen nicht praktikabel ist.

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